Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Haftstrafe nach Misshandlung des eigenen Kindes
Ein 46-jähriger Duisburger hatte den Säugling so schwer geschüttelt, dass er schwere bleibende Schäden davontrug.
(mlat) Das Kind wird wohl für immer schwere bleibende Schäden davontragen. Der Vater muss für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Dieses Urteil verhängte am Mittwochmorgen das Landgericht Duisburg gegen einen 46-Jährigen, der seinen fünf Monate alten Säugling im Dezember 2020 durch heftiges Schütteln schwer verletzt haben soll. Kleinund Großhirn des Kindes befinden sich in Folge dessen „in Auflösung“, der Säugling ist neben seiner schweren geistigen Behinderung zudem vollständig erblindet.
Daran, dass der eigene Vater das Kind so schwer verletzt hatte, bestand schließlich für das Gericht kein Zweifel mehr. Der 46-Jährige hatte am Abend der Tat in der Rheinhausener Wohnung seiner von ihm getrennt lebenden Ex-frau auf die gemeinsamen Kinder aufgepasst. Dazu was an dem Abend geschah, hatte der Duisburger dem Gericht zunächst mehrere Versionen aufgetischt.
Erst sollte der zweieinhalbjährige Sohn beim Spielen auf den Säugling gefallen, dann wollte der 46-Jährigen das Baby danach zumindest leicht geschüttelt haben. Erst als der Richter intensiv auf ihn einredete, legte der Angeklagte schließlich ein Geständnis ab.
Er sei müde gewesen, habe irgendwann die Kontrolle verloren, das Kind gepackt und geschüttelt. Später hatte der 46-Jährige dann selbst den Notruf gewählt. Wenige
Tage später wurde er festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft.
Mit den fünfeinhalb Jahren Haft wegen schwerer Körperverletzung blieb das Gericht am Ende unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte auf sieben Jahre, der Anwalt des Mannes auf drei Jahre plädiert.