Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Ordnungsamt bremst Amateurfahrer aus
Der Niederrheinische Trabrennverein muss seine Planungen für den Renntag am Montag ändern.
DINSLAKEN (dom) Auf seiner Internetseite kündigte der Niederrheinische Trabrennverein Dinslaken am Donnerstag noch seinen nächsten Renntag an. Dintrab-vorsitzender Gottfried Bison bangte zu dem Zeitpunkt jedoch um die Veranstaltung, letztlich musste er die Planung komplett umstellen. Denn das Hauptrennen war für Amateurfahrer ausgewiesen – und denen hat die Dinslakener Stadtverwaltung kurzfristig die Starterlaubnis entzogen.
Für Bison war die Nachricht, die er am Mittwoch vom Ordnungsamt erhielt, eine Katastrophe. Fachdienstleiter Marcus Jungbauer teilte für die Stadtverwaltung nun per Mail mit, dass die während der Pandemie maßgebliche Unterschreitung des Inzidenzwertes von 100 für den Kreis Wesel zum 16. Mai, 0 Uhr, festgestellt wurde und „die Durchführung von Amateurrennen auf der Trabrennbahn Dinslaken gemäß Paragraph 9 Absätze 3 und 4 der Corona-schutzverordnung nicht zulässig“sei.
Darin heißt es: „Wettbewerbe in Profiligen, Wettbewerbe im Berufsreitsport und Pferderennen sowie andere berufsmäßige Sportausübung sind zulässig, soweit die Vereine sich neben der Erfüllung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Hygieneund Schutzpflichten auch verantwortlich für die Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zeigen und die für die Ausrichtung der Wettbewerbe verantwortlichen Stellen geeignete Infektionsschutzkonzepte vorlegen.“Durch den ausdrücklichen Bezug auf Profi- oder berufsmäßige Sportausübung „ist eine analoge Anwendung auf den Amateursport ausgeschlossen“, heißt es in der Begründung des Ordnungsamts. In der Corona-schutzverordnung existiert zwar ein Passus, der den „Wettkampf- und Trainingsbetrieb der offiziell gelisteten Sportler der Bundes- und Landeskader in den Olympischen, Paralympischen, Deaflympischen und Nichtolympischen Sportarten an den Nrw-bundesstützpunkten, Landesleistungsstützpunkten und an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren (U19, U18,U17, U16, U15)“erlaubt, allerdings sei der Trabersport nicht als Leistungssport auf der Webseite des Landessportbundes erfasst, so Jungbauer. „Es ist auch nicht ersichtlich, welche offiziellen Leistungszentren hierfür existieren“, so der Ordnungsamts-chef. „Aus den genannten Gründen ist die Durchführung von Amateurrennen auf der Trabrennbahn Dinslaken unzulässig.“
Vier Wochen zuvor hatte die Stadtverwaltung noch anders argumentiert und den Weg für den Start der Amateurfahrer beim Renntag am 26. April geebnet. Am 22. April zitierte Jungbauer ebenfalls die Coronaschutzverordnung, daraus ergebe sich „ein unmittelbarer Zusammenhang zum Berufssport auch bei Pferderennen durch den Passus ,sowie andere berufsmäßige Sportausübung’. Wie sich (...) ergeben hat, starten hier Pferde, die insbesondere auch von Berufsfahrern im Sulky gefahren werden, aber auch durch Amateurfahrer für Rennen und damit bei Siegen auch für eine höhere Klassifizierung gefahren werden. Die Pferde, die bei dem von Ihnen genannten Rennen starten, tragen somit letztlich (...) zu den Einkommen des Stabes dieser eingesetzten Pferde bei wie zum Beispiel der Trainer, berufsmäßigen Fahrer und dergleichen. Insoweit bestehen aus hiesiger Sicht zum jetzigen Zeitpunkt keine Bedenken, wenn die Berufssportpferde (...) durch Amateurfahrer gefahren werden. Dies dürfte unter Umständen (...) sicherlich auch der Fall sein, wenn zum Beispiel eine Bundesligamannschaft einen Amateurspieler in einem Spiel zum Einsatz kommen lässt und damit quasi ,testet’.“
Nun die Rolle rückwärts, die Bison ratlos zurücklässt: „Man will uns den Renntag kaputtmachen absagen“, sagt der Dintrab-vorsitzende. Er nahm Kontakt mit dem Gesundheitsministerium auf, das auf die Zuständigkeit der örtlichen Behörde verwies, schrieb an Bürgermeisterin Michaela Eislöffel und den Landtagsabgeordneten Stefan Zimkeit (SPD). Zimkeit kündigte an, dass seine Kollegen aus dem Gesundheitsausschuss versuchen wollten, mit dem Ministerium Kontakt aufzunehmen: „Klar ist aber, dass das Ministerium am Montag in seiner Allgemeinverfügung festgestellt hat, dass der Kreis Wesel den Schwellenwert von 100 unterschreitet, so dass dies nicht die Begründung sein kann, eine Genehmigung zu verweigern“. Eislöffel antwortete, sie habe in dieser Woche Urlaub und daher die Leiterin des Geschäftsbereichs Ordnung, Christiane Wenzel, um Kontaktaufnahme zum Kreis Wesel „und um wohlwollende Prüfung“gebeten.
Für den Verein kam die zu spät. „Wir hatten zu dieser Thematik bei der für den Kreis Wesel zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichtsbehörde angefragt“, so Marcel Sturm, Pressesprecher der Stadt. „Unserer Auffassung, die zur Erlaubnis des Rennens am 26. April geführt hatte, konnte sich die Bezirksregierung jedenfalls nicht anschließen.“Die Verantwortlichen um Bison zogen Konsequenzen und teilten ihre geänderten Pläne am Donnerstagnachmittag auf der Homepage im Internet mit: „Keine behördliche Genehmigung für Amateurfahren, daher nun alle neun Rennen mit den Profis im Sulky am Pfingstmontag.“