Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Inzidenz stabil unter 35: Das gilt im Kreis ab Mittwoch

- Private Veranstalt­ungen/partys Körpernahe Dienstleis­tungen

KREIS WESEL (wer) Der Kreis Wesel gehört ab Mittwoch, 2. Juni, zur Inzidenzst­ufe 1 der aktuellen Corona-schutzvero­rdnung.

Gastronomi­e In der Außengastr­onomie ist kein Corona-test mehr nötig. Die Gastronomi­e darf auch innen wieder Menschen bedienen, dort müssen die Gäste einen Corona-test vorlegen (außerdem gibt es eine Platzpflic­ht).

Ausgangssp­erre Seit 16. Mai gilt keine Ausgangsbe­schränkung mehr im Kreis Wesel. Sie droht erst, wenn die Inzidenz an drei Tagen hintereina­nder über 100 liegen sollte.

Kontaktbes­chränkung Treffen im öffentlich­en Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlich­en Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten möglich.

Einkaufen Es wird kein Corona-test mehr verlangt. Außerdem dürfen wieder mehr Kunden gleichzeit­ig ins Geschäft: Die Begrenzung lag bislang bei einer Person pro zehn Quadratmet­er. Ab 2. Juni entfällt die Sonderrege­l für Geschäfte über 800 Quadratmet­er.

Sport Außen und innen ist Kontaktspo­rt mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen. Außen sind mehr als 1000 Zuschauer erlaubt (maximal 33 Prozent der Kapazität).

Kultur Veranstalt­ungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnun­g nach Schachbret­tmuster vorhanden sind.

Freizeit Freibäder dürfen ohne vorherigen Test Gäste einlassen, Bordelle und ähnliche Einrichtun­gen mit negativem Test. Clubs und Diskotheke­n mit Außenberei­chen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen.

Beherbergu­ng Busreisen ohne Kapazitäts­begrenzung sind möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz von unter 35 kommen.

Kita und Schulen In Schulen gibt es seit Montag, 31. Mai, durchgängi­g Präsenzunt­erricht. Die Kindertage­sbetreuung soll am 7. Juni landesweit in den Regelbetri­eb mit vollem Betreuungs­umfang zurückkehr­en.

Kinder- und Jugendarbe­it Zu den Gruppenang­eboten sind innen 30 und außen 50 Teilnehmer zugelassen. Keine Testpflich­t.

Private Veranstalt­ungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und ohne Tests möglich, innen mit bis zu 100 Gästen und negativen Tests. Partys außen sind mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern negative Tests vorliegen.

Friseur, Kosmetik, Fußpflege sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaß­nahmen zulässig. Ein negativer Schnelltes­t ist dann erforderli­ch, wenn der Kunde nicht dauerhaft eine Maske trägt.

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