Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Ankündigung ist sehr fragwürdig
Klimaschutz
Zu „Klimaschutzministerium mit Vetorecht“(RP vom 4. August): Mit der Absicht, ein Klimaschutzministerium in der kommenden Legislaturperiode einzusetzen, trifft die Kanzlerkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen sicherlich den derzeitigen gesellschaftspolitischen Nerv in Deutschland. Allerdings ist die vollmundige Ankündigung, dieses Ministerium mit einem Vetorecht auszustatten, mehr als fragwürdig. Dass ein Ministerium ein Vetorecht hat, ist keine neue, sondern eine abgeschriebene Idee. Das Finanzministerium hat eine solche Kompetenz, siehe Artikel 112 des Grundgesetzes. Das Grundgesetz gibt dem Ministerium das Vetorecht. Ein Wahlversprechen im Vorfeld einer Bundestagswahl kann das nicht. Ein Klimaschutzministerium kennt das Grundgesetz nicht. Also kann das Grundgesetz diesem Ministerium auch kein Vetorecht verleihen, es sei denn, das Grundgesetz würde geändert. Dazu ist eine Zwei-drittel-mehrheit im Bundestag erforderlich, die nach den bisherigen Umfragen keine zukünftige Regierung haben dürfte; von der ebenfalls benötigten Zwei-drittel-mehrheit im Bundesrat ganz zu schweigen. „Von jedem, der sich um das Amt des Kanzlers bewirbt, ist zu verlangen, dass er dem Volk die bittere Wahrheit sagt.“Dieser Satz stammt nicht von mir, sondern von Helmut Schmidt, an dem sich meiner Meinung nach Kanzlerkandidaten durchaus messen sollten. Josef L. Timmermans Grevenbroich