Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Diese Regeln gelten jetzt im Kreis Wesel
Im Kreis Wesel ist Shoppen erlaubt – mit Test, aber ohne Termin. Im Biergarten sitzen ist auch wieder drin. Alles, was jetzt gilt für Gastronomie, Handel, Sport, Freizeit und private Treffen: ein Überblick.
KREIS WESEL Im Kreis Wesel gelten nun die Regeln der Corona-schutzverordnung für NRW, die das Land für eine Sieben-tage-inzidenz zwischen 50 und 100 vorschreibt. Weitere Lockerungen sind möglich, wenn der Schwellenwert von 50 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten wird – am übernächsten Tag treten dann neue Regeln im Kreis Wesel in Kraft. Am Mittwoch lag die Sieben-tage-inzidenz bei 53,1, am Donnerstag sank sie erstmals seit mehr als zweieinhalb Monaten unter 50.
Gastronomie Die Außengastronomie darf im Kreis Wesel seit Sonntag, 16. Mai, wieder öffnen. Folgende Personen dürfen bedient werden: vollständig Geimpfte, Genesene und Menschen, die einen negativen Corona-test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Laut der Nrw-corona-schutzverordnung dürfen Restaurants, Gaststätten und Cafés auch den Innenbereich für Gäste wieder öffnen, wenn die Sieben-tage-inzidenz im Kreis Wesel an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Schwellenwert von 50 unterschreitet – dann wird die Öffnung des Innenbereichs am übernächsten Tag wieder erlaubt. Zwischen Personen an verschiedenen Tischen schreibt die Corona-schutzverordnung dann einen Abstand von mindestens zwei Metern vor.
Ausgangssperre Seit Sonntag, 16. Mai, gilt keine Ausgangsbeschränkung mehr im Kreis Wesel. Sie droht erst wieder, wenn die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegen sollte – davon ist der Kreis Wesel aktuell weit entfernt.
Kontaktbeschränkung Aktuell sind private Treffen zwischen Menschen von zwei verschiedenen Hausständen erlaubt. In diesem Rahmen dürfen höchstens fünf Personen zusammenkommen, wie der Kreis Wesel erklärt. Aus der Rechnung ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren. Partys und vergleichbare Feiern bleiben aber weiterhin generell untersagt.
Shopping Im Kreis Wesel sind alle Geschäfte wieder für Kunden geöffnet – also auch diejenigen, die nicht der Grundversorgung dienen. Die Pflicht zur Terminbuchung ist entfallen. Aber Kunden müssen einen negativen Corona-test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder sie sind vollständig geimpft oder genesen. Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien, Getränke- und Tiermärkte können weiterhin ohne Test oder Impfnachweis besucht werden. Lediglich die zulässige Kundenanzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, und es gilt eine Maskenpflicht. Sollte die Sieben-tage-inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 50 liegen, gilt ab dem übernächsten Tag keine Pflicht mehr, beim Shoppen einen negativen Corona-test vorzulegen.
Sport Unter freiem Himmel ist kontaktfreier Sport auf Sportanlagen mit bis zu 20 Personen erlaubt. Kontaktsport ist unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren zulässig. Das regelt Paragraf 9 der NRW-COROna-schutzverordnung. Bei Sportveranstaltungen sind Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, maximal 500 Personen. Sitzplan erforderlich).
Kultur Konzerte und Aufführungen sind unter freiem Himmel mit maximal 500 Personen, Sitzplan und negativem Testergebnis möglich. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen maximal ein Besucher oder eine Besucherin pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche, wie der Kreis Wesel erklärt.
Freizeit Die Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen ist erlaubt, zum Beispiel Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten. Verschiedene Freizeitanlagen starten am Pfingstwochenende in die Saison - es lohnt sich, sich dort zu erkundigen. Freibäder dürfen zur Sportausübung öffnen, aber die Benutzung der Liegewiesen ist nicht zulässig, wie Paragraf 10 der Corona-schutzverordnung regelt. Es gilt eine Begrenzung der Besucherzahl. Voraussetzung ist jeweils ein negatives Testergebnis.
Beherbergung In Ferienwohnungen, auf Campingplätzen, in Hotels, Jugendherbergen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben sind Übernachtungen zu privaten Zwecken erlaubt. Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis. Für Hotels, Jugendherbergen und andere Einrichtungen gilt eine Kapazitätsbegrenzung von 60 Prozent.
Schulen Es findet weiterhin Wechselunterricht statt. Für die Schülerinnen und Schüler sowie für das Lehrpersonal besteht weiter die Pflicht, wöchentlich zwei Selbsttests durchzuführen. Vom 31. Mai an sollen alle Schulen in Nordrhein-westfalen wieder zum täglichen Präsenzunterricht in voller Klassenstärke zurückkehren. Voraussetzung sei eine stabile Sieben-tage-inzidenz unter 100 in dem jeweiligen Kreis oder der kreisfreien Stadt, teilte die Landesregierung am gestrigen Mittwoch mit.
Kindertagesbetreuung Kitas und Kindertagespflegepersonen bleiben im eingeschränkten Regelbetrieb.
Körpernahe Dienstleistungen So genannte körpernahe Dienstleistungen (dazu zählen zum Beispiel Friseur, Kosmetik, Fußpflege) sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen zulässig. Ein negativer Schnelltest ist dann erforderlich, wenn die Kundin oder der Kunde nicht dauerhaft eine Maske trägt.