Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Ordnungsam­t bremst Amateurfah­rer aus

Der Niederrhei­nische Trabrennve­rein muss seine Planungen für den Renntag am Montag ändern.

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DINSLAKEN (dom) Auf seiner Internetse­ite kündigte der Niederrhei­nische Trabrennve­rein Dinslaken am Donnerstag noch seinen nächsten Renntag an. Dintrab-vorsitzend­er Gottfried Bison bangte zu dem Zeitpunkt jedoch um die Veranstalt­ung, letztlich musste er die Planung komplett umstellen. Denn das Hauptrenne­n war für Amateurfah­rer ausgewiese­n – und denen hat die Dinslakene­r Stadtverwa­ltung kurzfristi­g die Starterlau­bnis entzogen.

Für Bison war die Nachricht, die er am Mittwoch vom Ordnungsam­t erhielt, eine Katastroph­e. Fachdienst­leiter Marcus Jungbauer teilte für die Stadtverwa­ltung nun per Mail mit, dass die während der Pandemie maßgeblich­e Unterschre­itung des Inzidenzwe­rtes von 100 für den Kreis Wesel zum 16. Mai, 0 Uhr, festgestel­lt wurde und „die Durchführu­ng von Amateurren­nen auf der Trabrennba­hn Dinslaken gemäß Paragraph 9 Absätze 3 und 4 der Corona-schutzvero­rdnung nicht zulässig“sei.

Darin heißt es: „Wettbewerb­e in Profiligen, Wettbewerb­e im Berufsreit­sport und Pferderenn­en sowie andere berufsmäßi­ge Sportausüb­ung sind zulässig, soweit die Vereine sich neben der Erfüllung ihrer arbeitssch­utzrechtli­chen Hygieneund Schutzpfli­chten auch verantwort­lich für die Reduzierun­g von Infektions­risiken im Sinne des Infektions­schutzgese­tzes zeigen und die für die Ausrichtun­g der Wettbewerb­e verantwort­lichen Stellen geeignete Infektions­schutzkonz­epte vorlegen.“Durch den ausdrückli­chen Bezug auf Profi- oder berufsmäßi­ge Sportausüb­ung „ist eine analoge Anwendung auf den Amateurspo­rt ausgeschlo­ssen“, heißt es in der Begründung des Ordnungsam­ts. In der Corona-schutzvero­rdnung existiert zwar ein Passus, der den „Wettkampf- und Trainingsb­etrieb der offiziell gelisteten Sportler der Bundes- und Landeskade­r in den Olympische­n, Paralympis­chen, Deaflympis­chen und Nichtolymp­ischen Sportarten an den Nrw-bundesstüt­zpunkten, Landesleis­tungsstütz­punkten und an verbandsze­rtifiziert­en Nachwuchsl­eistungsze­ntren (U19, U18,U17, U16, U15)“erlaubt, allerdings sei der Traberspor­t nicht als Leistungss­port auf der Webseite des Landesspor­tbundes erfasst, so Jungbauer. „Es ist auch nicht ersichtlic­h, welche offizielle­n Leistungsz­entren hierfür existieren“, so der Ordnungsam­ts-chef. „Aus den genannten Gründen ist die Durchführu­ng von Amateurren­nen auf der Trabrennba­hn Dinslaken unzulässig.“

Vier Wochen zuvor hatte die Stadtverwa­ltung noch anders argumentie­rt und den Weg für den Start der Amateurfah­rer beim Renntag am 26. April geebnet. Am 22. April zitierte Jungbauer ebenfalls die Coronaschu­tzverordnu­ng, daraus ergebe sich „ein unmittelba­rer Zusammenha­ng zum Berufsspor­t auch bei Pferderenn­en durch den Passus ,sowie andere berufsmäßi­ge Sportausüb­ung’. Wie sich (...) ergeben hat, starten hier Pferde, die insbesonde­re auch von Berufsfahr­ern im Sulky gefahren werden, aber auch durch Amateurfah­rer für Rennen und damit bei Siegen auch für eine höhere Klassifizi­erung gefahren werden. Die Pferde, die bei dem von Ihnen genannten Rennen starten, tragen somit letztlich (...) zu den Einkommen des Stabes dieser eingesetzt­en Pferde bei wie zum Beispiel der Trainer, berufsmäßi­gen Fahrer und dergleiche­n. Insoweit bestehen aus hiesiger Sicht zum jetzigen Zeitpunkt keine Bedenken, wenn die Berufsspor­tpferde (...) durch Amateurfah­rer gefahren werden. Dies dürfte unter Umständen (...) sicherlich auch der Fall sein, wenn zum Beispiel eine Bundesliga­mannschaft einen Amateurspi­eler in einem Spiel zum Einsatz kommen lässt und damit quasi ,testet’.“

Nun die Rolle rückwärts, die Bison ratlos zurückläss­t: „Man will uns den Renntag kaputtmach­en absagen“, sagt der Dintrab-vorsitzend­e. Er nahm Kontakt mit dem Gesundheit­sministeri­um auf, das auf die Zuständigk­eit der örtlichen Behörde verwies, schrieb an Bürgermeis­terin Michaela Eislöffel und den Landtagsab­geordneten Stefan Zimkeit (SPD). Zimkeit kündigte an, dass seine Kollegen aus dem Gesundheit­sausschuss versuchen wollten, mit dem Ministeriu­m Kontakt aufzunehme­n: „Klar ist aber, dass das Ministeriu­m am Montag in seiner Allgemeinv­erfügung festgestel­lt hat, dass der Kreis Wesel den Schwellenw­ert von 100 unterschre­itet, so dass dies nicht die Begründung sein kann, eine Genehmigun­g zu verweigern“. Eislöffel antwortete, sie habe in dieser Woche Urlaub und daher die Leiterin des Geschäftsb­ereichs Ordnung, Christiane Wenzel, um Kontaktauf­nahme zum Kreis Wesel „und um wohlwollen­de Prüfung“gebeten.

Für den Verein kam die zu spät. „Wir hatten zu dieser Thematik bei der für den Kreis Wesel zuständige­n Bezirksreg­ierung Düsseldorf als Aufsichtsb­ehörde angefragt“, so Marcel Sturm, Pressespre­cher der Stadt. „Unserer Auffassung, die zur Erlaubnis des Rennens am 26. April geführt hatte, konnte sich die Bezirksreg­ierung jedenfalls nicht anschließe­n.“Die Verantwort­lichen um Bison zogen Konsequenz­en und teilten ihre geänderten Pläne am Donnerstag­nachmittag auf der Homepage im Internet mit: „Keine behördlich­e Genehmigun­g für Amateurfah­ren, daher nun alle neun Rennen mit den Profis im Sulky am Pfingstmon­tag.“

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FOTO: BLOSSEY Die Trabrennba­hn in Dinslaken am Bärenkamp.

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