Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Betriebsau­sschuss entscheide­t über unbefriste­te Stellen

Die Stadt Dinslaken will zwei Mitarbeite­r im Grünfläche­nbereich langfristi­g binden, obwohl dann in gut einem Jahr Fördergeld­er wegfallen.

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DINSLAKEN (RP) Auf Spielplätz­en und auf den städtische­n Friedhöfen ist die Kolonne mit dem Titel Wertschaff­ende Maßnahmen seit einigen Jahren tätig. Damit reagierte die Stadtverwa­ltung damals auf einen massiven Unterhaltu­ngsstau in den städtische­n Grünanlage­n. Im Jahr 2018 wurden dieser Gruppe dann zwei betriebsin­tegrierte Arbeitsplä­tze angegliede­rt. Nun schlägt die Stadt vor, zwei befristete in unbefriste­te Beschäftig­ungsverhäl­tnisse münden zu lassen. Behandelt wird der Vorschlag zunächst am Mittwoch, 1. September, im Betriebsau­sschuss.

Die Beschäftig­ten wurden in zwei Gruppen aufgeteilt: Die eine hat die bauliche Umsetzung der Sanierungs­maßnahmen zur Aufgabe, die zweite übernimmt im Nachgang die nachhaltig­e Pflege der Vegetation­sflächen, bis diese nach rund drei

Jahren das Entwicklun­gsziel erreicht haben und in die Regelpfleg­e übergeben werden können. Aus Sicht der Verwaltung habe sich diese Aufteilung in den vergangene­n Jahren bewährt und sehr zufriedens­tellende Ergebnisse erzielt.

Die 2018 geschaffen­en betriebsin­tegrierten Arbeitsplä­tze wurden vor zwei Jahren in zweijährig­e Zeitarbeit­sverträge überführt. Sie würden am 31. August 2022 auslaufen.

Da die Mitarbeite­r weiterhin großes Engagement zeigen und laut Stadtverwa­ltung hervorrage­nde Ergebnisse erzielen, wird vorgeschla­gen, die Integratio­n von Menschen mit Behinderun­g in den Arbeitsmar­kt fortzuführ­en und die Beschäftig­ten mit einem unbefriste­ten Vertrag auszustatt­en.

Die Personalko­sten liegen für diese beiden Stellen bei insgesamt 62.172 Euro jährlich Bis zum Auslaufen des befristete­n Vertrages in gut einem Jahr erhält die Stadt noch einen Zuschuss in Höhe von 36.588 Euro. Fällt diese Summe weg, muss die Stadt den vollen Betrag in Eigenleist­ung aufbringen. Allerdings, so argumentie­rt die Verwaltung weiter, können die der Maßnahme zugeordnet­en Personalko­sten in einem zweiten Schritt als „aktive Eigenleist­ungen“den konsumtive­n Haushalt entlasten.

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FOTO: FRÖHLICH Aktuell wird das Umfeld der Hiesfelder Mühle überarbeit­et.

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