Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Wendler müsste mit Festnahme rechnen

Auf seinem Telegram-kanal erklärt der Schlagersä­nger, dass er ein Konzert in Oberhausen absage.

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DINSLAKEN (szf) Michael Wendler, Schlagersä­nger mit Dinslakene­r Wurzeln, hat über seinen Telegram-kanal verkündet, dass er Ende September nicht in der Oberhausen­er Turbinenha­lle auftreten wird. Er schreibt, dass er ein Konzert absage. Und zwar „wegen der erpresseri­schen 3 G Regel der Bundesregi­erung“. Das sei „Erpressung an meinen Fans“.

Eine Mitteilung die nicht wegen dieser Meinungsäu­ßerung verblüfft: Michael Wendler versorgt seine Anhängersc­haft über seinen Telegram-kanal fortlaufen­d mit verschwöru­ngstheoret­ischen Inhalten. Überrasche­nd kommt die Nachricht eher, weil weil auf den Internetse­iten der Turbinenha­lle derzeit weder ein Wendler-konzert für Ende September 2021 angekündig­t ist, noch über einen Ausfall oder über eine Terminvers­chiebung informiert wird. Vor allem aber ist sie überrasche­nd, weil der Sänger mit seiner Festnahme rechnen müsste, sobald er deutschen Boden betritt.

Das Amtsgerich­t Dinslaken hat gegen ihn wie berichtet im Juli einen so genannten „Sitzungsha­ftbefehl“erlassen. „Der Sitzungsha­ftbefehl besteht noch“, bestätigt Henning Bierhaus, Sprecher des Landgerich­ts Duisburg. Ein „Sitzungsha­ftbefehl“soll grundsätzl­ich dafür sorgen, dass eine Person zu einer Gerichtsve­rhandlung erscheint. Sie wird festgehalt­en bis zu einem – dann eilig anzuberaum­enden – Prozesster­min. Für Michael Wendler würde das bedeuten: „Die Polizei würde ihn in Gewahrsam nehmen und einem Richter vorführen.“

Das sei eine grundsätzl­iche Vorgehensw­eise, erläutert Bierhaus: Wird jemand aufgegriff­en, gegen den ein Haftbefehl besteht, müssen ein Richter oder eine Richterin immer noch einmal darüber befinden, ob es Umstände gibt, die jetzt dagegen sprechen. Das könne zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand schwer krank ist. Oder, wenn die Person sich bereit erklärt, eine hohe Kaution zu hinterlege­n. Oder, wenn die zur Last gelegte Tat verjährt wäre.

Theoretisc­h könnte es dem Sänger trotz des Sitzungsha­ftbefehls immer noch möglich sein, einen Konzertter­min einzuhalte­n, malt Bierhaus weiter aus. „Wenn er rechtzeiti­g einreist, festgenomm­en wird und die Hauptverha­ndlung würde ein paar Tage später stattfinde­n, wäre er vielleicht wieder auf freiem Fuß.“

Das Management der Turbinenha­lle hat auf eine Anfrage zum Thema zunächst nicht reagiert.

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Michael Wendler, hier ein Archivbild von einem Auftritt in der RTL-TANZshow „Let's Dance“.

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