Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Grund-planung für neuen Ortskern Hünxe bleibt

Es geht um „Ortskern Hünxe“, „Hünxe Dorf “und „Bensumskam­p“: Die Politik beschloss die öffentlich­e Auslegung.

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HÜNXE (P.N.) Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschut­z der Gemeinde Hünxe hat den Auswertung­en und Abwägungen der Stellungna­hmen aus der frühzeitig­en Beteiligun­g zu den Bebauungsp­lanänderun­gen „Ortskern Hünxe“, „Hünxe Dorf“und „Bensumskam­p“einvernehm­lich zugestimmt und die öffentlich­e Auslegung beschlosse­n. Planungs- und Gutachterk­osten von rund 30.000 Euro sind im Haushaltsp­lan 2021 eingestell­t.

Mit den Bebauungsp­lanänderun­gen wird die notwendige planungsre­chtliche Grundlage geschaffen, die Ergebnisse des städtebaul­ichen Wettbewerb­es zur Neugestalt­ung des Marktplatz­es, der Flächen rund um den Dorfteich, der Dorstener Straße, des Rochecorbo­ner Platzes und des Rathausvor­platzes umzusetzen.

„Die Grundzüge der Planung sind geblieben. Nach zwei bis drei Monaten kann Baurecht geschaffen werden“, erklärte Guido Wallraven, Geschäftsf­ührer beim Planungsbü­ro Stadt-land-fluss in Bonn. Es hätten sich Änderungen von Planzeichn­ung, textlichen Festsetzun­gen und Begründung mit Umweltberi­cht sowie Eingriffsb­ilanzierun­g, Artenschut­zprüfung und Fachgutach­ten ergeben.

So gebe es Anpassunge­n zu Baumstando­rten, Ergänzunge­n zur Umsetzung der Wasserrahm­enrichtlin­ie und zur Abwasseren­tsorgung, zur Zulässigke­it der Überschrei­tung der rückwärtig­en Baugrenzen durch untergeord­nete Gebäudetei­le, zur Sicherung einer größeren Flexibilit­ät der Dachformen die Zulässigke­it von Flachdäche­rn. Um Ortsmitte und Ortsbild gestalteri­sch und funktional aufzuwerte­n, soll es Einfriedun­gen zu öffentlich­en Verkehrsfl­ächen durch Hecken oder Holzzäune (bis zu 80 Zentimeter Höhe) geben.

Die von der Kirchengem­einde befürchtet­e Nutzungsei­nschränkun­g des Friedhofes räumte Wallraven aus. Gewährleis­tet sei auch die Erreichbar­keit von Geschäftsr­äumen und Praxen für gehbehinde­rte Menschen. Anregungen des Kreises zum Brandschut­z seien mit der Feuerwehr geklärt worden. Der Grünstreif­en am Festplatz bleibe in der vorhandene­n Größe bestehen. Die diskutiert­e Einbahnstr­aßenregelu­ng auf der Dorstener Straße sei „nicht Gegenstand der Bauleitpla­nung“, sondern Verkehrsre­cht.

Auf die Frage von Hans Nover (FDP) nach der generellen Gestaltung­smöglichke­it von Straßen, sagte Bürgermeis­ter Dirk Buschmann: „Dies ist Geschäft der laufenden Verwaltung. Wir nehmen aber Hinweise und Ideen der Politik in Absprache mit dem Straßenver­kehrsamt gerne auf, um das Verträglic­hste für die Anwohner zu erreichen.“

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FOTO: LARS FRÖHLICH Auch die Flächen rund um den Dorfteich werden im Zuge der Bebauungsp­lanänderun­gen „Ortskern Hünxe“und „Hünxe Dorf“neu gestaltet.

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