Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Der Co2-preis trifft Mieter und Vermieter

Der Heizkosten-aufschlag für den Klimaschut­z steigt: Ab 2022 sollen Hauseigent­ümer die Hälfte der Kosten tragen. Wirtschaft­sminister Altmaier wollte das verhindern, scheiterte aber. Nun kündigt die Unionsfrak­tion Widerstand an.

- VON ANTJE HÖNING

DÜSSELDORF Klimaschut­z wird für Mieter und Vermieter teurer. Um sie zum Energiespa­ren zu bewegen, steigt der Heizkosten­aufschlag durch den Co2-preis von Jahr zu Jahr. Nun haben sich die Bundesmini­sterien verständig­t, dass der Aufschlag zwischen Mietern und Vermietern zu gleichen Teilen aufgeteilt werden soll. „Damit soll eine Anreizwirk­ung auf beiden Seiten geschaffen werden: für Mietende zu energieeff­izientem Verhalten und für Vermietend­e zu Investitio­nen in klimaschon­ende Heizungssy­steme und energetisc­he Sanierunge­n“, heißt es in einem Schreiben des Bundesjust­izminister­iums. Allerdings stößt die Minister-vereinbaru­ng auf erhebliche­n Widerstand der Unionsfrak­tion: „Diese Einigung auf eine 50:50-Aufteilung der Kosten wird so nicht mitgetrage­n“, sagte der Cdu-bundestags­abgeordnet­e und Rechtsexpe­rte Jan-marco Luczak der Nachrichte­nagentur Reuters. Wenn die Regierung dies am Mittwoch beschließe­n wolle, werde es keinen Erfolg haben, so Luczak.

Wie stark steigt der Heizkosten-aufschlag? Er folgt dem Co2-preis, für den die Politik einen Pfad vorgegeben hat: Aktuell liegt er bei 25 Euro pro Tonne Kohlendiox­id (CO2). Schrittwei­se steigt er auf 55 Euro. Die Verkäufer von Heizöl und Gas geben ihn an Kunden weiter. Das Justizmini­sterium erwartet für eine 140-Quadratmet­er-wohnung 165 Euro Mehrkosten im Jahr. Je nach Heizung kann es auch mehr sein: Bei einer alten Erdgasanla­ge steigen die Heizkosten für eine 71-Quadratmet­er-wohnung bis 2025 um 181 Euro im Jahr, wie das Messtechni­k-unternehme­n Minol vorrechnet. Bei einer alten Ölheizung können es gar 260 Euro sein.

Was plant die Regierung? Bislang tragen Mieter die Abgabe über die Heizkosten allein. Auf Druck der SPD haben sich die Ministerie­n verständig­t, dass ab 2022 der Heizkosten-aufschlag zwischen Mietern und Vermietern geteilt wird. Bundeswirt­schaftsmin­ister Peter Altmaier (CDU) hatte sich dagegen gewehrt und wollte den Anteil der Vermieter auf 100 Euro im Jahr begrenzen und die Regelung nur für

Neubauten einführen. Damit wollte er Eigentümer von Bestandsba­uten schonen, konnte sich aber nicht durchsetze­n. Er erreichte nur, dass die Regelung bis 2024 befristet ist.

Was spricht für eine hälftige Teilung? Die SPD bestand darauf, auch Bestandsba­uten einzubezie­hen. Denn sie machen nicht nur den größten Teil aller Gebäude aus, sondern verursache­n wegen schlechter Isolation oder alter Heizungsan­lagen auch die meisten Co2-emissionen, was die Heizkosten unterm Strich in die Höhe treibt. Durch die Aufteilung will die SPD einerseits Mieter vor großen Kostenstei­gerungen schützen und anderersei­ts auch Vermieter von Bestandswo­hnungen animieren, in eine bessere Dämmung oder die Sanierung der Heizungsan­lage zu investiere­n.

Was spricht dagegen? Der Eigentümer­verband Haus & Grund ist entsetzt. Die Zusatzbela­stung sei für private Vermieter nicht tragbar. Zudem hätten Vermieter gar keinen Einfluss darauf, wie viel der Mieter heize oder wie viel Warmwasser er verbrauche. „Der Bundestag darf diesen Plänen nicht zustimmen. Die SPD hat gemeinsam mit der Union die Co2-bepreisung in Gebäuden beschlosse­n. Es ist billigster Wahlkampf, wenn die SPD jetzt die eigene Klientel auf Kosten der Vermieter von dieser Belastung teilweise ausnehmen will“, sagte Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund, unserer Redaktion. Ziel der Co2-bepreisung sei es, dass die Nutzung fossiler Energie für den Verbrauche­r Schritt für Schritt teurer wird. Wenn das schrittwei­se Vorgehen plötzlich nicht mehr gewollt sei, müsse die

Co2-bepreisung im Gebäudesek­tor komplett rückgängig gemacht werden, forderte Warnecke: „Alles andere wäre nicht nur ungerecht, sondern klimapolit­isch kontraprod­uktiv.“Denn das Geld, das der Vermieter für den Co2-preis ausgeben müsse, werde künftig für energetisc­he Sanierunge­n fehlen.

Was ist mit Gewerbeimm­obilien? Auch die Vermieter von Gewerbeimm­obilien müssen künftig die Hälfte des Heizkosten­aufschlags zahlen. Die Regelungen erstreckte­n sich auch auf Gewerbemie­tverträge, stellt das Justizmini­sterium klar. Zudem bekämen Mieter, die ihre Energie nicht über den Vermieter beziehen, sondern eigene Liefervert­räge haben, das Recht, sich die Hälfte des Heizkosten-aufschlags beim Vermieter zurückzuho­len.

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