Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Transparen­z von Anfang an

- VON KIRSTEN BIALDIGA

Wenige Menschen haben unter der Pandemie finanziell so stark gelitten wie Kleinstunt­ernehmer und Solo-selbststän­dige. Gastronome­n, Künstler oder Freiberufl­er hatten monatelang keine Einnahmen, dafür aber Ausgaben, etwa für Mieten oder Personal. Die Soforthilf­en des Bundes, bewilligt von den Ländern, sicherten nicht wenigen das Überleben. Ein Zuschuss war ihnen von Bundeswirt­schaftsmin­ister Peter Altmaier (CDU) versproche­n worden. Und zwar einer, der nicht zurückgeza­hlt werden muss, wie es auf Plakaten explizit hieß.

Einige Monate später soll das auf einmal nicht mehr gelten, zumindest nicht in Nordrhein-westfalen. Die Hunderttau­senden Empfänger der Soforthilf­e erhielten harmlos wirkende E-mails, die einige gar nicht weiter beachteten. Das könnte sich nun rächen: In den E-mails werden die Adressaten aufgeforde­rt, ihren tatsächlic­hen Förderansp­ruch zu belegen. Was darüber hinausgeht, soll nach dem Willen der Landesregi­erung nun doch zurückgeza­hlt werden. Das Fdp-geführte Wirtschaft­sministeri­um, sonst ein Freund des freien Unternehme­rtums, beruft sich darauf, dass man zunächst pauschal ausgezahlt habe, um schnell zu helfen und den tatsächlic­hen Förderansp­ruch eben erst jetzt im Nachhinein ermittle. NRW habe in diesem Punkt einen Sonderweg eingeschla­gen, so das Ministeriu­m.

Die Empfänger der Hilfen sehen darin hingegen eine nachträgli­che Änderung der Förderbedi­ngungen. Nun werden wohl Gerichte klären müssen, ob die SoloSelbst­ständigen Geld zurückzahl­en müssen. Das würde zum einen Verbitteru­ng bei den Betroffene­n auslösen, zum anderen einen hohen Verwaltung­saufwand nach sich ziehen. Es spricht viel für den Weg, den die anderen Länder einschluge­n: von vornherein nur das an Hilfen auszuzahle­n, worauf ein Anspruch besteht. BERICHT SOLO-SELBSTSTÄN­DIGE ZIEHEN . . ., TITELSEITE

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