Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Krähen-vertreibung bleibt schwierig
Nur in Ausnahmefällen werden Maßnahmen gegen die Vögel erlaubt. Deshalb hat Xanten fünf Orte im Stadtgebiet benannt, an denen die Belastung durch die Krähen besonders groß ist. Die Untere Naturschutzbehörde verlangt dafür aber Gutachten.
XANTEN Die Xantener Verwaltung hat zusammen mit einem Gutachter fünf Orte im Stadtgebiet benannt, von denen die Krähen vertrieben werden sollen. Es handelt sich um Straßen, Plätze und Gebäude, an denen „eine hohe Schutzbedürftigkeit“für Menschen und gleichzeitig „eine hohe Belastung“durch die Vögel vorliegt, wie die Verwaltung in einer Stellungnahme an die Politik schreibt. Allerdings müsse der Kreis Wesel als Untere Naturschutzbehörde für jeden Ort eine Vergrämung genehmigen, erklärte die Stadt.
Dafür müsse jeweils ein Antrag mit einer detaillierten Begründung gestellt werden. Dazu gebe es noch ein Gespräch mit dem Kreis Wesel. Über das Ergebnis will die Verwaltung im zuständigen Umweltausschuss in dessen Sitzung am 28. September informieren. Dann will sie mit der Politik über das weitere Vorgehen beraten.
Seit Jahren beklagen sich Einwohner über die Krähen in Xanten, über das Gekrächze und den Kot der Vögel auf Straßen, Autos, Parkplätzen und Spielplätzen. Die Tiere stehen aber unter einem besonderen Schutz. Gegen sie darf grundsätzlich nichts unternommen werden, was sie verletzen, töten oder die Population gefährden könnte. Eine Vertreibung muss deshalb erst von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden. In den vergangenen Jahren hat sie mehrere Anträge der Stadt Xanten abgelehnt.
Die Verwaltung hat deshalb nach Rücksprache mit dem Kreis Wesel einen Gutachter damit beauftragt, solche Stellen im Stadtgebiet zu identifizieren, an denen Menschen ein besonderes Schutzinteresse haben und die Belastung durch die Vögel außerordentlich ist. Für solche Orte hat der Kreis Wesel in Aussicht gestellt, eine Vergrämung zu prüfen, doch auch darauf hingewiesen, dass Maßnahmen gegen die geschützten Saatkrähen „nur ausnahmsweise genehmigt werden“und diese Ausnahmen nur darin liegen könnten, „wenn das Vogelschutzinteresse mit dem Interesse der menschlichen Gesundheit kollidiert“.
Wie aus den Unterlagen der Verwaltung für die Politik hervorgeht, werden deshalb folgende fünf Orte im Stadtgebiet für eine Vergrämung der Krähen vorgeschlagen: (1) das Placidahaus und die Klever Straße, (2) der Domvorplatz und das Placidahaus, (3) der Kindergarten St. Viktor an der Rheinstraße und der Karthaus, (4) der Kindergarten Pustekuchen am Fildersteg und (5) der Spielplatz in Wardt. Dabei handelt es sich um Stellen im Stadtgebiet, die auch von Bürgern schon genannt worden sind.
Aber auch an diesen fünf Orten wird der Kreis Wesel eine Vergrämung nicht so einfach genehmigen. Er habe deutlich gemacht, dass eine Genehmigung ohne detaillierte Begründung nicht möglich sei, berichtete die Verwaltung. Wenn die Krähen für eine unzumutbare Lärmbelästigung im Umfeld von Schulen verantwortlich seien oder wenn durch den Vogelkot auf Spielplätzen gesundheitliche Beeinträchtigungen für Kinder zu befürchten seien, müsse dies durch Gutachten hinreichend belegt werden. Und selbst wenn der Kreis eine Vergrämung erlaube, stünden die Genehmigungen unter dem Vorbehalt, dass der Naturschutzbeirat nicht widerspreche. Sonst müssten die politischen Gremien des Kreises beteiligt werden.