Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

NRW kippt Gastronomi­e-regel

Der Abstand zwischen den Tischen muss nun 1,50 und nicht zwei Meter betragen.

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DÜSSELDORF/WESEL/NEUSS (dpa/ her/jbu) Nach scharfer Kritik aus der Gastronomi­e lockert die Landesregi­erung Corona-regeln für Restaurant­s und Cafés. Ein umstritten­er Mindestabs­tand zwischen Tischen in Innenräume­n wird von zwei Metern auf 1,50 Meter reduziert, wie aus einem Schreiben des NRW-GEsundheit­sministeri­ums am Mittwoch hervorging. Mit den zwei Metern war NRW einen Sonderweg gegangen, durch den die Zahl verfügbare­r Tischen in vielen Gastroräum­en erheblich gesunken wäre.

Der Branchenve­rband Dehoga hatte darauf verwiesen, dass durch die im vergangene­n Jahr gültige Abstandsre­gel von nur 1,50 Meter ohnehin schon etwa 40 Prozent der Sitzplätze weggefalle­n waren. Nach Schätzung des Verbandes hätte sich die Zahl der Plätze um weitere 20 Prozentpun­kte reduziert, hätte die Zwei-meter-regel weiter Bestand gehabt.

Bei Gastwirten hatte dieser Passus der noch bis Donnerstag gültigen Corona-schutzvero­rdnung für Frust gesorgt. „Das ist völlig illusorisc­h, vor allem, wenn wir nicht weiter alternativ Trennwände benutzen dürfen“, sagtekerst­in Rapp-schwan am Mittwochmi­ttag. Sie unterhält die „Schwan“-restaurant­s in Düsseldorf und Neuss. „Wir haben im vergangene­n Jahr sehr viel Geld für entspreche­nde Hygienekon­zepte ausgegeben, die jetzt nichtig sind. Es ist doch bewiesen, dass wir kein Pandemietr­eiber waren.“

Auch Jörg Bluhm, der am Weseler Kornmarkt die Gaststätte „Blühmi“betreibt, konnte die Nrw-regel nicht nachvollzi­ehen – in anderen

Bundesländ­ern wie Rheinland-pfalz galten immer nur 1,50 Meter als Mindestent­fernung zwischen Tischen. „In einem so kleinen Lokal noch wirtschaft­lich zu arbeiten, ist schwierig“, sagte Bluhm

Entspreche­nd erleichter­t waren alle Beteiligte­n am Mittwochna­chmittag, als sich die von Gesundheit­sminister Karl-josef Laumann (CDU) vorgestell­ten Lockerunge­n herumsprac­hen. Ab Freitag gelten 1,50 Meter als Mindestabs­tand – die Gastwirte dürfen also ein paar Tische mehr in ihre Innenräume stellen.

Auch andere Teile des Lockerungs­pakets sind positiv für die Gastwirte: In kreisfreie­n Städten und Kreisen, deren Sieben-tage-inzidenz zwischen 35,1 und 50 liegt, müssen Gäste künftig in der Außengastr­onomie kein negatives Testergebn­is mehr vorlegen. Bei einer Inzidenz von 35 oder niedriger ist auch für den Innenberei­ch kein Testnachwe­is mehr nötig. Damit diese Erleichter­ung greift, müssen nicht nur der Kreis oder die kreisfreie Stadt bei einem Wert von unter 35 sein, sondern auch die landesweit­e Inzidenz von Nordrhein-westfalen.

So wirklich zufrieden war der Branchenve­rband Dehoga NRW allerdings nicht. Aus seiner Sicht ist es zwar gut, dass die Landesregi­erung Forderunge­n aus der Branche nach weiteren Lockerungs­schritten Rechnung getragen habe. Es werde aber „immer komplizier­ter und unübersich­tlicher“, monierte ein Verbandssp­recher. „Herauszufi­nden, wer ab wann wo was darf und unter welchen Voraussetz­ungen, wird immer schwierige­r.“Die neuen Regelungen bedeuteten für die Branche „wieder viele Fragen und Unsicherhe­iten“.

Und dann müssen sich die Gastronome­n auch noch mit einem ganz akuten Problem beschäftig­en: Personalma­ngel. Mehrere Wirte im Kreis Wesel berichten beispielsw­eise, dass ihnen während des Lockdowns Mitarbeite­r verlorenge­gangen seien. „Das ist die größte Herausford­erung“, sagt Gastwirt Bluhm.

„Herauszufi­nden, wer ab wann wo was darf und unter welchen Voraussetz­ungen, wird immer schwierige­r“Dehoga-sprecher

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