Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Wendler müsste mit Festnahme rechnen
Auf seinem Telegram-kanal erklärt der Schlagersänger, dass er ein Konzert in Oberhausen absage.
DINSLAKEN (szf) Michael Wendler, Schlagersänger mit Dinslakener Wurzeln, hat über seinen Telegram-kanal verkündet, dass er Ende September nicht in der Oberhausener Turbinenhalle auftreten wird. Er schreibt, dass er ein Konzert absage. Und zwar „wegen der erpresserischen 3 G Regel der Bundesregierung“. Das sei „Erpressung an meinen Fans“.
Eine Mitteilung die nicht wegen dieser Meinungsäußerung verblüfft: Michael Wendler versorgt seine Anhängerschaft über seinen Telegram-kanal fortlaufend mit verschwörungstheoretischen Inhalten. Überraschend kommt die Nachricht eher, weil weil auf den Internetseiten der Turbinenhalle derzeit weder ein Wendler-konzert für Ende September 2021 angekündigt ist, noch über einen Ausfall oder über eine Terminverschiebung informiert wird. Vor allem aber ist sie überraschend, weil der Sänger mit seiner Festnahme rechnen müsste, sobald er deutschen Boden betritt.
Das Amtsgericht Dinslaken hat gegen ihn wie berichtet im Juli einen so genannten „Sitzungshaftbefehl“erlassen. „Der Sitzungshaftbefehl besteht noch“, bestätigt Henning Bierhaus, Sprecher des Landgerichts Duisburg. Ein „Sitzungshaftbefehl“soll grundsätzlich dafür sorgen, dass eine Person zu einer Gerichtsverhandlung erscheint. Sie wird festgehalten bis zu einem – dann eilig anzuberaumenden – Prozesstermin. Für Michael Wendler würde das bedeuten: „Die Polizei würde ihn in Gewahrsam nehmen und einem Richter vorführen.“
Das sei eine grundsätzliche Vorgehensweise, erläutert Bierhaus: Wird jemand aufgegriffen, gegen den ein Haftbefehl besteht, müssen ein Richter oder eine Richterin immer noch einmal darüber befinden, ob es Umstände gibt, die jetzt dagegen sprechen. Das könne zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand schwer krank ist. Oder, wenn die Person sich bereit erklärt, eine hohe Kaution zu hinterlegen. Oder, wenn die zur Last gelegte Tat verjährt wäre.
Theoretisch könnte es dem Sänger trotz des Sitzungshaftbefehls immer noch möglich sein, einen Konzerttermin einzuhalten, malt Bierhaus weiter aus. „Wenn er rechtzeitig einreist, festgenommen wird und die Hauptverhandlung würde ein paar Tage später stattfinden, wäre er vielleicht wieder auf freiem Fuß.“
Das Management der Turbinenhalle hat auf eine Anfrage zum Thema zunächst nicht reagiert.