Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Lehrer (58) wegen Kinderpornos verurteilt
Der Angeklagte, auf dessen PC mehr als 2000 Dateien gefunden wurden, erhielt eine Bewährungsstrafe.
WESEL (jok) Vor dem Weseler Schöffengericht gab sich der Angeklagte zunächst komplett unschuldig. „Ich habe keine Straftaten begannen, auch nicht ansatzweise“, behauptete der 58-jährige Lehrer einer Berufsschule, der wegen gleich vier Delikten angeklagt war. Dem Weseler wurde vorgeworfen, im Juni 2019 drei kinderpornografische Datein im Internet hochgeladen zu haben und somit anderen zugänglich gemacht zu haben. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung ein halbes Jahr später fanden Ermittler auf seinem Handy, auf vier Computern und einer Festplatte insgesamt 2153 kinder- und jugendpornografische Dateien sowie mehrere Videos. Gleichzeitig wurde gegen den 58-Jährigen wegen einer Verkehrsunfallflucht sowie Vortäuschung einer Straftat ermittelt: Der Lehrer hatte am frühen Morgen des 12. April 2019 wohl beim Ausparken ein anderen Fahrzeug gerammt, war dann nach seinem Unterricht zur Polizei gefahren und stellte dort Strafanzeige, weil er selber Opfer einer Unfallflucht sei.
Während der Beschuldigte in allen vier Anklagepunkten absolut keine Schuld bei sich sah, bewerteten sowohl die Staatsanwältin wie auch das Gericht die Geschehnisse komplett anders. Dabei holten sie sich professionelle Hilfe: Ein Kfz-sachverständiger kam in seinem ausführlichen Gutachten zu dem Schluss, dass der Angeklagte aufgrund der Schäden an den beiden Fahrzeugen den Unfall bemerkt haben müsse.
Die Schilderungen des Mannes bezüglich der Kinderpornografie bezeichnete der Richter als „reine Schutzbehauptungen, die mit der Wahrheit nichts zu tun haben“. Der 58-Jährige erklärte während der Verhandlung unter anderem, er habe drei der Geräte in der Schule zeitweise unbeaufsichtigt gelassen. Vielleicht habe ja jemand anderes die Bilder heruntergeladen. Zudem sprach er davon, er sei gehackt worden – auch von einem Trojaner war die Rede. „Wir glauben Ihnen nicht, dass irgendwelche unbekannten Menschen mit krimineller Energie und technischer Raffinesse die Dateien auf ihren Geräten untergebracht haben“, sagte der Richter in aller Deutlichkeit. Wie auch die Staatsanwältin, erinnerte er in der Urteilsbegründung an das Leid, das den Kindern bei der Erstellung solcher Aufnahmen zugefügt worden sei.
Der bislang nicht vorbestrafte Täter, der mit der Einziehung der beschlagnahmen sechs Geräte einverstanden war, wurde vom Schöffengericht zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 1000 Euro an der Kinderschutzbund in Wesel zahlen.