Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Aufbau nach der Katastrophe
Eine Verordnung des Bundeskabinetts regelt, wie viel Geld nach NRW fließen soll.
BERLIN/DÜSSELDORF (mar) Bund und Länder richten einen Wiederaufbaufonds mit einem Volumen von bis zu 30 Milliarden Euro für die Opfer der Flutkatastrophe ein. Davon sollen zwei Milliarden Euro für die Sanierung bundeseigener Verkehrswege verwendet werden und allein vom Bund finanziert werden. Die restlichen bis zu 28 Milliarden Euro teilen sich Bund und Länder.
Verteilung Bund und Länder springen Bürgern, Unternehmen und Kommunen in Nordrhein-westfalen mit insgesamt bis zu 12,3 Milliarden Euro zur Seite. Das sieht die neue Aufbauhilfe-verordnung vor, die an diesem Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet wurde. Demnach können Geschädigte in NordrheinWestfalen bis zu 43,99 Prozent der Wiederaufbauhilfe oder höchstens 12,3 Milliarden Euro beanspruchen. Das am stärksten von der Katastrophe Land Rheinland-pfalz soll bis zu 54,53 Prozent oder 15,3 Milliarden Euro aus dem Fonds erhalten können. Auch Geschädigte in Bayern und Sachsen sollen mit 1,0 Prozent und 0,48 Prozent von der Aufbauhilfe profitieren können. Der Verteilungsschlüssel soll nach der konkreteren Feststellung der Schäden nochmals angepasst werden.
Flutopfer Private Haushalte, Unternehmen und Kommunen können vom Staat bis zu 80 Prozent der Schäden erstattet bekommen. In begründeten Härtefällen soll auch der gesamte Schaden ausgeglichen werden können. Zahlungen von Versicherungen und Soforthilfen werden so angerechnet, dass maximal 100 Prozent des Schadens abgedeckt sind. Wer vor Ort die Härtefallregelung in Anspruch nehmen kann, soll die jeweils zuständige Landesbehörde regeln. Opfer könnten ab Oktober Hilfen aus dem Wiederaufbaufonds beantragen, sagte die Ministerpräsidentin von RheinlandPfalz, Malu Dreyer (SPD).
Gesetzgebung Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) rechnet mit einer großen Mehrheit im Bundestag für das Gesetz zum Aufbau des Hilfsfonds. Die abschließenden Beratungen dazu sind für den 7. September geplant. Danach muss der Bundesrat am 10. September zustimmen. Auch die dazu gehörende Verordnung tritt erst in Kraft, wenn der Bundesrat am 10. September zugestimmt hat.
Versicherungenauch nach der Flutkatastrophe 2013 und nach früheren Hochwassern hatte der Staat in der Regel bis zu 80 Prozent der Schäden übernommen. Diskutiert wird nun über die Einführung einer Versicherungspflicht für Hauseigentümer.