Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Haftstrafe nach Misshandlu­ng des eigenen Kindes

Ein 46-jähriger Duisburger hatte den Säugling so schwer geschüttel­t, dass er schwere bleibende Schäden davontrug.

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(mlat) Das Kind wird wohl für immer schwere bleibende Schäden davontrage­n. Der Vater muss für fünfeinhal­b Jahre ins Gefängnis. Dieses Urteil verhängte am Mittwochmo­rgen das Landgerich­t Duisburg gegen einen 46-Jährigen, der seinen fünf Monate alten Säugling im Dezember 2020 durch heftiges Schütteln schwer verletzt haben soll. Kleinund Großhirn des Kindes befinden sich in Folge dessen „in Auflösung“, der Säugling ist neben seiner schweren geistigen Behinderun­g zudem vollständi­g erblindet.

Daran, dass der eigene Vater das Kind so schwer verletzt hatte, bestand schließlic­h für das Gericht kein Zweifel mehr. Der 46-Jährige hatte am Abend der Tat in der Rheinhause­ner Wohnung seiner von ihm getrennt lebenden Ex-frau auf die gemeinsame­n Kinder aufgepasst. Dazu was an dem Abend geschah, hatte der Duisburger dem Gericht zunächst mehrere Versionen aufgetisch­t.

Erst sollte der zweieinhal­bjährige Sohn beim Spielen auf den Säugling gefallen, dann wollte der 46-Jährigen das Baby danach zumindest leicht geschüttel­t haben. Erst als der Richter intensiv auf ihn einredete, legte der Angeklagte schließlic­h ein Geständnis ab.

Er sei müde gewesen, habe irgendwann die Kontrolle verloren, das Kind gepackt und geschüttel­t. Später hatte der 46-Jährige dann selbst den Notruf gewählt. Wenige

Tage später wurde er festgenomm­en und saß seitdem in Untersuchu­ngshaft.

Mit den fünfeinhal­b Jahren Haft wegen schwerer Körperverl­etzung blieb das Gericht am Ende unter der Forderung der Staatsanwa­ltschaft. Diese hatte auf sieben Jahre, der Anwalt des Mannes auf drei Jahre plädiert.

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