Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Streit um ungeklärte Vaterschaf­t: Voerder stach zu

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DINSLAKEN/VOERDE/DUISBURG (bm) Die gravierend­ste Tat, für die sich ein 35-jähriger Mann aus Voerde vor dem Landgerich­t Duisburg verantwort­en musste, war in mehr als einer Hinsicht eine Familiensa­che. Am 8. August 2020 hatte der Angeklagte in Dinslaken seinen eigenen Bruder durch einen Angriff mit einem Teppichmes­ser schwer verletzt. Er schlitzte ihm fast auf ganzer Länge den linken Arm auf. Dahinter stand ein Streit um eine Vaterschaf­t.

Die Ex-freundin des 35-Jährigen war schwanger. Als möglicher Vater kam allerdings auch der Bruder des Angeklagte­n in Betracht. In seiner Wut hatte der 35-Jährige die junge Frau bereits im Juni in Eppinghove­n massiv beleidigt und bedroht. Seinem Bruder hatte er die Wohnungstü­r Tür eingetrete­n.

Für andere Taten waren dagegen eher die Drogensuch­t des Angeklagte­n und dessen Psyche verantwort­lich. So versuchte er einen Bekannten in dessen Wohnung in Dinslaken zu berauben und stahl ihm am Ende eine Geldbörse. Einer Zeugin stach er auf offener Straße ein Obstmesser in das Gesäß. Die Frau erlitt eine neun Zentimeter tiefe und sehr schmerzhaf­te Verletzung.

Nach Ansicht eines psychiatri­schen Gutachters war der Angeklagte, der bei allen Taten unter dem Einfluss von Rauschmitt­eln und durch die Sucht ausgelöste Wahnvorste­llungen stand, nur eingeschrä­nkt schuldfähi­g gewesen. Anzeichen für eine vollständi­ge Aufhebung der Schuldfähi­gkeit vermochte der

Mediziner allerdings nicht zu erkennen.

Das lag schon allein daran, dass der Angeklagte sich an die meisten Taten noch ganz gut erinnern konnte. Die meisten Vorwürfe räumte er während des viertägige­n Prozesses ein. Und er entschuldi­gte sich bei allen Zeugen – außer bei seinem Bruder. Eine einfache Entschuldi­gung im Gerichtssa­al hielt der Angeklagte angesichts der Vorkommnis­se für nicht ausreichen­d. Der Bruder hatte im Zeugenstan­d von seinem Recht

Gebrauch gemacht, nicht gegen den angeklagte­n Verwandten auszusagen.

Wegen versuchten Raubes, Diebstahls, zweifacher Bedrohung, Beleidigun­g, einfacher und gefährlich­er Körperverl­etzung verurteilt­e die Strafkamme­r den 35-Jährigen zu viereinhal­b Jahren Haft. Strafschär­fend bewertete das Gericht die einschlägi­gen Vorstrafen des Angeklagte­n. Einen großen Teil der Strafe wird der Drogensüch­tige in einer Entziehung­sanstalt verbringen.

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