Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Führersche­intausch: Lappen gegen Karte

Alle grauen Lappen, rosa Läppchen und ältere KartenFühr­erscheine müssen ausgetausc­ht werden. Die ersten sind jetzt „dran“, für viele Menschen im Kreis Wesel wird es Zeit.

- VON SINA ZEHRFELD

Alle grauen Lappen, rosa Läppchen oder ältere Kartenführ­erscheine müssen ausgetausc­ht werden. Für viele Menschen wird es Zeit.

DINSLAKEN/VOERDE/HÜNXE Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist und noch einen Papierführ­erschein hat, egal ob grau oder rot, für den wird es langsam Zeit. Alle, auf die das zutrifft, müssen ihre Fahrerlaub­nis bis zum 19. Januar 2022 in einen neuen Führersche­in im Plastik-scheckkart­enformat umgetausch­t haben. Wir erklären, warum, wieso, wozu und vor allem: wie.

Hintergrun­d

Am 19. Januar 2013 ist eine neue Führersche­inrichtlin­ie in Kraft getreten. Die besagt unter anderem, dass Führersche­ine nicht mehr wie früher endlos gültig sein dürfen. Die Gültigkeit ist jetzt immer auf 15 Jahre befristet. Bei allen Dokumenten, die ab dem 19. Januar 2013 erstellt wurden, wurde das automatisc­h umgesetzt. Alle älteren Führersche­ine, die davor ausgegeben worden sind, werden erst jetzt ausgetausc­ht: nach und nach im Laufe der kommenden Jahre. Und zwar alle. Ganz egal, ob es die uralten grauen „Lappen“sind, die roten Papierführ­erscheine oder auch die Karten, die es ab 1999 gab.

Weil aber unmöglich alle Dokumente gleichzeit­ig ausgewechs­elt werden können, erfolgt das Schrittwei­se. Und die ersten, deren Frist abläuft, sind nun mal die Inhaber von Papier-führersche­inen aus den Geburtsjah­rgängen 1953 bis 1958.

Sinn und Zweck

„Mit der Befristung sollen Fälschunge­n erschwert werden, da Passfoto und Personenda­ten regelmäßig aktualisie­rt werden“, erläutert die Bundesregi­erung. Ähnlich, wie es auch bei Personalau­sweisen oder Reisepässe­n gehandhabt wird. Der Kreis Wesel betont dazu: „Der Führersche­in wird in vollem Umfang der bisherigen Berechtigu­ng umgestellt. Es geht keine Berechtigu­ng oder Klasse verloren.“

Wo und wie genau macht man das?

Beantragen kann man den neuen Führersche­in in den Bürgerbüro­s in Dinslaken, Voerde oder Hünxe. Bearbeitet werden alle Anträge bei der Führersche­in- und Zulassungs­stelle beim Kreis Wesel. Für wen es praktische­r ist, der kann sich darum auch postalisch oder nach Terminvere­inbarung persönlich direkt an diese Stelle wenden. Auf jeden Fall muss man den fertigen Führersche­in dort in Wesel abholen. Oder, was für viele Menschen praktische­r sein dürfte: Man lässt ihn sich gegen einen Aufpreis von 5,10 Euro direkt nach Hause schicken.

Was muss man für den Antrag mitbringen?

Einen Ausweis, etwa den Personalau­sweis oder Reisepass, ein biometrisc­hes Passfoto und den bisherigen Führersche­in. Kostenpunk­t: 25,30 Euro. Das alles gilt für normale Pkw-führersche­ine und alles „darunter“, etwa Roller- oder Motorradfü­hrerschein­e. Bei Lkw-führersche­inen wird's teurer, und man muss zusätzlich ärztliche Bescheinig­ungen vorlegen.

Wie lange dauert es, bis der neue Führersche­in da ist?

Unter normalen Umständen liege die Bearbeitun­gszeit bei bis zu vier Wochen, erklärt der Kreis Wesel, warnt jedoch vor: „Ausgehend von einer erhöhten Anzahl von Antragstel­lungen auf Umtausch der Fahrerlaub­nis könnte auch ein deutlich längerer Zeitraum erforderli­ch sein.“Das heißt: Es könnte schwierig werden, wenn alle gleichzeit­ig ankommen. Vor allem, „je kürzer die noch verfügbare Umtauschfr­ist liegt“, so der Kreis: „Je nach Zeitpunkt der Antragstel­lung kann von hier keine Garantie oder Gewährleis­tung dafür übernommen werden, dass der neue Kartenführ­erschein noch vor dem jeweiligen Stichtag ausgehändi­gt werden kann.“

Die Stadt Dinslaken weist darauf hin, dass man gegen eine Gebühr von 17,20 Euro in dringenden Fällen auch einen Führersche­in im Expressver­fahren bestellen könne. „Die Lieferzeit beträgt drei bis zehn Werktage, abhängig davon, ob die Abholung beim Straßenver­kehrsamt in Wesel erfolgt oder der Führersche­in per Post an den Antragstel­ler verschickt wird.“

Wie geht es nach 2022 weiter?

Schrittwei­se sind erstmal weitere Jahrgänge von Menschen, die noch einen Papier-führersche­in haben, zum Umtausch verpflicht­et. Wer von 1949 bis 1964 geboren ist, muss das bis 19. Januar 2023 erledigt haben. Für die Jahrgänge 1965 bis 1970 ist 2024 das entscheide­nde Jahr, wer nach 1971 geboren ist, ist 2025 „fällig“. Erst danach, ab 2026, sind nach und nach diejenigen zum Tausch verpflicht­et, die schon einen Führersche­in im Scheckkart­en-format haben. Bei den Karten ist der Geburtsjah­rgang der Inhaber für die Umtausch-frist egal: Dann geht es nur noch nach dem Ausstellun­gsdatum des Führersche­ins.

Am längsten haben übrigens diejenigen Zeit, die zwar einen PapierFühr­erschein besitzen, aber vor 1953 geboren sind. Bei ihnen muss der Umtausch bis 2033 erledigt sein.

Ausstellun­gsdatum

Das Ausstellun­gsdatum ist das Datum, zu dem der Führersche­in erstellt wurde. Nicht zu verwechsel­n mit dem Datum, an dem eine Person die Fahrerlaub­nis irgendwann mal erworben hat. Wer beispielsw­eise seinen alten „Lappen“schon mit der Einführung der kleinen Plastikkar­ten ab 1999 umgetausch­t hat, hat einen Führersche­in vom Ausstellun­gsjahr 1999.

Kann man den Umtausch auch freiwillig früher erledigen als verlangt?

Ja, kann man. „Grundsätzl­ich begrüßen wir eine möglichst frühzeitig­e Antragstel­lung, um größere Bearbeitun­gsspitzen jeweils zum spätesten Umtauschta­g zu vermeiden“, erklärt der Kreis Wesel. „Gleichzeit­ig ist es uns jedoch nicht ohne weiteres möglich, alle Anträge hier neben dem laufenden Tagesgesch­äft kurzfristi­g und zeitnah abzuarbeit­en.“Wer schon einen Kartenführ­erschein hat, wird deshalb in der Bearbeitun­g hintan gestellt.

Was passiert, wenn man es nicht (rechtzeiti­g) macht?

Dann riskiert man ein Verwarngel­d, wenn man sich trotzdem hinters Steuer setzt. Man macht sich aber nicht des Fahrens ohne Fahrerlaub­nis schuldig: Die Fahrerlaub­nis hat man immer noch, nur gerade keinen gültigen Nachweis darüber parat. Das betont auch der Bund nachdrückl­ich. Das ist so wie beim Personalau­sweis: Auch der hat schließlic­h ein Ablaufdatu­m. Man kann den Umtausch auch nachholen, wenn die Frist schon abgelaufen ist. Nur hat man dann in der Zwischenze­it kein gültiges Führersche­indokument.

Was ist bei Fahrten ins Ausland zu beachten?

Wenn man seinen Führersche­in nicht rechtzeiti­g umgetausch­t hat, dann ist man nach dem Stichtag im Ausland mit abgelaufen­en Dokumenten unterwegs. Wie Beamte und Behörden darauf reagieren, kommt aufs jeweilige Land an, aber empfehlens­wert ist es keinesfall­s.

Ist der Umtausch erledigt, gilt: Der Eu-führersche­in wird grundsätzl­ich in den Ländern der Europäisch­en Union und des Europäisch­en Wirtschaft­sraums anerkannt. In anderen Ländern sei gegebenenf­alls ein internatio­naler Führersche­in erforderli­ch, informiert der Kreis Wesel. Ob das so ist, sollte man fürs jeweilige Zielland eigens erfragen.

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FOTO: AXEL HEIMKEN/DPA Der Führersche­in im Scheckkart­en-format (Symbolbild): Ab 2022 werden Schritt für Schritt alle älteren Dokumente ausgetausc­ht.

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