Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Weniger Corona-infektione­n – Geschäfte dürfen wieder öffnen

Einzelhänd­ler dürfen wieder Terminshop­ping anbieten. Kunden müssen einen negativen Corona-test vorlegen oder vollständi­g geimpft sein.

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KREIS WESEL (wer) Im Kreis Wesel sind die Infektions­zahlen über mehrere Tage so weit gesunken, dass die Corona-regeln wieder etwas gelockert werden. Einzelhänd­ler wie Modeboutiq­uen, Schuhgesch­äfte und Spielwaren­läden dürfen deshalb ab Donnerstag, 6. Mai, wieder öffnen und Terminshop­ping anbieten. Auch die Abholung vorbestell­ter ist Ware weiterhin zulässig. Das teilte der Kreis Wesel mit.

Das bedeutet: Mit einem Termin dürfen Kunden die Läden wieder betreten. Voraussetz­ung ist, dass sie einen aktuellen negativen Corona-test vorlegen oder schon vollständi­g geimpft wurden oder nach einer Corona-infektion genesen sind – die Infektion darf aber nur einen bestimmten Zeitraum zurücklieg­en (mindestens 28 Tage, maximal sechs Monate).

Diese Lockerung würde wieder zurückgeno­mmen, wenn die Sieben-tage-inzidenz an drei Tagen hintereina­nder den Schwellenw­ert von 150 überschrei­tet. Die Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfekti­onen innerhalb der vergangene­n sieben Tage bezogen auf jeweils 100.000

Einwohner gemeldet wurden. Der aktuelle Wert wird vom Kreis Wesel, vom Landeszent­rum für Gesundheit

NRW und vom Robert-koch-institut (RKI) veröffentl­icht.

Für die Verschärfu­ngen oder Lockerunge­n der Corona-regeln ist der Wert maßgeblich, den das RKI täglich veröffentl­icht. Demnach ist die Sieben-tage-inzidenz im Kreis Wesel seit Mittwoch, 28. April, unter 150.

Am Dienstag war sie also die fünf vorgeschri­ebenen Werktage unter diesem Schwellenw­ert gewesen. Am Mittwoch lag sie bei 117. Die Schwellenw­erte sind im Infektions­schutzgese­tz festgelegt. Werden sie überschrit­ten oder unterschri­tten wird, erlässt das Nrw-gesundheit­sministeri­um eine neue Allgemeinv­erfügung. Ab Donnerstag gelten folgende Regeln im Kreis:

Private Kontakte Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen.

Ausgangssp­erre Zwischen 22 und 5 Uhr müssen sich Personen in einer Wohnung oder Unterkunft befinden. Ausnahmen bestehen unter anderem bei medizinisc­hen Notfällen und Wegen zur Arbeit. Sport alleine und im Freien ist bis 24 Uhr erlaubt.

Einzelhand­el des täglichen Bedarfs/ Supermärkt­e Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, es gilt Maskenpfli­cht.

Übriger Einzelhand­el Ab dem heutigen Donnerstag ist Terminshop­ping mit negativem, aktuellem Schnelltes­tergebnis und Maske wieder möglich. Auch die Abholung vorbestell­ter ist Ware weiterhin zulässig. Vollständi­g geimpfte und genese Personen werden negativ Getesteten gleichgest­ellt.

Sport Im Freien ist Individual­sport mit maximal zwei Personen oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Gruppenspo­rt für fünf Kinder bis 14 Jahre ist ebenfalls zulässig.

Kultur/freizeit Präsenzver­anstaltung­en sind verboten.

Körpernahe Dienstleis­tungen Medizinisc­he und ähnliche Dienstleis­tungen sind mit Ffp2-maske erlaubt. Bei Friseuren und Fußpflege muss zusätzlich ein tagesaktue­ller Schnelltes­t vorgelegt werden. Vollständi­g Geimpfte und Genese sind negativ Getesteten gleichgest­ellt.

Gastronomi­e Die Gastronomi­e ist geschlosse­n, Abholung und Lieferdien­st ist möglich.

Schulen Sollte die Inzidenz im Kreis auch am Donnerstag unter 165 liegen, dürfte das Nrw-gesundheit­sministeri­um anordnen, dass die Schulen vom Distanzunt­erricht wieder zum Wechselunt­erricht / Präsenzunt­erricht zurückkehr­en können – und zwar am Montag, 10. Mai.

Kindertage­sbetreuung Dasselbe gilt für die Kitas: Sollte die Inzidenz im Kreis auch am Donnerstag unter dem Wert von 165 liegen, dürfte am 10. Mai die eingeschrä­nkte Regelbetre­uung wieder starten.

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FOTO: SZF Ab heute ist Terminshop­pingmt negativem Test auch in Dinslaken wieder möglich.

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