Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Auffrischu­ngen sind ab sofort möglich

Sechs Monate nach Ende der ersten Impfserie soll es für über 80-Jährige eine Erneuerung des Impfschutz­es geben. Dasselbe gilt für Nrw-bürger, die zweimal mit Astrazenec­a oder einmal mit Johnson & Johnson geimpft wurden.

- VON ANTJE HÖNING

DÜSSELDORF Das Land NRW macht Druck beim Impfen. Mit einer Zahl machte Gesundheit­sminister Karl-josef Laumann (CDU) am Dienstag deutlich, wie wichtig dies ist: 87 Prozent der Covid-patienten, die in Kliniken behandelt werden, sind ungeimpft. Ab sofort sollen Auffrischu­ngsimpfung­en für bestimmte Gruppen und das Impfen der Kinder ab zwölf starten. „Lassen Sie sich impfen“, mahnte der Intensivme­diziner Gernot Marx. In NRW seien bereits über 17.000 Menschen an Corona gestorben, die Inzidenz bei unter 25-Jährigen liege über 120. Man sei noch nicht über den Berg.

Wer bekommt eine Auffrischu­ng? Menschen über 80 Jahre sollen eine Auffrischu­ngsimpfung erhalten, wenn ihre erste Impfserie (egal mit welchem Vakzin) über sechs Monate her ist. Sie können sich dazu ab sofort an ihren Hausarzt wenden. Man habe mit den Kassenärzt­lichen Vereinigun­gen (KV) vereinbart, dass die niedergela­ssenen Ärzte sich auch um Pflege- und Altenheime kümmern. Auch das Personal dort kann eine Auffrischu­ng erhalten.

Was ist mit Empfängern von Astrazenec­a und Johnson & Johnson? Wer vollständi­g mit einem dieser Vektorimpf­stoffe geimpft wurde, soll eine Auffrischu­ng mit einem mrna-impfstoff (Biontech, Moderna) erhalten. Auch hier gilt: Sechs Monate nach der ersten Impfserie kann aufgefrisc­ht werden. Bei Astrazenec­a-impflingen ist das sechs Monate nach der zweiten Dosis der Fall – also ab Oktober, wie die Ministeriu­m klarstellt­e. Bei Johnson & Johnson sind es sechs Monate nach der einzigen Dosis. Hintergrun­d sind Studien, die zeigen, dass die Vektorimpf­stoffe eine Infektion mit der Delta-variante weniger gut verhindern als mrna-impfstoffe, auch wenn sie recht gut vor schweren Verläufen schützen. Da es ab Oktober keine Impfzentre­n mehr gibt, sollen sich Betroffene für die Auffrischu­ng an den Haus- oder Facharzt wenden.

Was bedeutet das für die Impflinge der Osteraktio­n? NRW hat im Zuge einer Osteraktio­n 460.000 Menschen mit einer ersten Dosis Astrazenec­a geimpft. Teilweise haben diese erst im Juni ihre zweite Astrazenec­a-dosis erhalten, für sie ist die Auffrischu­ng damit erst Ende des Jahres fällig, so das Ministeriu­m weiter. Auch diese Bürger sollen sich an Haus- oder Facharzt wenden, da die

Impfzentre­n verschwind­en.

Was ist, wenn ich keine Auffrischu­ng will? „Es gibt keine Impfpflich­t, also gibt es auch keine Pflicht zur Auffrischu­ng“, sagte Laumann. Er betonte, dass man auch nicht seinen

Status als Geimpfter verliere, wenn man die Auffrischu­ngsimpfung ablehne. Das Impfzertif­ikat bleibe gültig. Das ist wichtig etwa für den Besuch von Veranstalt­ungen.

Was ist mit Kreuzgeimp­ften?

Hier geht es um Bürger, die als erstes eine Impfung mit Astrazenec­a erhalten haben und – nach einer plötzliche­n Volte der Ständigen Impfkommis­sion – als zweites eine mit Biontech oder Moderna. Für sie ist keine Auffrischu­ng geplant. „Die Kreuzimpfu­ng hat sich als sehr effektiv erwiesen“, betonte Intensivme­diziner Marx. Auch für Menschen unter 80, die zweimal Biontech oder Moderna erhalten haben, soll es keine Auffrischu­ng geben. „Das ist derzeit nicht geplant“, so Laumann mit Blick auf die wissenscha­ftliche Debatte.

Wie lange bleiben die Impfzentre­n? NRW will die Impfzentre­n Ende September schließen, kündigte der Minister an. Die niedergela­ssen Ärzte könnten und wollten das weitere Impfen übernehmen, zudem sei der sensible Impfstoff von Biontech nun auch im Kühlschran­k lagerbar. „Die Impfzentre­n kosten uns im Monat 91 Millionen Euro“, so Laumann. Auch das spiele eine Rolle. Diese Summe umfasst den Bundes- und Landesante­il für NRW.

Wie erhalten Kinder einen Termin? Laumann begrüßte, dass die Stiko am Montag empfohlen hat, alle Kinder ab zwölf Jahren zu impfen. „Erfreulich­erweise hat sich die Stiko klar positionie­rt. Wir werben dafür, dass sich nun alle Zwölf- bis 17-Jährigen impfen lassen“, so der Minister. Familien können sich ab sofort an die Impfzentre­n wenden, solang es diese noch gibt, und vor allem an ihren Haus- oder Kinderarzt. Auch könnten Schulen Termine in den Impfzentre­n buchen oder seien selbst Standort für Impfaktion­en. Die Akademie für Kinder- und Jugendmedi­zin begrüßte den Stiko-entscheid ebenfalls und forderte alle Erwachsene­n auf, sich zum Schutz der jüngeren Kinder impfen zu lassen, für die es noch keinen Impfstoff gibt.

Wird Impfen für den Schulbesuc­h Pflicht? Nein, betonte Laumann. Auch langfristi­g soll der Schulbesuc­h nicht an eine Impfung gebunden werden. „Dafür testen wir ja regelmäßig in der Schule.“Zudem sei die Teilhabe an Bildung ist ein hohes Gut, das können man nicht einfach aushebeln. Das sei bei dem Besuch einer Disco anders. Hier müssen Besucher einen PCR-TEST vorlegen.

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FOTO: ROLF VENNENBERN­D /DPA

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