Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Neuer Ausweis
Bürgerbüro Voerde
Mein Personalausweis verliert mit Ablauf des 10. Mai 2021 seine Gültigkeit. Mitte März dieses Jahres wandte ich mich telefonisch an das Bürgerbüro, um einen Termin für die Beantragung eines neuen Ausweises zu bekommen. Ich erhielt als Auskunft, dass dies verfrüht sei, ich solle mich etwa vier Wochen vor Ablauf des Ausweises noch einmal melden. Ich meldete mich und bekam eine Termin am 9. April. Die Antragstellung klappte einwandfrei.
Am 5. Mai erhielt ich Post, mein Ausweis sei nach Voerde abgesendet und ein Blick auf die Internetseite bestätigte, dass er mittlerweile der Stadt vorliegt und ich ihn abholen könne. Mittwochnachmittag hat das Bürgerbüro geschlossen und ist auch telefonisch nicht erreichbar, also rief ich am 6. Mai kurz nach 8 Uhr an. Bürgerbüro: Brauchen Sie den Ausweis dringend? Ich: Er läuft am 10. Mai ab. Bürgerbüro: Das ist nicht schlimm, der wird noch akzeptiert! Ich: Weiß das jeder? Bürgerbüro: Ja! Ich: Bin ich als Bürger nicht verpflichtet, ein gültiges Ausweispapier mit zu führen? Bürgerbüro: Müssen Sie den Ausweis denn irgendwo vorlegen? Ich: Das weiß ich doch nicht! Bürgerbüro: Wir können für die Ausgabe keine Termine vergeben, wir können nur jemanden vorbeischicken, der den Ausweis bringt, wenn es dringend ist. Der Ausweis soll mir mir jetzt morgen gebracht werden – ich hätte ihn mit dem Fahrrad abgeholt, aber da sich Voerde ja auch am Stadtradeln beteiligt, wird der städtische Bedienstete auch mit dem Rad kommen. Ich frage mich jetzt aber: Wann wird etwas schlimm? Hätte ich vielleicht gar keinen Ausweis mehr gebraucht, ich bin bereits 72 – lohnt sich da ein neuer Ausweis überhaupt noch? Bei mir haben sich weder Geburtsjahr, -ort, nicht einmal die Anschrift und Aussehen kaum verändert. Ist auch ein Coronatest vielleicht doch länger als 48 Stunden gültig, und welche Vorschrift wird nach Ablauf wann wirklich ungültig?
Ulf Wetzel, Voerde
Leserzuschriften veröffentlicht die Redaktion ohne Rücksicht darauf, ob die darin zum Ausdruck gebrachten Ansichten mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Die Redaktion behält sich vor, sinnwahrende Kürzungen vorzunehmen. Im Falle der Veröffentlichung des Leserbriefs weisen wir am Beitrag den Klarnamen sowie den Wohnort des Einsenders aus. Für Rückfragen bittet die Redaktion, die Telefonnummer anzugeben. Unsere E-mail-adresse: leserbriefe@rheinische-post.de