Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Transparenz von Anfang an
Wenige Menschen haben unter der Pandemie finanziell so stark gelitten wie Kleinstunternehmer und Solo-selbstständige. Gastronomen, Künstler oder Freiberufler hatten monatelang keine Einnahmen, dafür aber Ausgaben, etwa für Mieten oder Personal. Die Soforthilfen des Bundes, bewilligt von den Ländern, sicherten nicht wenigen das Überleben. Ein Zuschuss war ihnen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) versprochen worden. Und zwar einer, der nicht zurückgezahlt werden muss, wie es auf Plakaten explizit hieß.
Einige Monate später soll das auf einmal nicht mehr gelten, zumindest nicht in Nordrhein-westfalen. Die Hunderttausenden Empfänger der Soforthilfe erhielten harmlos wirkende E-mails, die einige gar nicht weiter beachteten. Das könnte sich nun rächen: In den E-mails werden die Adressaten aufgefordert, ihren tatsächlichen Förderanspruch zu belegen. Was darüber hinausgeht, soll nach dem Willen der Landesregierung nun doch zurückgezahlt werden. Das Fdp-geführte Wirtschaftsministerium, sonst ein Freund des freien Unternehmertums, beruft sich darauf, dass man zunächst pauschal ausgezahlt habe, um schnell zu helfen und den tatsächlichen Förderanspruch eben erst jetzt im Nachhinein ermittle. NRW habe in diesem Punkt einen Sonderweg eingeschlagen, so das Ministerium.
Die Empfänger der Hilfen sehen darin hingegen eine nachträgliche Änderung der Förderbedingungen. Nun werden wohl Gerichte klären müssen, ob die SoloSelbstständigen Geld zurückzahlen müssen. Das würde zum einen Verbitterung bei den Betroffenen auslösen, zum anderen einen hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Es spricht viel für den Weg, den die anderen Länder einschlugen: von vornherein nur das an Hilfen auszuzahlen, worauf ein Anspruch besteht. BERICHT SOLO-SELBSTSTÄNDIGE ZIEHEN . . ., TITELSEITE