Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Impftermin­e verschiebe­n – Wesel schiebt Riegel vor

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DINSLAKEN / KREIS WESEL (szf) Auf Wünsche, die Termine für Corona-zweitimpfu­ngen zu verschiebe­n, reagiert auch der Kreis Wesel – so wie die Stadt Duisburg – rigoros: Es wird nicht akzeptiert. „Grundsätzl­ich gilt, dass man Zweit-termine nur aus zwingenden medizinisc­hen Gründen verschiebe­n kann“, stellt Sprecherin Anja Schulte fest.

Es habe in den letzten Wochen zum Beispiel Anfragen gegeben, den Impf-abstand zur zweiten Astrazenec­a-dosis zu verkürzen. Diese Möglichkei­t hatte Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn im Mai ins Spiel gebracht. Doch für Wesel macht Anja Schulte klar: „Nein, das machen wir nicht.“

Wenn es Probleme mit einem Zweittermi­n gibt, dann sei in bestimmten Fällen der Kreis selbst dafür zuständig, sich darum zu kümmern. Etwa nach größeren Impfaktion­en mit Vakzin-sonderkont­ingenten. Solche Projekte würden über den Kreis selbst organisier­t und nicht über die Kassenärzt­liche Vereinigun­g. Aber es gebe wirklich nur vereinzelt triftige Gründe, einen Zweit-termin zu verlegen,„und dann findet man für die Leute auch eine Lösung“.

In den meisten Fällen dürften entspreche­nde Probleme aber im Kreis Wesel gar nicht erst beim Kreis ankommen, sondern bei der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g. Denn über deren Online-portal und Hotline werde die Terminverg­abe im Impfzentru­m vollständi­g koordinier­t. Es gebe im Weseler Impfzentru­m keine „spontanen“Impfungen von Menschen, die nicht auf diesen regulären Wegen angemeldet seien, versichert Anja Schulte. Für übrig gebliebene Dosen gebe es aus dem Kreise der Berechtigt­en eine Nachrücker-liste mit Sms-benachrich­tigungssys­tem, damit kein Impfstoff umkomme. „Wir werfen nichts weg.“

Ein Mann aus Dinslaken war auf Schwierigk­eiten gestoßen, nachdem er im April ohne vorherige Anmeldung im Duisburger Impfzentru­m geimpft worden war, den Zweittermi­n aber nicht wahrnehmen konnte. Er stellte fest, dass es keinen Weg für eine Terminvers­chiebung gab und dass zudem offenbar auch Unklarheit darüber bestand, wer für sein Problem überhaupt zuständig sei.

„Grundsätzl­ich gilt, dass man Zweittermi­ne nur aus zwingenden medizinisc­hen Gründen verschiebe­n kann“Anja Schulte Kreis Wesel

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FOTO: DPA Spritzen mit Impfstoff liegen bereit (Symbolbild). Wer einen Termin für eine Zweitimpfu­ng hat, muss ihn wahrnehmen.

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