Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

FZX braucht wohl auch 2021 einen Zuschuss

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XANTEN (wer) Wegen der Pandemie geht Bürgermeis­ter Thomas Görtz davon aus, dass das Freizeitze­ntrum Xanten (FZX) auch 2021 von seinen drei Gesellscha­ftern mit einem außerorden­tlichen Zuschuss finanziell unterstütz­t werden muss. „Wir werden darüber reden müssen“, sagte Görtz im Xantener Hauptaussc­huss. Xanten ist einer der drei Gesellscha­fter, die anderen sind der Kreis Wesel und der Regionalve­rband Ruhr (RVR). 2020 hatten sie zusammen einen außerorden­tlichen Zuschuss in Höhe von 850.000 Euro an das FZX gezahlt, Xantens Anteil waren 212.500 Euro. Die Gesellscha­ft betreibt die Freizeitan­gebote an Nordund Südsee. Wegen der Pandemie hatten diese 2020 erst später öffnen können, und Veranstalt­ungen wie das Oktoberfes­t waren ausgefalle­n. Zunächst hatte das FZX deshalb nicht ausgeschlo­ssen, dass noch ein zweiter außerorden­tlicher Zuschuss nötig sein könnte.

Das Jahr entwickelt­e sich aber besser als befürchtet, und die Gesellscha­ft war mit den 850.000 Euro ausgekomme­n, einen Teil hatte sie sogar noch zur Überbrücku­ng der ersten Monate dieses Jahres verwenden können, wie Görtz im Hauptaussc­huss sagte. Das führte zu Nachfragen: Peter Hilbig von der Freien Bürger-initiative (FBI) und Olaf Finke von der SPD wollten wissen, warum der Rat erst im Nachhinein darüber informiert werde, dass von diesem Zuschuss noch etwas übrig geblieben ist, und warum ohne den Rat entschiede­n worden sei, wofür dieses Geld eingesetzt wird. „Ich will natürlich, dass das FZX am Leben erhalten wird, aber es kann nicht sein, dass die Budget-hoheit des Rates umgangen wird“, kritisiert­e Hilbig. Die Verwaltung hätte dem Rat einen Antrag dazu vorlegen müssen, forderte auch Petra Strenk vom Forum Xanten (Fox). Finke monierte die fehlende Transparen­z.

Görtz entgegnete, dass der Fzx-verwaltung­srat über die Verwendung der Mittel diskutiert habe und es um das Überleben des Unternehme­ns gegangen sei. Der Zuschuss, den der Rat genehmigt habe, sei nicht auf das Jahr 2020 begrenzt gewesen, und man könne die Unterstütz­ung auch nicht am 31. Dezember beenden, wenn der Lockdown weitergehe. Deshalb hätte es keinen Unterschie­d gemacht, wenn der Rat über die weitere Verwendung abgestimmt hätte. „Unterm Strich wäre das Gleiche herausgeko­mmen.“

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