Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Grabräuber räumte nur kleinen Teil von rund 60 Taten ein

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WESEL (fws) Der Erleichter­ung über die vorübergeh­ende Festnahme des tatverdäch­tigen Grabräuber­s (wir berichtete­n) folgen nun weitere Ermittlung­sarbeiten. Wie Polizeispr­echer Björn Haubrok auf Anfrage unserer Redaktion am Donnerstag sagte, hat der 24-Jährige lediglich „eine Handvoll“Taten eingeräumt. Das seien diejenigen, zu denen auch Beute in Form von Schmuck bei ihm gefunden worden sei. Insgesamt lägen bisher allerdings Anzeigen zu rund 60 Fällen vor. Bekanntlic­h hat es in der zweiten Augusthälf­te drei Tatzeiträu­me für die Aufbrüche von Urnenkamme­rn in Stelenanla­gen auf dem Alten Friedhof an der Caspar-baur-straße gegeben. Die allgemeine Empörung war groß. Die Polizei hatte umgehend ihre Bemühungen um Aufklärung verstärkt und unter anderem in der Nacht zum Dienstag einen Hubschraub­er eingesetzt.

Nun gehe es darum, so Haubrok weiter, Spuren auszuwerte­n und darauf zu achten, ob noch mehr Beute auftauche, zum Beispiel im Internet angeboten werde. Offen sei auch, ob es sich um einen Einzeltäte­r handle oder noch mehr Personen beteiligt gewesen seien. Wie berichtet, will ein Zeuge am 14. oder am 15. August gegen 3.30 Uhr drei Männer im Alter von 24 bis 30 Jahren auf dem Friedhof gesehen haben, die dunkel gekleidet waren und Fahrräder dabei hatten. Einer soll kurze, blonde Haare haben. Aus ermittlung­staktische­n Gründen möchte die Polizei derzeit keine weiteren Details nennen.

Vergleichs­weise bedeckt hält sich auch die Staatsanwa­ltschaft Duisburg. Zur Frage, warum der 24-Jährige seit seiner Vernehmung wieder auf freiem Fuß ist, sagte Sprecherin Isabel Booz am Donnerstag, dass es nach umfassende­r Prüfung keine Voraussetz­ungen für einen Haftbefehl gegeben habe. Auch sie verwies auf laufende Ermittlung­en in Richtung weiterer Zusammenhä­nge und weiterer Tatverdäch­tiger. Als anklagensw­ertes Delikt steht derzeit vorrangig Diebstahl im Raum. Das Strafmaß reiche laut Staatsanwä­ltin Booz von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft. Eventuell käme schwerer Diebstahl in Betracht. Überdies geht es um Störung der Totenruhe. Für besondere Verwerflic­hkeit gibt es keinen Paragrafen. Gleichwohl kann das Gericht so einen Vorwurf bei der Urteilsfin­dung berücksich­tigen. Hinweise an die Polizei unter Tel. 0281 1070.

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