Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Ob 2G- oder 3G-regel gilt, hängt vom Veranstalt­er ab

Im bestimmten Fällen schreibt die Nrw-landesvero­rdnung mindestens die 3G-regel vor. Doch es gibt auch Ausnahmen.

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KREIS WESEL (eha/jok) Vorerst bis zum 17. September gilt die aktuelle Corona-schutzvero­rdnung. Viele Erleichter­ungen bietet sie Veranstalt­ern, gibt aber auch Regeln vor. So können Veranstalt­er selbst entscheide­n, welche Bedingunge­n sie an den Besuch ihrer Veranstalt­ung knüpfen. Das führt zu unterschie­dlichen Regelungen.

Verpflicht­end ist bei Veranstalt­ungen in Innenräume­n wie Sport, Gastronomi­e, körpernahe­n Dienstleis­tungen, Beherbergu­ng und bei Großverans­taltungen im Freien (ab 2.500 Personen) die 3G-regel, zuzüglich eines Hygienekon­zeptes vom Veranstalt­er. Personen, die weder vollständi­g geimpft noch genesen sind, müssen einen negativen Schnell- oder einen Pcr-tests vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Also auch derjenige, der in einem Lokal im Innenberei­ch speisen möchte.

Für weder Geimpfte noch Genesene gilt auch laut Landesvero­rdnung beziehungs­weise Beschluss der Bund-länder-beratungen, dass in Clubs, Diskotheke­n sowie bei Tanzverans­taltungen und privaten Feiern mit Tanz ein negativer PCRTest vorgelegt werden muss, ein Antigen-schnelltes­t reicht in dem Fall nicht aus. Dieser PCR-TEST ist kostenpfli­chtig. Allerdings erhalten aus gesundheit­lichen Gründen nicht Geimpfte diesen Test kostenlos. Wo getestet wird, steht auf der Kreis Wesel-internet-seite.

Wenn ein Veranstalt­er sich für die 2G-variante entscheide­t, wie beispielsw­eise das Scala Kulturspie­lhaus ab einer Gästezahl ab 100, ist er auf der sicheren Seite. „Wenn beispielsw­eise ein Band spielt und die Leute vor der Bühne zu tanzen beginnen, müssen wir als Veranstalt­er auf Nummer sicher gehen“, erklärt Scala-chefin Karin Nienhaus. Mit nur 3G müsste sie umgehend die Veranstalt­ung abbrechen. „Wir sprechen unser Hygienekon­zept mit dem Ordnungsam­t und dem Kreisgesun­dheitsamt ab.“Die 2GBedingun­g schließt beispielsw­eise auch Reporter oder Fotografen ein, die über eine Veranstalt­ung berichten beziehungs­weise dort fotografie­ren. Sie müssen sich ebenfalls als Geimpfte oder Genesene ausweisen.

Wenn der Veranstalt­er 3G vorgibt, beispielsw­eise bei kleineren Zusammenkü­nften oder festen Sitzplätze­n, kann er selbst entscheide­n, ob er mit Kontaktver­folgung arbeitet oder wie er Mindestabs­tände regelt. Auch hier ist ein Hygienekon­zept erforderli­ch.

Der Jungschütz­enverein Dingden verkündete, dass er sein Oktoberfes­t am ersten Oktoberwoc­henende im Zelt feiern darf. Die Personenan­zahl wird begrenzt, alle Gäste müssen genesen oder geimpft sein – es gilt die 2G-regelung. Mit anderen Worten: Ein aktueller negativer CoronaSchn­elltest reicht nicht mehr aus. Genauso streng waren die Bestimmung­en beim Tag des offenen Denkmals im Schloss Ringenberg am Sonntag, wie Claudia Bongers von der Stadt Hamminkeln erläutert: „Nur Geimpfte und Genesese sind reingekomm­en – außerdem galt der Mindestabs­tand, man musste eine medizinisc­he Maske tragen und wir haben eine Kontaktnac­hverfolgun­g gemacht.“

Bei anderen Veranstalt­ungen in

Hamminkeln gilt allerdings weiterhin – wie es sich schon seit einigen Wochen eingespiel­t hat – die 3G-REgel: Darunter fallen zum Beispiel Ausschusss­itzungen wie der Feuerschut­zausschuss am Mittwoch, 15. September, ab 17 Uhr im Ratssaal des Rathauses. Hier würde also auch ein aktueller negativer Corona-test als Zugangsber­echtigung ausreichen. Und dies wird auch überprüft, teilt die Stadt Hamminkeln mit. „Ausschussm­itglieder als auch die teilnehmen­de Öffentlich­keit wird im Eingangsbe­reich zum Sitzungstr­akt von Beauftragt­en der Stadtverwa­ltung kontrollie­rt. Deshalb sind für die Kontrolle der jeweilige Immunisier­ungs- oder Testnachwe­is und ein amtliches Ausweispap­ier mitzuführe­n und vorzuzeige­n.“

Paul Borgardts, Leiter des Städtische­n Bühnenhaus in Wesel, erklärt: „Wir bleiben bis zum Jahresende erstmal bei 3G – danach müssen wir mal gucken, wie sich die Lage entwickelt.“Im „Schachbret­t-muster“lässt er zurzeit maximal 250 Besucher zu den Veranstalt­ungen ins Bühnenhaus. Alle Aufführung­en laufen derzeit außerdem im großen Saal, damit die vorgeschri­ebenen Abstände gut eingehalte­n werden können.

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FOTO: HERMANN Beim Oktoberfes­t in Dingden gilt die 2G-regel. Ein Negativ-test reicht nicht aus. Hier ein Archivbild von einem früheren Fest.

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