Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Grabräuber räumte nur kleinen Teil von rund 60 Taten ein
WESEL (fws) Der Erleichterung über die vorübergehende Festnahme des tatverdächtigen Grabräubers (wir berichteten) folgen nun weitere Ermittlungsarbeiten. Wie Polizeisprecher Björn Haubrok auf Anfrage unserer Redaktion am Donnerstag sagte, hat der 24-Jährige lediglich „eine Handvoll“Taten eingeräumt. Das seien diejenigen, zu denen auch Beute in Form von Schmuck bei ihm gefunden worden sei. Insgesamt lägen bisher allerdings Anzeigen zu rund 60 Fällen vor. Bekanntlich hat es in der zweiten Augusthälfte drei Tatzeiträume für die Aufbrüche von Urnenkammern in Stelenanlagen auf dem Alten Friedhof an der Caspar-baur-straße gegeben. Die allgemeine Empörung war groß. Die Polizei hatte umgehend ihre Bemühungen um Aufklärung verstärkt und unter anderem in der Nacht zum Dienstag einen Hubschrauber eingesetzt.
Nun gehe es darum, so Haubrok weiter, Spuren auszuwerten und darauf zu achten, ob noch mehr Beute auftauche, zum Beispiel im Internet angeboten werde. Offen sei auch, ob es sich um einen Einzeltäter handle oder noch mehr Personen beteiligt gewesen seien. Wie berichtet, will ein Zeuge am 14. oder am 15. August gegen 3.30 Uhr drei Männer im Alter von 24 bis 30 Jahren auf dem Friedhof gesehen haben, die dunkel gekleidet waren und Fahrräder dabei hatten. Einer soll kurze, blonde Haare haben. Aus ermittlungstaktischen Gründen möchte die Polizei derzeit keine weiteren Details nennen.
Vergleichsweise bedeckt hält sich auch die Staatsanwaltschaft Duisburg. Zur Frage, warum der 24-Jährige seit seiner Vernehmung wieder auf freiem Fuß ist, sagte Sprecherin Isabel Booz am Donnerstag, dass es nach umfassender Prüfung keine Voraussetzungen für einen Haftbefehl gegeben habe. Auch sie verwies auf laufende Ermittlungen in Richtung weiterer Zusammenhänge und weiterer Tatverdächtiger. Als anklagenswertes Delikt steht derzeit vorrangig Diebstahl im Raum. Das Strafmaß reiche laut Staatsanwältin Booz von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft. Eventuell käme schwerer Diebstahl in Betracht. Überdies geht es um Störung der Totenruhe. Für besondere Verwerflichkeit gibt es keinen Paragrafen. Gleichwohl kann das Gericht so einen Vorwurf bei der Urteilsfindung berücksichtigen. Hinweise an die Polizei unter Tel. 0281 1070.