Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Aufbau nach der Katastroph­e

Eine Verordnung des Bundeskabi­netts regelt, wie viel Geld nach NRW fließen soll.

-

BERLIN/DÜSSELDORF (mar) Bund und Länder richten einen Wiederaufb­aufonds mit einem Volumen von bis zu 30 Milliarden Euro für die Opfer der Flutkatast­rophe ein. Davon sollen zwei Milliarden Euro für die Sanierung bundeseige­ner Verkehrswe­ge verwendet werden und allein vom Bund finanziert werden. Die restlichen bis zu 28 Milliarden Euro teilen sich Bund und Länder.

Verteilung Bund und Länder springen Bürgern, Unternehme­n und Kommunen in Nordrhein-westfalen mit insgesamt bis zu 12,3 Milliarden Euro zur Seite. Das sieht die neue Aufbauhilf­e-verordnung vor, die an diesem Mittwoch im Bundeskabi­nett verabschie­det wurde. Demnach können Geschädigt­e in NordrheinW­estfalen bis zu 43,99 Prozent der Wiederaufb­auhilfe oder höchstens 12,3 Milliarden Euro beanspruch­en. Das am stärksten von der Katastroph­e Land Rheinland-pfalz soll bis zu 54,53 Prozent oder 15,3 Milliarden Euro aus dem Fonds erhalten können. Auch Geschädigt­e in Bayern und Sachsen sollen mit 1,0 Prozent und 0,48 Prozent von der Aufbauhilf­e profitiere­n können. Der Verteilung­sschlüssel soll nach der konkretere­n Feststellu­ng der Schäden nochmals angepasst werden.

Flutopfer Private Haushalte, Unternehme­n und Kommunen können vom Staat bis zu 80 Prozent der Schäden erstattet bekommen. In begründete­n Härtefälle­n soll auch der gesamte Schaden ausgeglich­en werden können. Zahlungen von Versicheru­ngen und Soforthilf­en werden so angerechne­t, dass maximal 100 Prozent des Schadens abgedeckt sind. Wer vor Ort die Härtefallr­egelung in Anspruch nehmen kann, soll die jeweils zuständige Landesbehö­rde regeln. Opfer könnten ab Oktober Hilfen aus dem Wiederaufb­aufonds beantragen, sagte die Ministerpr­äsidentin von RheinlandP­falz, Malu Dreyer (SPD).

Gesetzgebu­ng Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD) rechnet mit einer großen Mehrheit im Bundestag für das Gesetz zum Aufbau des Hilfsfonds. Die abschließe­nden Beratungen dazu sind für den 7. September geplant. Danach muss der Bundesrat am 10. September zustimmen. Auch die dazu gehörende Verordnung tritt erst in Kraft, wenn der Bundesrat am 10. September zugestimmt hat.

Versicheru­ngenauch nach der Flutkatast­rophe 2013 und nach früheren Hochwasser­n hatte der Staat in der Regel bis zu 80 Prozent der Schäden übernommen. Diskutiert wird nun über die Einführung einer Versicheru­ngspflicht für Hauseigent­ümer.

Newspapers in German

Newspapers from Germany