Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Grund-planung für neuen Ortskern Hünxe bleibt
Es geht um „Ortskern Hünxe“, „Hünxe Dorf “und „Bensumskamp“: Die Politik beschloss die öffentliche Auslegung.
HÜNXE (P.N.) Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Hünxe hat den Auswertungen und Abwägungen der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zu den Bebauungsplanänderungen „Ortskern Hünxe“, „Hünxe Dorf“und „Bensumskamp“einvernehmlich zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Planungs- und Gutachterkosten von rund 30.000 Euro sind im Haushaltsplan 2021 eingestellt.
Mit den Bebauungsplanänderungen wird die notwendige planungsrechtliche Grundlage geschaffen, die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbes zur Neugestaltung des Marktplatzes, der Flächen rund um den Dorfteich, der Dorstener Straße, des Rochecorboner Platzes und des Rathausvorplatzes umzusetzen.
„Die Grundzüge der Planung sind geblieben. Nach zwei bis drei Monaten kann Baurecht geschaffen werden“, erklärte Guido Wallraven, Geschäftsführer beim Planungsbüro Stadt-land-fluss in Bonn. Es hätten sich Änderungen von Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht sowie Eingriffsbilanzierung, Artenschutzprüfung und Fachgutachten ergeben.
So gebe es Anpassungen zu Baumstandorten, Ergänzungen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und zur Abwasserentsorgung, zur Zulässigkeit der Überschreitung der rückwärtigen Baugrenzen durch untergeordnete Gebäudeteile, zur Sicherung einer größeren Flexibilität der Dachformen die Zulässigkeit von Flachdächern. Um Ortsmitte und Ortsbild gestalterisch und funktional aufzuwerten, soll es Einfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen durch Hecken oder Holzzäune (bis zu 80 Zentimeter Höhe) geben.
Die von der Kirchengemeinde befürchtete Nutzungseinschränkung des Friedhofes räumte Wallraven aus. Gewährleistet sei auch die Erreichbarkeit von Geschäftsräumen und Praxen für gehbehinderte Menschen. Anregungen des Kreises zum Brandschutz seien mit der Feuerwehr geklärt worden. Der Grünstreifen am Festplatz bleibe in der vorhandenen Größe bestehen. Die diskutierte Einbahnstraßenregelung auf der Dorstener Straße sei „nicht Gegenstand der Bauleitplanung“, sondern Verkehrsrecht.
Auf die Frage von Hans Nover (FDP) nach der generellen Gestaltungsmöglichkeit von Straßen, sagte Bürgermeister Dirk Buschmann: „Dies ist Geschäft der laufenden Verwaltung. Wir nehmen aber Hinweise und Ideen der Politik in Absprache mit dem Straßenverkehrsamt gerne auf, um das Verträglichste für die Anwohner zu erreichen.“