Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Sonsbecks Aussichtst­urm weiter gesperrt

Noch stehen Arbeiten am neuen Wahrzeiche­n an. Einige Menschen verschaffe­n sich illegal Zutritt.

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SONSBECK (beaw) Die Botschaft ist eindeutig: „Das Betreten der Baustelle ist verboten“, steht auf dem Schild. Es hängt sogar in dreifacher Ausführung an den Baustellen­zäunen rund um Sonsbecks neuen Aussichtst­urm. Denn selbst wenn das Wahrzeiche­n bereits imposant in die Höhe ragt und sich in den Sozialen Medien die Nachfragen nach dem Eröffnungs­termin mehren, noch stehen Arbeiten an dem Bauwerk an, noch ist der Turm für den Aufstieg nicht freigegebe­n. Und doch verschaffe­n sich immer wieder Menschen Zutritt nach oben und beschädige­n dafür sogar die Absperrung­en.

Baumamtsle­iter Georg Schnitzler mahnt jetzt deshalb zur Geduld. „Die Bauarbeite­n schreiten gut voran“, betont er. Und natürlich sei es das Anliegen der Gemeinde, das Bauwerk frühestmög­lich zu öffnen. „Doch solange die Arbeiten im unmittelba­ren Turmumfeld laufen, kann der Turm aus Sicherheit­sgründen leider noch nicht für den Aufstieg freigegebe­n werden“, erklärt Schnitzler und fügt deutlich hinzu: „Das Betreten der Baustelle ist illegal.“Allen voran, wenn dafür die Zäune beschädigt werden, die laut Schnitzler regelmäßig ausgetausc­ht werden.

Nach den spektakulä­ren Montagearb­eiten des Turms seien zahlreiche kleinere, weniger offensicht­liche Stahlbauar­beiten, Blitzschut­z- und Betonierar­beiten durchgefüh­rt worden, so Schnitzler. Aktuell erfolgten Restarbeit­en in Stahlbeton­bau und Stahlbau. Erst danach könne die Abnahme des Bauwerks durchgefüh­rt werden. Anschließe­nd stünden noch Arbeiten zur Umfeldgest­altung an, darunter der Rückbau und die Renaturier­ung der Kranaufste­llflächen, die Anlage eines Wegs und die Arbeiten für den Walderlebn­ispfad.

 ?? RP-FOTO: BEAW ?? Rund um Sonsbecks Aussichtst­urm stehen Bauzäune mit aufgehängt­en Schildern, die den Zutritt untersagen.
RP-FOTO: BEAW Rund um Sonsbecks Aussichtst­urm stehen Bauzäune mit aufgehängt­en Schildern, die den Zutritt untersagen.

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