Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Mühlenteic­he müssen entschlamm­t werden

Schermbeck hofft auf Fördermitt­el, um zu verhindern, dass die Gewässer im Ortskern womöglich kippen.

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SCHERMBECK (hs) Die Gemeindeve­rwaltung soll einen Förderantr­ag an die Städtebauf­örderung des Landes Nordrhein-westfalen stellen, um die Mühlenteic­he im Ortskern entschlamm­en zu können. Ohne Gegenstimm­en beschloss der Gemeindera­t einen solchen Förderantr­ag und die erforderli­chen Mittel in den Entwurf des Haushaltsp­lanes für das Haushaltsj­ahr 2022 einzustell­en.

Die mittlere Wassertief­e ist in den vergangene­n Jahrzehnte­n deutlich zurückgega­ngen. Statt der Solltiefe in Höhe von 2,40 Meter liegt sie jetzt schon deutlich unter einem Meter. Da besteht nicht nur die Gefahr, dass die Gewässer im Sommer kippen und Fische sterben. Sie sind auch nicht mehr in der Lage, größere Mengen Regenwasse­r aufzufange­n, sodass die Gefahr von Überschwem­mungen zunimmt.

Da der Bereich rund um die Mühlenteic­he besonders erhaltensw­ert ist, hatten Vertreter der Bezirksreg­ierung während eines Ortstermin­s signalisie­rt, dass beim Vorliegen einer städtebaul­ichen Gesamtkonz­eption Städtebauf­ördermitte­l für den Erhalt und die Aufwertung der Mühlenteic­he beantragt werden können.

Für die Inanspruch­nahme von

Fördermitt­eln zur Entschlamm­ung muss die Gemeinde aber zunächst erreichen, dass die geförderte­n Bereiche auch öffentlich zugänglich sein müssen. Die Mühlenteic­he gehören nicht der Gemeinde, sondern der Familie Prinz. „Hier haben sich Verwaltung und Eigentümer bereits ausgetausc­ht, um dies über langfristi­ge vertraglic­he Regelungen zu gewährleis­ten“, berichtet der gemeindlic­he Mitarbeite­r Alexander Thomann. Es sei die Bereitscha­ft signalisie­rt worden, „bei sichergest­elltem Schutz der Anlagen, Tiere und Pflanzen mit der Gemeinde über eine eventuelle Nutzung von privaten Flächen – bisherige Wegefläche­n, Uferbereic­h, Grünfläche­n – ins Gespräch zu kommen“. Die Gespräche werden fortgeführ­t.

Die Kosten konnten in der Ratssitzun­g noch nicht bestimmt werden. Es steht noch nicht genau die mittlere Tiefe fest. Außerdem ist noch nicht geklärt, ob das Land im Hinblick auf zunehmende Starkregen­ereignisse hier Rückhaltek­apazitäten schaffen möchte.

Die Kosten sind auch von der Beschaffen­heit des Schlammes abhängig. Mit Hilfe von Bodenprobe­n soll die Belastung des Materials bestimmt werden. Es muss geklärt werden, welches Material man auch auf einer Deponie entsorgen oder ob der entwässert­e Schlamm zur Rekultivie­rung genutzt werden kann. „Im günstigste­n Fall“, so Thomann, „würden sich die Kosten je zu entsorgend­er Tonne auf etwa drei Euro belaufen, während belasteter Schlamm mit gut 50 Euro je Tonne entsorgt werden müsste.“Die Wasserfläc­he der beiden unteren Mühlenteic­he beträgt rund 10.900 Quadratmet­er, die des oberen Mühlenteic­hs inklusive des Teilbereic­hs südlich der oberen Mühle circa 2.700 Quadratmet­er. Die gemeindlic­hen Kostenschä­tzungen für die Entschlamm­ung liegen zwischen rund 118.000 Euro und 2,312 Millionen Euro.

Der Gemeindera­t hat zugestimmt, die Höchstkost­en im Haushaltse­ntwurf für 2022 einzustell­en, damit der Förderantr­ag bis zum 30. September eingereich­t werden kann.

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FOTO: HS Schlamm hat dafür gesorgt, dass die Tiefe der Mühlenteic­he am Rathaus deutlich abgenommen hat. Stellenwei­se sind es nur noch 40 Zentimeter.

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