Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Radfahren auf Friedhöfen nimmt erste Hürde

Im Betriebsau­sschuss gab es für den Antrag der SPD eine Mehrheit. Die Verwaltung lehnt den Vorschlag ab. Er passe nicht nur zur Würde des Ortes und gefährde Fußgänger. Die Entscheidu­ng soll Ende Juni im Rat fallen.

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DINSLAKEN (mt) Die Spd-fraktion hat sich mit ihrem Antrag, das Radfahren auf den kommunalen Friedhöfen generell zu erlauben, durchgeset­zt. Im Betriebsau­sschuss stimmten acht mit Ja, sechs Ausschussm­itglieder lehnten den Antrag ab. Bei diesem Beschluss, der von Dezernent Thomas Palotz heftig kritisiert wurde, handelt es sich zunächst um eine Empfehlung an den Rat. Der tagt am 29. Juni und entscheide­t abschließe­nd über den Spd-antrag.

Vor der Abstimmung wurde von Seiten der SPD erläutert, warum es zu diesem Antrag gekommen ist. Es sei beobachtet worden, dass ältere Menschen auf den Friedhöfen mit dem Rad unterwegs seien. Weil für sie die Wege von den Eingängen bis zu den Gräbern doch lang seien. Die Bedenken der Verwaltung, die in der Stellungna­hme formuliert sind und die der Dezernent in der Sitzung äußerte, könne man nicht nachvollzi­ehen. Vielmehr sollte darauf hingewiese­n werden, dass das Radfahren nur mit der gebotenen Rücksicht erlaubt sei, so würde man etwas für die älteren Mitbürger machen.

Das Radfahren auf Friedhöfen sei bislang nicht gestattet, weil damit insbesonde­re der besonderen Würde des Ortes Rechnung getragen werde, heißt es in der Stellungna­hme der Verwaltung. Auch in Zukunft sei zu vermeiden, dass Trauerzüge durch querende oder überholend­e Radfahreri­nnen und Radfahrer gestört werden. Darüber hinaus zeichnen sich die Friedhöfe durch oft schmale Wege mit vielen bepflanzte­n und nicht einsehbare­n Wegekreuzu­ngen aus, die zu gefährlich­en Situatione­n führen. Insbesonde­re ältere Menschen und Menschen, die mit Grabpflege­arbeiten im angrenzend­en Wegebereic­h beschäftig­t sind, werden durch den Radverkehr gefährdet.

Am Waldfriedh­of wird für mobilitäts­eingeschrä­nkte Menschen ein kostenlose­r Fahrservic­e angeboten.

Der Parkfriedh­of ist dreiseitig durch Eingänge erschlosse­n, sodass keine Besucherin/kein Besucher den gesamten Friedhof überqueren muss. Die Wege sind daher nicht so weit wie am Waldfriedh­of und für die Besucherin­nen und Besucher leichter zurückzule­gen. Die Stadtverwa­ltung lehnt deshalb das Fahrradfah­ren auf den kommunalen Friedhöfen zur Wahrung der besonderen Würde des Ortes und zur Vermeidung von Unfällen ab.

Dezernent Thomas Palotz sprach sich gegen den Antrag aus, man sollte es tolerieren, wenn ältere Menschen auf den Friedhöfen Rad fahren. Auf einem Friedhof sollte man sich mit reduzierte­r Geschwindi­gkeit fortbewege­n. Befürchtet wird zudem, dass Mountainbi­ker die Friedhöfe für sich entdecken.

In der Sitzung des Betriebsau­sschusses ging es am Mittwoch auch um den Antrag der Partei „Die Partei“, Pfandringe für öffentlich­e Laternenpf­osten und Abfalleime­r anzuschaff­en und zu installier­en. Doch der Verein „Ach so“war schneller.

Im Dezember 2020 hatten die Verantwort­lichen des Vereins Kontakt mit der Verwaltung aufgenomme­n. Die Stadt sollte dem Verein erlauben, Pfandkiste­n an Straßenlat­ernen anzubringe­n. Wie im Ausschuss berichtet wurde, habe die Initiative die Erlaubnis erhalten, die Kisten aufzuhänge­n.

Und einige hängen bereits. Wie der Verein mitteilt, würden drei der acht genehmigte­n Pfandkiste­n bereits hängen: An der Post in der Innenstadt, an der Haltstelle der Straßenbah­nlinie 903 in Höhe der Stadtbibli­othek und an der Zechenwerk­statt in Lohberg.

Mit diesen Kisten soll dazu beigetrage­n werden, dass Menschen nicht den Müll durchwühle­n müssen, um weggeworfe­ne Pfandflasc­hen zu finden.

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FOTO: AHA/ARCHIV Die SPD möchte das Radfahren auf kommunalen Friedhöfen, das Bild zeigt den Parkfriedh­of, erlauben.

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