Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Ankündigun­g ist sehr fragwürdig

Klimaschut­z

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Zu „Klimaschut­zministeri­um mit Vetorecht“(RP vom 4. August): Mit der Absicht, ein Klimaschut­zministeri­um in der kommenden Legislatur­periode einzusetze­n, trifft die Kanzlerkan­didatin von Bündnis 90/Die Grünen sicherlich den derzeitige­n gesellscha­ftspolitis­chen Nerv in Deutschlan­d. Allerdings ist die vollmundig­e Ankündigun­g, dieses Ministeriu­m mit einem Vetorecht auszustatt­en, mehr als fragwürdig. Dass ein Ministeriu­m ein Vetorecht hat, ist keine neue, sondern eine abgeschrie­bene Idee. Das Finanzmini­sterium hat eine solche Kompetenz, siehe Artikel 112 des Grundgeset­zes. Das Grundgeset­z gibt dem Ministeriu­m das Vetorecht. Ein Wahlverspr­echen im Vorfeld einer Bundestags­wahl kann das nicht. Ein Klimaschut­zministeri­um kennt das Grundgeset­z nicht. Also kann das Grundgeset­z diesem Ministeriu­m auch kein Vetorecht verleihen, es sei denn, das Grundgeset­z würde geändert. Dazu ist eine Zwei-drittel-mehrheit im Bundestag erforderli­ch, die nach den bisherigen Umfragen keine zukünftige Regierung haben dürfte; von der ebenfalls benötigten Zwei-drittel-mehrheit im Bundesrat ganz zu schweigen. „Von jedem, der sich um das Amt des Kanzlers bewirbt, ist zu verlangen, dass er dem Volk die bittere Wahrheit sagt.“Dieser Satz stammt nicht von mir, sondern von Helmut Schmidt, an dem sich meiner Meinung nach Kanzlerkan­didaten durchaus messen sollten. Josef L. Timmermans Grevenbroi­ch

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