Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
NRW kippt Gastronomie-regel
Der Abstand zwischen den Tischen muss nun 1,50 und nicht zwei Meter betragen.
DÜSSELDORF/WESEL/NEUSS (dpa/ her/jbu) Nach scharfer Kritik aus der Gastronomie lockert die Landesregierung Corona-regeln für Restaurants und Cafés. Ein umstrittener Mindestabstand zwischen Tischen in Innenräumen wird von zwei Metern auf 1,50 Meter reduziert, wie aus einem Schreiben des NRW-GEsundheitsministeriums am Mittwoch hervorging. Mit den zwei Metern war NRW einen Sonderweg gegangen, durch den die Zahl verfügbarer Tischen in vielen Gastroräumen erheblich gesunken wäre.
Der Branchenverband Dehoga hatte darauf verwiesen, dass durch die im vergangenen Jahr gültige Abstandsregel von nur 1,50 Meter ohnehin schon etwa 40 Prozent der Sitzplätze weggefallen waren. Nach Schätzung des Verbandes hätte sich die Zahl der Plätze um weitere 20 Prozentpunkte reduziert, hätte die Zwei-meter-regel weiter Bestand gehabt.
Bei Gastwirten hatte dieser Passus der noch bis Donnerstag gültigen Corona-schutzverordnung für Frust gesorgt. „Das ist völlig illusorisch, vor allem, wenn wir nicht weiter alternativ Trennwände benutzen dürfen“, sagtekerstin Rapp-schwan am Mittwochmittag. Sie unterhält die „Schwan“-restaurants in Düsseldorf und Neuss. „Wir haben im vergangenen Jahr sehr viel Geld für entsprechende Hygienekonzepte ausgegeben, die jetzt nichtig sind. Es ist doch bewiesen, dass wir kein Pandemietreiber waren.“
Auch Jörg Bluhm, der am Weseler Kornmarkt die Gaststätte „Blühmi“betreibt, konnte die Nrw-regel nicht nachvollziehen – in anderen
Bundesländern wie Rheinland-pfalz galten immer nur 1,50 Meter als Mindestentfernung zwischen Tischen. „In einem so kleinen Lokal noch wirtschaftlich zu arbeiten, ist schwierig“, sagte Bluhm
Entsprechend erleichtert waren alle Beteiligten am Mittwochnachmittag, als sich die von Gesundheitsminister Karl-josef Laumann (CDU) vorgestellten Lockerungen herumsprachen. Ab Freitag gelten 1,50 Meter als Mindestabstand – die Gastwirte dürfen also ein paar Tische mehr in ihre Innenräume stellen.
Auch andere Teile des Lockerungspakets sind positiv für die Gastwirte: In kreisfreien Städten und Kreisen, deren Sieben-tage-inzidenz zwischen 35,1 und 50 liegt, müssen Gäste künftig in der Außengastronomie kein negatives Testergebnis mehr vorlegen. Bei einer Inzidenz von 35 oder niedriger ist auch für den Innenbereich kein Testnachweis mehr nötig. Damit diese Erleichterung greift, müssen nicht nur der Kreis oder die kreisfreie Stadt bei einem Wert von unter 35 sein, sondern auch die landesweite Inzidenz von Nordrhein-westfalen.
So wirklich zufrieden war der Branchenverband Dehoga NRW allerdings nicht. Aus seiner Sicht ist es zwar gut, dass die Landesregierung Forderungen aus der Branche nach weiteren Lockerungsschritten Rechnung getragen habe. Es werde aber „immer komplizierter und unübersichtlicher“, monierte ein Verbandssprecher. „Herauszufinden, wer ab wann wo was darf und unter welchen Voraussetzungen, wird immer schwieriger.“Die neuen Regelungen bedeuteten für die Branche „wieder viele Fragen und Unsicherheiten“.
Und dann müssen sich die Gastronomen auch noch mit einem ganz akuten Problem beschäftigen: Personalmangel. Mehrere Wirte im Kreis Wesel berichten beispielsweise, dass ihnen während des Lockdowns Mitarbeiter verlorengegangen seien. „Das ist die größte Herausforderung“, sagt Gastwirt Bluhm.
„Herauszufinden, wer ab wann wo was darf und unter welchen Voraussetzungen, wird immer schwieriger“Dehoga-sprecher