Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Führerscheintausch: Lappen gegen Karte
Alle grauen Lappen, rosa Läppchen und ältere KartenFührerscheine müssen ausgetauscht werden. Die ersten sind jetzt „dran“, für viele Menschen im Kreis Wesel wird es Zeit.
Alle grauen Lappen, rosa Läppchen oder ältere Kartenführerscheine müssen ausgetauscht werden. Für viele Menschen wird es Zeit.
DINSLAKEN/VOERDE/HÜNXE Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist und noch einen Papierführerschein hat, egal ob grau oder rot, für den wird es langsam Zeit. Alle, auf die das zutrifft, müssen ihre Fahrerlaubnis bis zum 19. Januar 2022 in einen neuen Führerschein im Plastik-scheckkartenformat umgetauscht haben. Wir erklären, warum, wieso, wozu und vor allem: wie.
Hintergrund
Am 19. Januar 2013 ist eine neue Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten. Die besagt unter anderem, dass Führerscheine nicht mehr wie früher endlos gültig sein dürfen. Die Gültigkeit ist jetzt immer auf 15 Jahre befristet. Bei allen Dokumenten, die ab dem 19. Januar 2013 erstellt wurden, wurde das automatisch umgesetzt. Alle älteren Führerscheine, die davor ausgegeben worden sind, werden erst jetzt ausgetauscht: nach und nach im Laufe der kommenden Jahre. Und zwar alle. Ganz egal, ob es die uralten grauen „Lappen“sind, die roten Papierführerscheine oder auch die Karten, die es ab 1999 gab.
Weil aber unmöglich alle Dokumente gleichzeitig ausgewechselt werden können, erfolgt das Schrittweise. Und die ersten, deren Frist abläuft, sind nun mal die Inhaber von Papier-führerscheinen aus den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958.
Sinn und Zweck
„Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden“, erläutert die Bundesregierung. Ähnlich, wie es auch bei Personalausweisen oder Reisepässen gehandhabt wird. Der Kreis Wesel betont dazu: „Der Führerschein wird in vollem Umfang der bisherigen Berechtigung umgestellt. Es geht keine Berechtigung oder Klasse verloren.“
Wo und wie genau macht man das?
Beantragen kann man den neuen Führerschein in den Bürgerbüros in Dinslaken, Voerde oder Hünxe. Bearbeitet werden alle Anträge bei der Führerschein- und Zulassungsstelle beim Kreis Wesel. Für wen es praktischer ist, der kann sich darum auch postalisch oder nach Terminvereinbarung persönlich direkt an diese Stelle wenden. Auf jeden Fall muss man den fertigen Führerschein dort in Wesel abholen. Oder, was für viele Menschen praktischer sein dürfte: Man lässt ihn sich gegen einen Aufpreis von 5,10 Euro direkt nach Hause schicken.
Was muss man für den Antrag mitbringen?
Einen Ausweis, etwa den Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den bisherigen Führerschein. Kostenpunkt: 25,30 Euro. Das alles gilt für normale Pkw-führerscheine und alles „darunter“, etwa Roller- oder Motorradführerscheine. Bei Lkw-führerscheinen wird's teurer, und man muss zusätzlich ärztliche Bescheinigungen vorlegen.
Wie lange dauert es, bis der neue Führerschein da ist?
Unter normalen Umständen liege die Bearbeitungszeit bei bis zu vier Wochen, erklärt der Kreis Wesel, warnt jedoch vor: „Ausgehend von einer erhöhten Anzahl von Antragstellungen auf Umtausch der Fahrerlaubnis könnte auch ein deutlich längerer Zeitraum erforderlich sein.“Das heißt: Es könnte schwierig werden, wenn alle gleichzeitig ankommen. Vor allem, „je kürzer die noch verfügbare Umtauschfrist liegt“, so der Kreis: „Je nach Zeitpunkt der Antragstellung kann von hier keine Garantie oder Gewährleistung dafür übernommen werden, dass der neue Kartenführerschein noch vor dem jeweiligen Stichtag ausgehändigt werden kann.“
Die Stadt Dinslaken weist darauf hin, dass man gegen eine Gebühr von 17,20 Euro in dringenden Fällen auch einen Führerschein im Expressverfahren bestellen könne. „Die Lieferzeit beträgt drei bis zehn Werktage, abhängig davon, ob die Abholung beim Straßenverkehrsamt in Wesel erfolgt oder der Führerschein per Post an den Antragsteller verschickt wird.“
Wie geht es nach 2022 weiter?
Schrittweise sind erstmal weitere Jahrgänge von Menschen, die noch einen Papier-führerschein haben, zum Umtausch verpflichtet. Wer von 1949 bis 1964 geboren ist, muss das bis 19. Januar 2023 erledigt haben. Für die Jahrgänge 1965 bis 1970 ist 2024 das entscheidende Jahr, wer nach 1971 geboren ist, ist 2025 „fällig“. Erst danach, ab 2026, sind nach und nach diejenigen zum Tausch verpflichtet, die schon einen Führerschein im Scheckkarten-format haben. Bei den Karten ist der Geburtsjahrgang der Inhaber für die Umtausch-frist egal: Dann geht es nur noch nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins.
Am längsten haben übrigens diejenigen Zeit, die zwar einen PapierFührerschein besitzen, aber vor 1953 geboren sind. Bei ihnen muss der Umtausch bis 2033 erledigt sein.
Ausstellungsdatum
Das Ausstellungsdatum ist das Datum, zu dem der Führerschein erstellt wurde. Nicht zu verwechseln mit dem Datum, an dem eine Person die Fahrerlaubnis irgendwann mal erworben hat. Wer beispielsweise seinen alten „Lappen“schon mit der Einführung der kleinen Plastikkarten ab 1999 umgetauscht hat, hat einen Führerschein vom Ausstellungsjahr 1999.
Kann man den Umtausch auch freiwillig früher erledigen als verlangt?
Ja, kann man. „Grundsätzlich begrüßen wir eine möglichst frühzeitige Antragstellung, um größere Bearbeitungsspitzen jeweils zum spätesten Umtauschtag zu vermeiden“, erklärt der Kreis Wesel. „Gleichzeitig ist es uns jedoch nicht ohne weiteres möglich, alle Anträge hier neben dem laufenden Tagesgeschäft kurzfristig und zeitnah abzuarbeiten.“Wer schon einen Kartenführerschein hat, wird deshalb in der Bearbeitung hintan gestellt.
Was passiert, wenn man es nicht (rechtzeitig) macht?
Dann riskiert man ein Verwarngeld, wenn man sich trotzdem hinters Steuer setzt. Man macht sich aber nicht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig: Die Fahrerlaubnis hat man immer noch, nur gerade keinen gültigen Nachweis darüber parat. Das betont auch der Bund nachdrücklich. Das ist so wie beim Personalausweis: Auch der hat schließlich ein Ablaufdatum. Man kann den Umtausch auch nachholen, wenn die Frist schon abgelaufen ist. Nur hat man dann in der Zwischenzeit kein gültiges Führerscheindokument.
Was ist bei Fahrten ins Ausland zu beachten?
Wenn man seinen Führerschein nicht rechtzeitig umgetauscht hat, dann ist man nach dem Stichtag im Ausland mit abgelaufenen Dokumenten unterwegs. Wie Beamte und Behörden darauf reagieren, kommt aufs jeweilige Land an, aber empfehlenswert ist es keinesfalls.
Ist der Umtausch erledigt, gilt: Der Eu-führerschein wird grundsätzlich in den Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums anerkannt. In anderen Ländern sei gegebenenfalls ein internationaler Führerschein erforderlich, informiert der Kreis Wesel. Ob das so ist, sollte man fürs jeweilige Zielland eigens erfragen.