Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Betriebsausschuss entscheidet über unbefristete Stellen
Die Stadt Dinslaken will zwei Mitarbeiter im Grünflächenbereich langfristig binden, obwohl dann in gut einem Jahr Fördergelder wegfallen.
DINSLAKEN (RP) Auf Spielplätzen und auf den städtischen Friedhöfen ist die Kolonne mit dem Titel Wertschaffende Maßnahmen seit einigen Jahren tätig. Damit reagierte die Stadtverwaltung damals auf einen massiven Unterhaltungsstau in den städtischen Grünanlagen. Im Jahr 2018 wurden dieser Gruppe dann zwei betriebsintegrierte Arbeitsplätze angegliedert. Nun schlägt die Stadt vor, zwei befristete in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse münden zu lassen. Behandelt wird der Vorschlag zunächst am Mittwoch, 1. September, im Betriebsausschuss.
Die Beschäftigten wurden in zwei Gruppen aufgeteilt: Die eine hat die bauliche Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen zur Aufgabe, die zweite übernimmt im Nachgang die nachhaltige Pflege der Vegetationsflächen, bis diese nach rund drei
Jahren das Entwicklungsziel erreicht haben und in die Regelpflege übergeben werden können. Aus Sicht der Verwaltung habe sich diese Aufteilung in den vergangenen Jahren bewährt und sehr zufriedenstellende Ergebnisse erzielt.
Die 2018 geschaffenen betriebsintegrierten Arbeitsplätze wurden vor zwei Jahren in zweijährige Zeitarbeitsverträge überführt. Sie würden am 31. August 2022 auslaufen.
Da die Mitarbeiter weiterhin großes Engagement zeigen und laut Stadtverwaltung hervorragende Ergebnisse erzielen, wird vorgeschlagen, die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt fortzuführen und die Beschäftigten mit einem unbefristeten Vertrag auszustatten.
Die Personalkosten liegen für diese beiden Stellen bei insgesamt 62.172 Euro jährlich Bis zum Auslaufen des befristeten Vertrages in gut einem Jahr erhält die Stadt noch einen Zuschuss in Höhe von 36.588 Euro. Fällt diese Summe weg, muss die Stadt den vollen Betrag in Eigenleistung aufbringen. Allerdings, so argumentiert die Verwaltung weiter, können die der Maßnahme zugeordneten Personalkosten in einem zweiten Schritt als „aktive Eigenleistungen“den konsumtiven Haushalt entlasten.