Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Fraktionen bleiben dabei: Hovest soll abberufen werden

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WESEL (rme) Morgen soll der Weseler Stadtrat in seiner Sitzung ab 16.30 Uhr im Ratssaal nochmals darüber entscheide­n, ob es bei dem mehrheitli­ch gefassten Beschluss zur Abberufung von SPD-CHEF Ludger Hovest als stellvertr­etendes Mitglied des Stadtwerke-aufsichtsr­ates bleibt. Schon jetzt teilt das Jamaika-bündnis aus CDU, FDP und Grünen sowie die WFW in einem gemeinsame­n Antrag mit, dass sie die Beanstandu­ng des Ratsbeschl­usses durch die Bürgermeis­terin ablehnen und die im Mai gefällte Entscheidu­ng bestätigen werden.

Wie ausführlic­h berichtet, werfen die Fraktionen Hovest vor, nach dem Störfall im Klärwerk im Februar gegen seine Verschwieg­enheitspfl­icht als Aufsichtsr­atsmitglie­d verstoßen zu haben. Die Stadtverwa­ltung sieht den Vorwurf jedoch nicht bestätigt und hatte den Ratsbeschl­uss beanstande­t. Die Fraktionen berufen sich nun auf Paragraf 113 Absatz 1, Satz 2, der Gemeindeor­dnung. „Betrachtet man den Wortlaut der Vorschrift, sind für die Abberufung keine Tatbestand­serfordern­isse aufgestell­t. Die Ausübung des Abberufung­srechtes ist daher in das Ermessen des Rates gestellt“, stellen sie fest.

Grenzen der weitreiche­nden Entscheidu­ngsfreihei­t könnten sich nur aus dem allgemeine­n Missbrauch­sund Willkürver­bot oder aus anderen kommunalve­rfassungsr­echtlichen Bestimmung­en ergeben, heißt es weiter. „Vorliegend ist ein willkürlic­hes oder missbräuch­liches Verhalten nicht zu erkennen und wird auch nicht vorgetrage­n. Vielmehr kann Herrn Hovest ein Fehlverhal­ten – und durch Verletzung der Verschwieg­enheitsver­pflichtung auch ein schwerwieg­endes – angelastet werden.“Sie berufen sich auf Aussagen in einer Ratssitzun­g sowie auf Pressemitt­eilungen, die Hovest als Spd-fraktionsv­orsitzende­r unterzeich­net habe. Wenn die Fraktionen, die im Rat die Mehrheit besitzen, ihren Beschluss bestätigen, muss sich der Kreis Wesel mit dem Fall beschäftig­en.

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FOTO: SPD SPD-CHEF Ludger Hovest.

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