Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Impftermine verschieben – Wesel schiebt Riegel vor
DINSLAKEN / KREIS WESEL (szf) Auf Wünsche, die Termine für Corona-zweitimpfungen zu verschieben, reagiert auch der Kreis Wesel – so wie die Stadt Duisburg – rigoros: Es wird nicht akzeptiert. „Grundsätzlich gilt, dass man Zweit-termine nur aus zwingenden medizinischen Gründen verschieben kann“, stellt Sprecherin Anja Schulte fest.
Es habe in den letzten Wochen zum Beispiel Anfragen gegeben, den Impf-abstand zur zweiten Astrazeneca-dosis zu verkürzen. Diese Möglichkeit hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Mai ins Spiel gebracht. Doch für Wesel macht Anja Schulte klar: „Nein, das machen wir nicht.“
Wenn es Probleme mit einem Zweittermin gibt, dann sei in bestimmten Fällen der Kreis selbst dafür zuständig, sich darum zu kümmern. Etwa nach größeren Impfaktionen mit Vakzin-sonderkontingenten. Solche Projekte würden über den Kreis selbst organisiert und nicht über die Kassenärztliche Vereinigung. Aber es gebe wirklich nur vereinzelt triftige Gründe, einen Zweit-termin zu verlegen,„und dann findet man für die Leute auch eine Lösung“.
In den meisten Fällen dürften entsprechende Probleme aber im Kreis Wesel gar nicht erst beim Kreis ankommen, sondern bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Denn über deren Online-portal und Hotline werde die Terminvergabe im Impfzentrum vollständig koordiniert. Es gebe im Weseler Impfzentrum keine „spontanen“Impfungen von Menschen, die nicht auf diesen regulären Wegen angemeldet seien, versichert Anja Schulte. Für übrig gebliebene Dosen gebe es aus dem Kreise der Berechtigten eine Nachrücker-liste mit Sms-benachrichtigungssystem, damit kein Impfstoff umkomme. „Wir werfen nichts weg.“
Ein Mann aus Dinslaken war auf Schwierigkeiten gestoßen, nachdem er im April ohne vorherige Anmeldung im Duisburger Impfzentrum geimpft worden war, den Zweittermin aber nicht wahrnehmen konnte. Er stellte fest, dass es keinen Weg für eine Terminverschiebung gab und dass zudem offenbar auch Unklarheit darüber bestand, wer für sein Problem überhaupt zuständig sei.
„Grundsätzlich gilt, dass man Zweittermine nur aus zwingenden medizinischen Gründen verschieben kann“Anja Schulte Kreis Wesel