Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Inzidenz stabil unter 35: Das gilt im Kreis ab Mittwoch
KREIS WESEL (wer) Der Kreis Wesel gehört ab Mittwoch, 2. Juni, zur Inzidenzstufe 1 der aktuellen Corona-schutzverordnung.
Gastronomie In der Außengastronomie ist kein Corona-test mehr nötig. Die Gastronomie darf auch innen wieder Menschen bedienen, dort müssen die Gäste einen Corona-test vorlegen (außerdem gibt es eine Platzpflicht).
Ausgangssperre Seit 16. Mai gilt keine Ausgangsbeschränkung mehr im Kreis Wesel. Sie droht erst, wenn die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegen sollte.
Kontaktbeschränkung Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten möglich.
Einkaufen Es wird kein Corona-test mehr verlangt. Außerdem dürfen wieder mehr Kunden gleichzeitig ins Geschäft: Die Begrenzung lag bislang bei einer Person pro zehn Quadratmeter. Ab 2. Juni entfällt die Sonderregel für Geschäfte über 800 Quadratmeter.
Sport Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen. Außen sind mehr als 1000 Zuschauer erlaubt (maximal 33 Prozent der Kapazität).
Kultur Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.
Freizeit Freibäder dürfen ohne vorherigen Test Gäste einlassen, Bordelle und ähnliche Einrichtungen mit negativem Test. Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen.
Beherbergung Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung sind möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz von unter 35 kommen.
Kita und Schulen In Schulen gibt es seit Montag, 31. Mai, durchgängig Präsenzunterricht. Die Kindertagesbetreuung soll am 7. Juni landesweit in den Regelbetrieb mit vollem Betreuungsumfang zurückkehren.
Kinder- und Jugendarbeit Zu den Gruppenangeboten sind innen 30 und außen 50 Teilnehmer zugelassen. Keine Testpflicht.
Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und ohne Tests möglich, innen mit bis zu 100 Gästen und negativen Tests. Partys außen sind mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern negative Tests vorliegen.
Friseur, Kosmetik, Fußpflege sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen zulässig. Ein negativer Schnelltest ist dann erforderlich, wenn der Kunde nicht dauerhaft eine Maske trägt.