Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Kreis zieht Bilanz bei Katzenschutz
Seit 2019 wurden 1775 Katzen gefangen und kastriert. Das regelt eine Verordnung.
KREIS WESEL (RP) Im gesamten Kreisgebiet gibt es viele wildlebende Katzen. Da diese häufig unter Mangelernährung und Infektionen leiden, hatte der Weseler Kreistag im April 2019 die Kastrationspflicht für freilaufende Katzen beschlossen. Nun zieht der Kreis Wesel eine Bilanz.
Die „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Wesel“gilt für Katzenhalterinnen und -halter im Kreisgebiet, die ihren Tieren Freigang gewähren wollen. Außerdem müssen sie eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht beachten. Bei Verstößen wird ein Bußgeld verhängt.
Die Katzenschutzverordnung erlaubt dem Kreis Wesel, den Städten und Gemeinden sowie berechtigten Tierschutzvereinen, freilebende Katzen vorübergehend zu fangen, um sie kastrieren zu lassen. Dies waren im zweiten Halbjahr 2019 kreisweit 644 Katzen, im gesamten Jahr 2020 928 Katzen und im ersten Halbjahr 2021 203 Katzen. Die meisten
Katzen wurden in Hamminkeln (2. HJ 2019: 77, 2020: 318, 1. HJ 2021: 15), Kamp-lintfort (2. HJ 2019: 171, 2020: 119, 1. HJ. 2021: 43) und Moers (2. HJ 2019: 96, 2020: 150, 1. HJ 2021: 25) gefangen und kastriert.
Der Kreistag hat dem Fachdienst für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung jährlich 5000 Euro für die Umsetzung zur Verfügung gestellt. Hierdurch ist der Fachdienst in der Lage, gezielte und selbstinitiierte Fang- und Kastrationsmaßnahmen zum Schutz freilebender Katzen durchzuführen. Dabei geht es im Wesentlichen um sogenannte Hotspots, an denen größere Populationen verwilderter Hauskatzen angetroffen werden.
In Zusammenarbeit mit den Tierschutzvereinen kann die unkontrollierte Vermehrung von Katzen über die besagten Maßnahmen reduziert werden. Kreisveterinär Antonius Dicke sagt: „Die Katzenschutzverordnung des Kreises Wesel hat sich in den vergangenen zwei Jahren überaus bewährt. Wir sind froh, dass wir durch sie die rechtliche Möglichkeit haben, den Katzenschutz zu stärken und entsprechende Maßnahmen durchsetzen. Eine konsequente Umsetzung minimiert die Population und damit auch die Anzahl der Fundkatzen. Und für Tierschutzverbände bedeutet die Verordnung mehr Rechtssicherheit für durchgeführte Kastrationen.“