Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Falsche Prioritäten
Dichte Bebauung in Dingden
Durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wurde ein Bebauungsplan der Stadt Hamminkeln aufgrund formaler Mängel aufgehoben. Auf die Frage, in welchen Bebauungsplänen ähnliche Mängel bestehen, lautete die Antwort der Verwaltung: „In vielen“. Insofern wäre die Aufgabe der Politik gewesen, diese Mängel umgehend zu beheben. Stattdessen sollen allgemeine Standards für alle Bebauungspläne erarbeitet werden. Auch wenn das grundsätzlich zu begrüßen ist, dürften die Abstimmungsprozesse lange dauern. Konkrete Aufstellungsbeschlüsse für betroffene Gebiete in Verbindung mit Veränderungssperren hätten, vielleicht nur kurzfristig, aber schnell und unkompliziert zur Problemlösung geführt. Dabei droht vielen Bürgerinnen und Bürgern im Stadtgebiet, gegenüber Anliegern am Friedhof in Dingden, weitaus schlimmeres Ungemach, weil die Siedlungsstruktur durch vorhabenbezogene Bebauungspläne für einzelne Großinvestitionen in der Vergangenheit durchbrochen worden ist. Bei einem mangelbehafteten Bebauungsplan fließen diese Großinvestitionen jetzt in eine baurechtliche Beurteilung ein, womit größere Gebäude auch an anderer Stelle errichtet werden können. Durch entschlossenes Handeln von politischer Seite hätte diesem Problem begegnet werden können. So bleibt den Bürgerinnen und Bürgern nur noch der Appell an Investoren, aus reinem Gewinnstreben das persönliche Umfeld von ihren Mitmenschen nicht negativ zu beeinflussen.
Prof. Wolfgang Wilhelm Fischer Hamminkeln