Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Weniger Corona-infektionen – Geschäfte dürfen wieder öffnen
Einzelhändler dürfen wieder Terminshopping anbieten. Kunden müssen einen negativen Corona-test vorlegen oder vollständig geimpft sein.
KREIS WESEL (wer) Im Kreis Wesel sind die Infektionszahlen über mehrere Tage so weit gesunken, dass die Corona-regeln wieder etwas gelockert werden. Einzelhändler wie Modeboutiquen, Schuhgeschäfte und Spielwarenläden dürfen deshalb ab Donnerstag, 6. Mai, wieder öffnen und Terminshopping anbieten. Auch die Abholung vorbestellter ist Ware weiterhin zulässig. Das teilte der Kreis Wesel mit.
Das bedeutet: Mit einem Termin dürfen Kunden die Läden wieder betreten. Voraussetzung ist, dass sie einen aktuellen negativen Corona-test vorlegen oder schon vollständig geimpft wurden oder nach einer Corona-infektion genesen sind – die Infektion darf aber nur einen bestimmten Zeitraum zurückliegen (mindestens 28 Tage, maximal sechs Monate).
Diese Lockerung würde wieder zurückgenommen, wenn die Sieben-tage-inzidenz an drei Tagen hintereinander den Schwellenwert von 150 überschreitet. Die Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen innerhalb der vergangenen sieben Tage bezogen auf jeweils 100.000
Einwohner gemeldet wurden. Der aktuelle Wert wird vom Kreis Wesel, vom Landeszentrum für Gesundheit
NRW und vom Robert-koch-institut (RKI) veröffentlicht.
Für die Verschärfungen oder Lockerungen der Corona-regeln ist der Wert maßgeblich, den das RKI täglich veröffentlicht. Demnach ist die Sieben-tage-inzidenz im Kreis Wesel seit Mittwoch, 28. April, unter 150.
Am Dienstag war sie also die fünf vorgeschriebenen Werktage unter diesem Schwellenwert gewesen. Am Mittwoch lag sie bei 117. Die Schwellenwerte sind im Infektionsschutzgesetz festgelegt. Werden sie überschritten oder unterschritten wird, erlässt das Nrw-gesundheitsministerium eine neue Allgemeinverfügung. Ab Donnerstag gelten folgende Regeln im Kreis:
Private Kontakte Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen.
Ausgangssperre Zwischen 22 und 5 Uhr müssen sich Personen in einer Wohnung oder Unterkunft befinden. Ausnahmen bestehen unter anderem bei medizinischen Notfällen und Wegen zur Arbeit. Sport alleine und im Freien ist bis 24 Uhr erlaubt.
Einzelhandel des täglichen Bedarfs/ Supermärkte Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, es gilt Maskenpflicht.
Übriger Einzelhandel Ab dem heutigen Donnerstag ist Terminshopping mit negativem, aktuellem Schnelltestergebnis und Maske wieder möglich. Auch die Abholung vorbestellter ist Ware weiterhin zulässig. Vollständig geimpfte und genese Personen werden negativ Getesteten gleichgestellt.
Sport Im Freien ist Individualsport mit maximal zwei Personen oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Gruppensport für fünf Kinder bis 14 Jahre ist ebenfalls zulässig.
Kultur/freizeit Präsenzveranstaltungen sind verboten.
Körpernahe Dienstleistungen Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sind mit Ffp2-maske erlaubt. Bei Friseuren und Fußpflege muss zusätzlich ein tagesaktueller Schnelltest vorgelegt werden. Vollständig Geimpfte und Genese sind negativ Getesteten gleichgestellt.
Gastronomie Die Gastronomie ist geschlossen, Abholung und Lieferdienst ist möglich.
Schulen Sollte die Inzidenz im Kreis auch am Donnerstag unter 165 liegen, dürfte das Nrw-gesundheitsministerium anordnen, dass die Schulen vom Distanzunterricht wieder zum Wechselunterricht / Präsenzunterricht zurückkehren können – und zwar am Montag, 10. Mai.
Kindertagesbetreuung Dasselbe gilt für die Kitas: Sollte die Inzidenz im Kreis auch am Donnerstag unter dem Wert von 165 liegen, dürfte am 10. Mai die eingeschränkte Regelbetreuung wieder starten.