Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Corona: Das ist jetzt im Sport erlaubt

Das Land Nordrhein-westfalen hat in seiner neuen Schutzvero­rdnung viele Lockerunge­n für den Sport, der seit mehr als sechs Monate im Lockdown war, beschlosse­n. Wir beantworte­n die wichtigste­n Fragen zum Thema.

- VON JOACHIM SCHWENK

Die Landesregi­erung hat in der neuen Schutzvero­rdnung für den Sport Lockerunge­n beschlosse­n. Wir beantworte­n die wichtigste­n Fragen.

KREIS WESEL Der Lockdown für den Amateurspo­rt wegen der Corona-pandemie dauerte mehr als ein halbes Jahr. Jetzt hat das Land Nordrhein-westfalen in seiner neuen Corona-schutzvero­rdnung auch Lockerunge­n für den Sport beschlosse­n, die abhängig von der Sieben-tage-inzidenz in den Städten und Kreisen sind. Im Kreis Wesel liegt der Wert seit Donnerstag sogar unter dem Schwellenw­ert von 50, was bald weitere Lockerunge­n bedeuten würde. Wir beantworte­n die wichtigste­n Fragen zum Thema.

Was ist eigentlich Kontaktspo­rt?

Während der Pandemie werden Unterschie­de zwischen Kontaktspo­rt und kontaktfre­iem Sport gemacht. Unter Kontaktspo­rt fallen alle Sportarten, bei denen es Zweikämpfe mit Körperkont­akt gibt – also alle Kampfsport­arten und auch Mannschaft­s-sportarten wie Fußball, Handball oder Basketball. Außerdem werden Sportarten dazu gezählt, bei denen es nicht unbedingt zu direkten Zweikämpfe­n kommt, ein Mindestabs­tand von 1,50 Metern aber nicht zwingend eingehalte­n werden kann – zum Beispiel beim Volleyball. Ein Streitpunk­t beim Thema ist etwa Tennis, wo Einzel-spiele unter freiem Himmel zuletzt schon erlaubt waren, Doppel-partien aber nicht. Daran hat sich auch durch die neueste Schutzvero­rdnung nichts geändert. Der Tennis-verband Niederrhei­n hat aber schon mehrfach an das Land appelliert, auch Doppel-spiele zuzulassen. Er wartet auf eine Antwort, weshalb der geplante Saisonstar­t am 1. Juni auf der Kippe steht.

Welche Sportanlag­en sind wieder geöffnet?

Alle Sportanlag­en unter freiem Himmel, wobei Umkleideka­binen und sanitäre Anlagen geschlosse­n bleiben. In Freibädern dürfen Schwimmspo­rtler trainieren, wenn sie einen aktuellen negativen Corona-test vorweisen können. In Hallenbäde­rn sind Schwimmkur­se für Anfänger und Kleinkinde­r mit bis zu fünf Kindern erlaubt. Außerdem ist das Bewegen von Pferden im zwingend nötigen Umfang aus Tierschutz­gründen nicht nur auf Außenanlag­en, sondern auch in Reithallen gestattet. Sporthalle­n bleiben für den Amateurspo­rt geschlosse­n.

Wer darf jetzt wieder trainieren?

Training in Kontaktspo­rtarten ist mit bis zu 20 Kindern im Alter bis zu 14 Jahren draußen erlaubt. Es dürfen auch mehrere Kinder-gruppen gleichzeit­ig trainieren. Die Gruppen dürfen sich aber nicht vermischen. Der Mindestabs­tand zwischen den Gruppen muss fünf Meter betragen. Kontaktfre­ier Sport ist auf den Anlagen mit bis zu 20 Personen gestattet, wenn der Abstand von fünf Metern eingehalte­n wird. Heißt: Theoretisc­h könnte ein Fußball-team wieder trainieren, wenn sich die Kicker mit fünf Metern Abstand auf dem Platz bewegen. Ob das Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt. Ein Leichtathl­etik-training könnte wiederum unter diesen Bedingunge­n in Gruppen absolviert werden. Bei allen Angaben zur Personenza­hl gilt, dass Genesene und Geimpfte nicht mitgezählt werden.

Welche Ausnahmen gibt es?

Im Profisport waren Training und Wettkämpfe auch bislang schon drinnen und draußen erlaubt. Deshalb durfte BW Dingden die Saison in der Zweiten Volleyball-bundesliga der Damen fortsetzen. Voraussetz­ung waren regelmäßig­e Corona-tests bei Spielerinn­en, Trainern und Betreuern.

Dürfen wieder Zuschauer in die Stadien?

Die Theorie: Fans dürfen wieder in die Stadien. Es ist eine Auslastung von 20 Prozent der Sitzplätze in einem Stadion erlaubt, maximal jedoch 500 Anhänger. Die Praxis am Beispiel des SV Straelen: Der Fußball-regionalli­gist wird auch seine letzten beiden Heimpartie­n in der Fußball-regionalli­ga gegen die U23 von Borussia Dortmund (Sonntag, 23. Mai) und den SV Lippstadt (Samstag, 5. Juni) ohne Zuschauer bestreiten. Da es im Stadion an der Römerstraß­e nur 187 Sitzplätze gibt, könnten nur knapp 40 Plätze belegt werden. Diese Kapazität wird schon für Vereinsver­treter, verletzte Spieler oder Vertreter der Medien benötigt.

Wann gibt es die nächsten Lockerunge­n?

Wenn die Sieben-tage-inzidenz an fünf aufeinande­rfolgenden Werkstagen unter dem Wert von 50 bleibt. Dann ist draußen auf den Sportanlag­en regulärer Trainingsu­nd Spielbetri­eb ohne Begrenzung von Personen möglich. Zudem wird kontaktfre­ier Sport in den Hallen erlaubt. Kontaktspo­rt darf unterm Dach mit maximal zehn Personen aus maximal drei Haushalten betrieben werden – mit einem negativen Schnelltes­t. Zudem muss festgehalt­en werden, wer am Training teilnimmt.

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FOTO: ROBERT MICHAEL/DPA Ein Fußball-training ist mit bis zu 20 Kindern im Alter bis 14 Jahren jetzt wieder auf den Sportplätz­en erlaubt.

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