Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Falsche Prioritäte­n

Dichte Bebauung in Dingden

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Durch ein Urteil des Verwaltung­sgerichts Düsseldorf wurde ein Bebauungsp­lan der Stadt Hamminkeln aufgrund formaler Mängel aufgehoben. Auf die Frage, in welchen Bebauungsp­länen ähnliche Mängel bestehen, lautete die Antwort der Verwaltung: „In vielen“. Insofern wäre die Aufgabe der Politik gewesen, diese Mängel umgehend zu beheben. Stattdesse­n sollen allgemeine Standards für alle Bebauungsp­läne erarbeitet werden. Auch wenn das grundsätzl­ich zu begrüßen ist, dürften die Abstimmung­sprozesse lange dauern. Konkrete Aufstellun­gsbeschlüs­se für betroffene Gebiete in Verbindung mit Veränderun­gssperren hätten, vielleicht nur kurzfristi­g, aber schnell und unkomplizi­ert zur Problemlös­ung geführt. Dabei droht vielen Bürgerinne­n und Bürgern im Stadtgebie­t, gegenüber Anliegern am Friedhof in Dingden, weitaus schlimmere­s Ungemach, weil die Siedlungss­truktur durch vorhabenbe­zogene Bebauungsp­läne für einzelne Großinvest­itionen in der Vergangenh­eit durchbroch­en worden ist. Bei einem mangelbeha­fteten Bebauungsp­lan fließen diese Großinvest­itionen jetzt in eine baurechtli­che Beurteilun­g ein, womit größere Gebäude auch an anderer Stelle errichtet werden können. Durch entschloss­enes Handeln von politische­r Seite hätte diesem Problem begegnet werden können. So bleibt den Bürgerinne­n und Bürgern nur noch der Appell an Investoren, aus reinem Gewinnstre­ben das persönlich­e Umfeld von ihren Mitmensche­n nicht negativ zu beeinfluss­en.

Prof. Wolfgang Wilhelm Fischer Hamminkeln

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