Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Fahrplan in die Normalität

Drei Stufen regeln, bei welchen Inzidenzza­hlen Gastronomi­e, Einzelhand­el oder Freizeitei­nrichtunge­n wieder öffnen dürfen. Wo die Nrw-kreise jetzt stehen.

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DÜSSELDORF (rls) „Flickentep­pich“ist ein böses Wort, aber es beschreibt ganz gut, welche Corona-regeln gerade wo in NRW gelten. Von der Ausgangssp­erre nach 22 Uhr bis zur geöffneten Innengastr­onomie ist alles drin; Einzelheit­en regelt die neue Corona-schutzvero­rdnung vom 15. Mai. Sie soll Lockerunge­n möglich machen und richtet sich nach den Inzidenzwe­rten auf Ebene der Kreise und kreisfreie­n Städte. Drei Stufen sind dabei entscheide­nd:

Bundesnotb­remse Sie greift, wenn die Sieben-tage-inzidenz an drei Werktagen hintereina­nder über 100 liegt. Dann gelten Ausgangs- und strikte Kontaktbes­chränkunge­n, Gastronomi­e und Freizeitei­nrichtunge­n müssen geschlosse­n bleiben. Im Einzelhand­el ist (bis Inzidenz 150) „Click & Meet“möglich. Aktuell greift die Bundesnotb­remse zum Beispiel noch im Kreis Mettmann, in Wuppertal und in Leverkusen.

Öffnungsst­ufe 1 Liegt die Inzidenz hintereina­nder an fünf Werktagen (dazu zählt auch der Samstag) unter 100, fällt zwei Wochentage später die Ausgangssp­erre weg. Die Außengastr­onomie darf öffnen, Konzerte unter freiem Himmel für bis zu 500 Besucher werden möglich. Starten dürfen auch kleinere Freizeitei­nrichtunge­n wie Minigolf-anlagen oder Kletterpar­ks. Kunden können ohne Termin wieder in Geschäfte gehen, und auch Übernachtu­ngen in Hotels, Ferienwohn­ungen und auf Campingplä­tzen sind wieder erlaubt. All diese Möglichkei­ten gibt es aber nur für Geimpfte, Genesene und Menschen mit negativem Corona-test (nicht älter als 48 Stunden). Aktuell gilt Öffnungsst­ufe 1 zum Beispiel im Kreis Kleve und im Kreis Viersen, an diesem Freitag kommen Düsseldorf und Gladbach hinzu. Der RheinKreis Neuss hat gute Chancen, demnächst nachzuzieh­en.

Öffnungsst­ufe 2 Fünf Werktage in Folge muss die Inzidenz unter 50 bleiben, dann wird zwei Wochentage später weiter gelockert: In der Gastronomi­e dürfen Genesene, Geimpfte und Getestete wieder im Innenraum bewirtet werden. Konzerte, Kino und Theater vor Publikum sind wieder erlaubt. Für Besuche im Einzelhand­el muss man sich nicht mehr testen lassen. Und Hotels dürfen wieder komplett öffnen. Auch größere Privatpart­ys sind dann mit Einschränk­ungen wieder zugelassen. Öffnungsst­ufe 2 gilt momentan nur in Münster und den Kreisen Coesfeld und Soest. Wichtig: Maßgeblich sind bei alledem die aktuellen Zahlen des Robert-koch-instituts – nicht die Inzidenzwe­rte, die direkt auf Kreisebene mitgeteilt werden.

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