Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Fahrplan in die Normalität
Drei Stufen regeln, bei welchen Inzidenzzahlen Gastronomie, Einzelhandel oder Freizeiteinrichtungen wieder öffnen dürfen. Wo die Nrw-kreise jetzt stehen.
DÜSSELDORF (rls) „Flickenteppich“ist ein böses Wort, aber es beschreibt ganz gut, welche Corona-regeln gerade wo in NRW gelten. Von der Ausgangssperre nach 22 Uhr bis zur geöffneten Innengastronomie ist alles drin; Einzelheiten regelt die neue Corona-schutzverordnung vom 15. Mai. Sie soll Lockerungen möglich machen und richtet sich nach den Inzidenzwerten auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte. Drei Stufen sind dabei entscheidend:
Bundesnotbremse Sie greift, wenn die Sieben-tage-inzidenz an drei Werktagen hintereinander über 100 liegt. Dann gelten Ausgangs- und strikte Kontaktbeschränkungen, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen müssen geschlossen bleiben. Im Einzelhandel ist (bis Inzidenz 150) „Click & Meet“möglich. Aktuell greift die Bundesnotbremse zum Beispiel noch im Kreis Mettmann, in Wuppertal und in Leverkusen.
Öffnungsstufe 1 Liegt die Inzidenz hintereinander an fünf Werktagen (dazu zählt auch der Samstag) unter 100, fällt zwei Wochentage später die Ausgangssperre weg. Die Außengastronomie darf öffnen, Konzerte unter freiem Himmel für bis zu 500 Besucher werden möglich. Starten dürfen auch kleinere Freizeiteinrichtungen wie Minigolf-anlagen oder Kletterparks. Kunden können ohne Termin wieder in Geschäfte gehen, und auch Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind wieder erlaubt. All diese Möglichkeiten gibt es aber nur für Geimpfte, Genesene und Menschen mit negativem Corona-test (nicht älter als 48 Stunden). Aktuell gilt Öffnungsstufe 1 zum Beispiel im Kreis Kleve und im Kreis Viersen, an diesem Freitag kommen Düsseldorf und Gladbach hinzu. Der RheinKreis Neuss hat gute Chancen, demnächst nachzuziehen.
Öffnungsstufe 2 Fünf Werktage in Folge muss die Inzidenz unter 50 bleiben, dann wird zwei Wochentage später weiter gelockert: In der Gastronomie dürfen Genesene, Geimpfte und Getestete wieder im Innenraum bewirtet werden. Konzerte, Kino und Theater vor Publikum sind wieder erlaubt. Für Besuche im Einzelhandel muss man sich nicht mehr testen lassen. Und Hotels dürfen wieder komplett öffnen. Auch größere Privatpartys sind dann mit Einschränkungen wieder zugelassen. Öffnungsstufe 2 gilt momentan nur in Münster und den Kreisen Coesfeld und Soest. Wichtig: Maßgeblich sind bei alledem die aktuellen Zahlen des Robert-koch-instituts – nicht die Inzidenzwerte, die direkt auf Kreisebene mitgeteilt werden.