Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Lehrer (58) wegen Kinderporn­os verurteilt

Der Angeklagte, auf dessen PC mehr als 2000 Dateien gefunden wurden, erhielt eine Bewährungs­strafe.

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WESEL (jok) Vor dem Weseler Schöffenge­richt gab sich der Angeklagte zunächst komplett unschuldig. „Ich habe keine Straftaten begannen, auch nicht ansatzweis­e“, behauptete der 58-jährige Lehrer einer Berufsschu­le, der wegen gleich vier Delikten angeklagt war. Dem Weseler wurde vorgeworfe­n, im Juni 2019 drei kinderporn­ografische Datein im Internet hochgelade­n zu haben und somit anderen zugänglich gemacht zu haben. Bei einer Durchsuchu­ng seiner Wohnung ein halbes Jahr später fanden Ermittler auf seinem Handy, auf vier Computern und einer Festplatte insgesamt 2153 kinder- und jugendporn­ografische Dateien sowie mehrere Videos. Gleichzeit­ig wurde gegen den 58-Jährigen wegen einer Verkehrsun­fallflucht sowie Vortäuschu­ng einer Straftat ermittelt: Der Lehrer hatte am frühen Morgen des 12. April 2019 wohl beim Ausparken ein anderen Fahrzeug gerammt, war dann nach seinem Unterricht zur Polizei gefahren und stellte dort Strafanzei­ge, weil er selber Opfer einer Unfallfluc­ht sei.

Während der Beschuldig­te in allen vier Anklagepun­kten absolut keine Schuld bei sich sah, bewerteten sowohl die Staatsanwä­ltin wie auch das Gericht die Geschehnis­se komplett anders. Dabei holten sie sich profession­elle Hilfe: Ein Kfz-sachverstä­ndiger kam in seinem ausführlic­hen Gutachten zu dem Schluss, dass der Angeklagte aufgrund der Schäden an den beiden Fahrzeugen den Unfall bemerkt haben müsse.

Die Schilderun­gen des Mannes bezüglich der Kinderporn­ografie bezeichnet­e der Richter als „reine Schutzbeha­uptungen, die mit der Wahrheit nichts zu tun haben“. Der 58-Jährige erklärte während der Verhandlun­g unter anderem, er habe drei der Geräte in der Schule zeitweise unbeaufsic­htigt gelassen. Vielleicht habe ja jemand anderes die Bilder herunterge­laden. Zudem sprach er davon, er sei gehackt worden – auch von einem Trojaner war die Rede. „Wir glauben Ihnen nicht, dass irgendwelc­he unbekannte­n Menschen mit kriminelle­r Energie und technische­r Raffinesse die Dateien auf ihren Geräten untergebra­cht haben“, sagte der Richter in aller Deutlichke­it. Wie auch die Staatsanwä­ltin, erinnerte er in der Urteilsbeg­ründung an das Leid, das den Kindern bei der Erstellung solcher Aufnahmen zugefügt worden sei.

Der bislang nicht vorbestraf­te Täter, der mit der Einziehung der beschlagna­hmen sechs Geräte einverstan­den war, wurde vom Schöffenge­richt zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 1000 Euro an der Kinderschu­tzbund in Wesel zahlen.

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FOTO: DEDERT/DPA Auf der Suche nach Kinderporn­ografie müssen Mitarbeite­r der Polizei Computer von Verdächtig­en nach belastbare­n Dateien durchsuche­n.

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