Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Anliegerbeiträge: CDU für Musterklagen
Wenn es, wie bei Holz- und Fischmarkt in Rheinberg, zu Klagen gegen die Stadt wegen der Erschließungsbeiträge komme, bestehe eine gefühlte Ungerechtigkeit, sagt die Partei in ihrem Antrag. Dem wolle man entgegenwirken.
RHEINBERG Wenn im Auftrag der Stadt Rheinberg Straßen saniert werden, weil sie in keinem guten Zustand sind, müssen sich oftmals die Anlieger an den Kosten beteiligen. Das ist gesetzlich geregelt. Je nachdem, ob es sich um eine Anlieger-, eine Haupterschließungs-, eine Hauptverkehrs- oder um eine Hauptgeschäftsstraße handelt, gilt ein anderer Schlüssel für die Kostenverteilung. Am meisten müssen die Anlieger für Anliegerstraße zahlen.
Als die Rechnungen für die bei der Innenstadtsanierung erneuerten Straßen Rheinstraße und Orsoyer Straße ins Haus flatterten, klagten einige Betroffene gegen die Stadt und waren vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf erfolgreich. Gleiches gilt für Holz- und Fischmarkt. In einem weiteren Verfahren habe das Gericht für diese Erschließungsmaßnahme den überwiegenden Teil der städtischen Abrechnung für rechtswidrig erklärt, sagte jetzt der Rheinberger Anwalt Ulrich Rust, der in diesem Verfahren federführend war. Rust: „Die Stadt Rheinberg musste an zwei Kläger über 50.000 Euro an Erschließungskosten zurückzahlen.“Der Anwalt fordert in diesem Zusammenhang, dass das – wie er es nennt – „ungehemmte Abkassieren der Bürger“ein Ende haben müsse.
Besonders enttäuscht dürften die Bürger sein, die nicht gegen die Stadt geklagt haben, weil sie das Prozessrisiko gescheut hätten, mutmaßt Rust. Er habe noch versucht, ähnlich wie bei den Beitragsbescheiden für Orsoyer Straße und Rheinstraße, eine Musterklage mit der Stadt zu vereinbaren. Rust: „Die Stadt hat dies allerdings kategorisch abgelehnt. Mit der Folge, dass die Anlieger, die nicht geklagt haben, ihre zu Unrecht eingeforderten Beträge wohl nicht zurückerhalten werden.“Eine Haltung, die nach Auffassung des Anwalts ein bezeichnendes Bild auf den Umgang der Stadt mit ihren Bürgern werfe.
Genau an dem Punkt wird die juristische Auseinandersetzung zum Politikum. Denn die CDU hat einen Antrag gestellt, der jetzt im Bau- und Planungsausschuss behandelt worden ist. Sie möchte eine Bewilligung von Musterklagen bei strittigen, gleichgelagerten Abrechnungsvorgängen in Zusammenhang mit Erschließungskostenabrechnungen erreichen. Die Begründung: Wie zuletzt bei Holzund Fischmarkt sei es nicht zum ersten Mal zu gerichtlichen Auseinandersetzungen wegen der Höhe der eingeforderten Kosten gekommen. „Vor diesem Hintergrund gewinnen oder vergleichen sich die Klagenden zu ihrem Vorteil, während die Anwohner, denen das Prozessrisiko zu hoch war, die von der Verwaltung erhobenen Gebühren rechtskräftig bezahlt haben“, sagt Cdu-fraktionsvorsitzender Erich Weisser. Das sei alles rechtens und nicht mehr zu ändern.
Weil es in der Sache aber eine „gefühlte ungerechte Behandlung“ gebe, schlägt die CDU vor, prüfen zu lassen, ob es bei ähnlichen Verfahren in der Zukunft möglich sei, Sammel- oder Musterklagen abzuwickeln. Das hätte den Vorteil, dass die Anwalts- beziehungsweise Gerichtskosten geringer ausfielen und sich bei den Bürgern ein „Gefühl von Gerechtigkeit“einstelle, weil alle Geld zurückerstattet bekämen.
Erich Weisser: „Wir erheben dabei keinen Vorwurf gegen die Stadt. Sie hat getan, was sie tun muss und hat die Betroffenen darauf hingewiesen, dass sie klagen können.“Dieter Paus, Technischer Beigeordneter, sagte: „Es gibt Fälle, wo die Stadt verklagt wird, und es gibt Fälle, wo dies nicht passiert. Und es gibt Fälle, wo wir einem Musterverfahren zugestimmt haben und einen Vergleich erreicht haben. Aber dann schließen sich dem nicht alle an und einzelne klagen weiter.“Das Thema sei sehr komplex.
Die Verwaltung will nun für die nächste Sitzung eine Vorlage dazu erarbeiten. Der Tagesordnungspunkt wurde geschoben.
„Wir erheben dabei keinen Vorwurf gegen die Stadt. Sie hat getan, was sie tun muss“Erich Weisser Cdu-fraktionsvorsitzender