Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Eine Haftpflicht muss sein
Ein Unfall im Straßenverkehr, ein versehentlich zerstörter Fernseher: Ohne eine Police, die solche Schadensfälle abdeckt, kann das schnell teuer werden. So finden Sie die richtige Absicherung.
DÜSSELDORF Ein Besuch bei Freunden, eine kleine Unaufmerksamkeit – und schon fällt die teure Ming Vase vom Schrank und geht kaputt. Wer nicht versichert ist, muss bei solchen Missgeschicken im Zweifel tief in die Tasche greifen, um den versehentlich verursachten Schaden zu ersetzen. Wer aber eine private Haftpflichtversicherung hat, kommt besser weg: Sie übernimmt in der Regel den angerichteten Schaden. So eine Versicherung haben aber nicht alle Menschen in Deutschland.
Laut des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) waren zuletzt 18 Prozent aller Haushalte in Deutschland nicht privat haftpflichtversichert. „Eigentlich sollte jeder eine Haftpflichtversicherung haben“, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-westfalen. Doch bei der Suche nach der richtigen Versicherung wird es oft schwierig: Welcher Anbieter passt zu mir? Welche Fallen lauern bei der Anbietersuche?
Wie finde ich die richtige Versicherung für mich? Für welchen Anbieter und welche Art der Versicherung man sich entscheidet, hängt auch von den eigenen Lebensumständen ab. Vereinfacht gesagt, gibt es zwei Tarife: Den Single- und den Familien-tarif. Beim Single-tarif hat nur der Versicherungsnehmer vollen Schutz, beim Familientarif sind auch Kinder und weitere Familienangehörige mitversichert. Kinder sind auch noch mitversichert, wenn sie volljährig sind – solang sie sich in einer Ausbildung befinden. Für zusammenlebende Paare sei eine gemeinsame Haftpflichtversicherung auch ratsam, sagt die Expertin Weidenbach. Bei der Suche nach einem Anbieter rät sie dazu, Testberichte zu lesen: „Stiftung Warentest ist ein guter Ratgeber“, sagt sie.
Die Stiftung vergleicht in ihrem Magazin „Finanztest“regelmäßig verschiedene Versicherungstarife. Ihr neuester Bericht kam im September heraus. Die Tester untersuchten 363 Familientarife von 89 Versicherern. Das Ergebnis: 159 Policen schnitten „sehr gut“ab, 121 bekamen die Note „gut“, 54 erhielten die Note „befriedigend“, 22 „ausreichend“. „Mangelhaft“schnitten nur sieben Versicherungen ab. Testsieger sind der Tarif „Plus“der Wgv-versicherungen, der Tarif „Privat Premium 6.0“der Nv-versicherungen sowie der Haftpflichtschutz der DFV Deutsche Familienversicherung. Sie erhielten eine Note von 0,6. „Ein guter Versicherungsschutz muss nicht teuer sein“, sagt Weidenbach. Das zeigen auch die Ergebnisse von „Finanztest“. Vier Tarife, die ein „Sehr gut“bekamen, kosten weniger als 60 Euro.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein? Grundsätzlich haften Sie für alle Schäden, die Sie anderen zugefügt haben. Schäden, die nicht mit Absicht verursacht wurden, übernimmt im Normalfall die Haftpflichtversicherung. „Eine Haftpflicht sollte eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro haben. Eigentlich raten wir zu zehn Millionen Euro“, sagt Weidenbach. Die Deckungssumme ist der maximale Betrag, den der Versicherer im Schadensfall bezahlt. „Speziell bei Personenschäden ist eine hohe Versicherungssumme wichtig“, erklärt Weidenbach. Wenn man eine andere Person – zum Beispiel im Straßenverkehr – schwer verletze, könne die Versicherungssumme schnell siebenstellig werden.
Was sollte die Versicherung alles abdecken? Die meisten Versicherungen haben inzwischen einige Erweiterungen schon inklusive. Zum Beispiel die „Forderungsausfalldeckung“. Sie ist laut Weidenbach sehr wichtig, alle Verbraucher sollten darauf achten, dass sie mitaufgeführt ist. Eine Forderungsausfalldeckung regelt, dass der Versicherer auch dann zahlt, wenn der Versicherte selbst einen Schaden erleidet – und der Verursacher nicht zahlen kann. Je nach individueller Situation sollte man zudem auf weitere Klauseln achten, sagt Weidenbach. Passt man zum Beispiel oft auf die Kinder der Nachbarn auf, sollte das „Hüten fremder Kinder“in der Versicherung festgeschrieben sein. Für Paare empfiehlt Weidenbach die sogenannten „Haftungsansprüche untereinander“. Sie regeln, dass die Versicherung auch für den Schaden aufkommt, wenn eine mitversicherte Person geschädigt wird.
Was mache ich im Kündigungsfall? Der Versicherer ist berechtigt, den Vertrag nach jedem Schaden zu kündigen. Das könne durchaus zu einem Problem werden, sagt Expertin Weidenbach: „Sie müssen angeben, dass ihre alte Versicherung gekündigt wurde, wenn Sie eine neue abschließen wollen.“Die neue Versicherung habe dann das Recht, keinen Vertrag abzuschließen. Weidenbach rät dazu, mit dem ehemaligen Anbieter zu verhandeln und ihn darum zu bitten, dass man selbst den Vertrag kündigen kann. Die Versicherer würden zumeist auch nicht wegen eines großen Schadensfalls kündigen. Sondern wegen vieler kleinerer Fälle. Deswegen sollten Verbraucher sich genau überlegen, ob sie jede Kleinigkeit melden.