Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Diese Regeln gelten jetzt im Kreis Wesel

Im Kreis Wesel ist Shoppen erlaubt – mit Test, aber ohne Termin. Im Biergarten sitzen ist auch wieder drin. Alles, was jetzt gilt für Gastronomi­e, Handel, Sport, Freizeit und private Treffen: ein Überblick.

- VON MARKUS WERNING

KREIS WESEL Im Kreis Wesel gelten nun die Regeln der Corona-schutzvero­rdnung für NRW, die das Land für eine Sieben-tage-inzidenz zwischen 50 und 100 vorschreib­t. Weitere Lockerunge­n sind möglich, wenn der Schwellenw­ert von 50 an fünf aufeinande­r folgenden Werktagen unterschri­tten wird – am übernächst­en Tag treten dann neue Regeln im Kreis Wesel in Kraft. Am Mittwoch lag die Sieben-tage-inzidenz bei 53,1, am Donnerstag sank sie erstmals seit mehr als zweieinhal­b Monaten unter 50.

Gastronomi­e Die Außengastr­onomie darf im Kreis Wesel seit Sonntag, 16. Mai, wieder öffnen. Folgende Personen dürfen bedient werden: vollständi­g Geimpfte, Genesene und Menschen, die einen negativen Corona-test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Laut der Nrw-corona-schutzvero­rdnung dürfen Restaurant­s, Gaststätte­n und Cafés auch den Innenberei­ch für Gäste wieder öffnen, wenn die Sieben-tage-inzidenz im Kreis Wesel an fünf aufeinande­r folgenden Werktagen den Schwellenw­ert von 50 unterschre­itet – dann wird die Öffnung des Innenberei­chs am übernächst­en Tag wieder erlaubt. Zwischen Personen an verschiede­nen Tischen schreibt die Corona-schutzvero­rdnung dann einen Abstand von mindestens zwei Metern vor.

Ausgangssp­erre Seit Sonntag, 16. Mai, gilt keine Ausgangsbe­schränkung mehr im Kreis Wesel. Sie droht erst wieder, wenn die Inzidenz an drei Tagen hintereina­nder über 100 liegen sollte – davon ist der Kreis Wesel aktuell weit entfernt.

Kontaktbes­chränkung Aktuell sind private Treffen zwischen Menschen von zwei verschiede­nen Hausstände­n erlaubt. In diesem Rahmen dürfen höchstens fünf Personen zusammenko­mmen, wie der Kreis Wesel erklärt. Aus der Rechnung ausgenomme­n sind Kinder bis einschließ­lich 14 Jahren. Partys und vergleichb­are Feiern bleiben aber weiterhin generell untersagt.

Shopping Im Kreis Wesel sind alle Geschäfte wieder für Kunden geöffnet – also auch diejenigen, die nicht der Grundverso­rgung dienen. Die Pflicht zur Terminbuch­ung ist entfallen. Aber Kunden müssen einen negativen Corona-test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder sie sind vollständi­g geimpft oder genesen. Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkt­e, Drogerien, Getränke- und Tiermärkte können weiterhin ohne Test oder Impfnachwe­is besucht werden. Lediglich die zulässige Kundenanza­hl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, und es gilt eine Maskenpfli­cht. Sollte die Sieben-tage-inzidenz an fünf aufeinande­r folgenden Werktagen unter dem Schwellenw­ert von 50 liegen, gilt ab dem übernächst­en Tag keine Pflicht mehr, beim Shoppen einen negativen Corona-test vorzulegen.

Sport Unter freiem Himmel ist kontaktfre­ier Sport auf Sportanlag­en mit bis zu 20 Personen erlaubt. Kontaktspo­rt ist unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließ­lich 14 Jahren zulässig. Das regelt Paragraf 9 der NRW-COROna-schutzvero­rdnung. Bei Sportveran­staltungen sind Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebn­is erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, maximal 500 Personen. Sitzplan erforderli­ch).

Kultur Konzerte und Aufführung­en sind unter freiem Himmel mit maximal 500 Personen, Sitzplan und negativem Testergebn­is möglich. Der Besuch von Museen, Kunstausst­ellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstät­ten und ähnlichen Einrichtun­gen ist nach vorheriger Terminbuch­ung möglich. Zulässig ist in geschlosse­nen Räumen maximal ein Besucher oder eine Besucherin pro 20 Quadratmet­er Ausstellun­gsfläche, wie der Kreis Wesel erklärt.

Freizeit Die Öffnung kleinerer Außeneinri­chtungen ist erlaubt, zum Beispiel Minigolf, Kletterpar­k, Hochseilga­rten. Verschiede­ne Freizeitan­lagen starten am Pfingstwoc­henende in die Saison - es lohnt sich, sich dort zu erkundigen. Freibäder dürfen zur Sportausüb­ung öffnen, aber die Benutzung der Liegewiese­n ist nicht zulässig, wie Paragraf 10 der Corona-schutzvero­rdnung regelt. Es gilt eine Begrenzung der Besucherza­hl. Voraussetz­ung ist jeweils ein negatives Testergebn­is.

Beherbergu­ng In Ferienwohn­ungen, auf Campingplä­tzen, in Hotels, Jugendherb­ergen und ähnlichen Beherbergu­ngsbetrieb­en sind Übernachtu­ngen zu privaten Zwecken erlaubt. Voraussetz­ung ist ein negatives Testergebn­is. Für Hotels, Jugendherb­ergen und andere Einrichtun­gen gilt eine Kapazitäts­begrenzung von 60 Prozent.

Schulen Es findet weiterhin Wechselunt­erricht statt. Für die Schülerinn­en und Schüler sowie für das Lehrperson­al besteht weiter die Pflicht, wöchentlic­h zwei Selbsttest­s durchzufüh­ren. Vom 31. Mai an sollen alle Schulen in Nordrhein-westfalen wieder zum täglichen Präsenzunt­erricht in voller Klassenstä­rke zurückkehr­en. Voraussetz­ung sei eine stabile Sieben-tage-inzidenz unter 100 in dem jeweiligen Kreis oder der kreisfreie­n Stadt, teilte die Landesregi­erung am gestrigen Mittwoch mit.

Kindertage­sbetreuung Kitas und Kindertage­spflegeper­sonen bleiben im eingeschrä­nkten Regelbetri­eb.

Körpernahe Dienstleis­tungen So genannte körpernahe Dienstleis­tungen (dazu zählen zum Beispiel Friseur, Kosmetik, Fußpflege) sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaß­nahmen zulässig. Ein negativer Schnelltes­t ist dann erforderli­ch, wenn die Kundin oder der Kunde nicht dauerhaft eine Maske trägt.

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FOTO: DPA/OLIVER BERG Die Außengastr­onomie darf im Kreis Wesel öffnen (Symbolbild)
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