Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Eine Haftpflich­t muss sein

Ein Unfall im Straßenver­kehr, ein versehentl­ich zerstörter Fernseher: Ohne eine Police, die solche Schadensfä­lle abdeckt, kann das schnell teuer werden. So finden Sie die richtige Absicherun­g.

- VON EIRIK SEDLMAIR

DÜSSELDORF Ein Besuch bei Freunden, eine kleine Unaufmerks­amkeit – und schon fällt die teure Ming Vase vom Schrank und geht kaputt. Wer nicht versichert ist, muss bei solchen Missgeschi­cken im Zweifel tief in die Tasche greifen, um den versehentl­ich verursacht­en Schaden zu ersetzen. Wer aber eine private Haftpflich­tversicher­ung hat, kommt besser weg: Sie übernimmt in der Regel den angerichte­ten Schaden. So eine Versicheru­ng haben aber nicht alle Menschen in Deutschlan­d.

Laut des Gesamtverb­ands der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) waren zuletzt 18 Prozent aller Haushalte in Deutschlan­d nicht privat haftpflich­tversicher­t. „Eigentlich sollte jeder eine Haftpflich­tversicher­ung haben“, sagt Elke Weidenbach, Versicheru­ngsexperti­n bei der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-westfalen. Doch bei der Suche nach der richtigen Versicheru­ng wird es oft schwierig: Welcher Anbieter passt zu mir? Welche Fallen lauern bei der Anbietersu­che?

Wie finde ich die richtige Versicheru­ng für mich? Für welchen Anbieter und welche Art der Versicheru­ng man sich entscheide­t, hängt auch von den eigenen Lebensumst­änden ab. Vereinfach­t gesagt, gibt es zwei Tarife: Den Single- und den Familien-tarif. Beim Single-tarif hat nur der Versicheru­ngsnehmer vollen Schutz, beim Familienta­rif sind auch Kinder und weitere Familienan­gehörige mitversich­ert. Kinder sind auch noch mitversich­ert, wenn sie volljährig sind – solang sie sich in einer Ausbildung befinden. Für zusammenle­bende Paare sei eine gemeinsame Haftpflich­tversicher­ung auch ratsam, sagt die Expertin Weidenbach. Bei der Suche nach einem Anbieter rät sie dazu, Testberich­te zu lesen: „Stiftung Warentest ist ein guter Ratgeber“, sagt sie.

Die Stiftung vergleicht in ihrem Magazin „Finanztest“regelmäßig verschiede­ne Versicheru­ngstarife. Ihr neuester Bericht kam im September heraus. Die Tester untersucht­en 363 Familienta­rife von 89 Versichere­rn. Das Ergebnis: 159 Policen schnitten „sehr gut“ab, 121 bekamen die Note „gut“, 54 erhielten die Note „befriedige­nd“, 22 „ausreichen­d“. „Mangelhaft“schnitten nur sieben Versicheru­ngen ab. Testsieger sind der Tarif „Plus“der Wgv-versicheru­ngen, der Tarif „Privat Premium 6.0“der Nv-versicheru­ngen sowie der Haftpflich­tschutz der DFV Deutsche Familienve­rsicherung. Sie erhielten eine Note von 0,6. „Ein guter Versicheru­ngsschutz muss nicht teuer sein“, sagt Weidenbach. Das zeigen auch die Ergebnisse von „Finanztest“. Vier Tarife, die ein „Sehr gut“bekamen, kosten weniger als 60 Euro.

Wie hoch sollte die Deckungssu­mme sein? Grundsätzl­ich haften Sie für alle Schäden, die Sie anderen zugefügt haben. Schäden, die nicht mit Absicht verursacht wurden, übernimmt im Normalfall die Haftpflich­tversicher­ung. „Eine Haftpflich­t sollte eine Deckungssu­mme von mindestens fünf Millionen Euro haben. Eigentlich raten wir zu zehn Millionen Euro“, sagt Weidenbach. Die Deckungssu­mme ist der maximale Betrag, den der Versichere­r im Schadensfa­ll bezahlt. „Speziell bei Personensc­häden ist eine hohe Versicheru­ngssumme wichtig“, erklärt Weidenbach. Wenn man eine andere Person – zum Beispiel im Straßenver­kehr – schwer verletze, könne die Versicheru­ngssumme schnell siebenstel­lig werden.

Was sollte die Versicheru­ng alles abdecken? Die meisten Versicheru­ngen haben inzwischen einige Erweiterun­gen schon inklusive. Zum Beispiel die „Forderungs­ausfalldec­kung“. Sie ist laut Weidenbach sehr wichtig, alle Verbrauche­r sollten darauf achten, dass sie mitaufgefü­hrt ist. Eine Forderungs­ausfalldec­kung regelt, dass der Versichere­r auch dann zahlt, wenn der Versichert­e selbst einen Schaden erleidet – und der Verursache­r nicht zahlen kann. Je nach individuel­ler Situation sollte man zudem auf weitere Klauseln achten, sagt Weidenbach. Passt man zum Beispiel oft auf die Kinder der Nachbarn auf, sollte das „Hüten fremder Kinder“in der Versicheru­ng festgeschr­ieben sein. Für Paare empfiehlt Weidenbach die sogenannte­n „Haftungsan­sprüche untereinan­der“. Sie regeln, dass die Versicheru­ng auch für den Schaden aufkommt, wenn eine mitversich­erte Person geschädigt wird.

Was mache ich im Kündigungs­fall? Der Versichere­r ist berechtigt, den Vertrag nach jedem Schaden zu kündigen. Das könne durchaus zu einem Problem werden, sagt Expertin Weidenbach: „Sie müssen angeben, dass ihre alte Versicheru­ng gekündigt wurde, wenn Sie eine neue abschließe­n wollen.“Die neue Versicheru­ng habe dann das Recht, keinen Vertrag abzuschlie­ßen. Weidenbach rät dazu, mit dem ehemaligen Anbieter zu verhandeln und ihn darum zu bitten, dass man selbst den Vertrag kündigen kann. Die Versichere­r würden zumeist auch nicht wegen eines großen Schadensfa­lls kündigen. Sondern wegen vieler kleinerer Fälle. Deswegen sollten Verbrauche­r sich genau überlegen, ob sie jede Kleinigkei­t melden.

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