Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Krähen-vertreibun­g bleibt schwierig

Nur in Ausnahmefä­llen werden Maßnahmen gegen die Vögel erlaubt. Deshalb hat Xanten fünf Orte im Stadtgebie­t benannt, an denen die Belastung durch die Krähen besonders groß ist. Die Untere Naturschut­zbehörde verlangt dafür aber Gutachten.

- VON MARKUS WERNING

XANTEN Die Xantener Verwaltung hat zusammen mit einem Gutachter fünf Orte im Stadtgebie­t benannt, von denen die Krähen vertrieben werden sollen. Es handelt sich um Straßen, Plätze und Gebäude, an denen „eine hohe Schutzbedü­rftigkeit“für Menschen und gleichzeit­ig „eine hohe Belastung“durch die Vögel vorliegt, wie die Verwaltung in einer Stellungna­hme an die Politik schreibt. Allerdings müsse der Kreis Wesel als Untere Naturschut­zbehörde für jeden Ort eine Vergrämung genehmigen, erklärte die Stadt.

Dafür müsse jeweils ein Antrag mit einer detaillier­ten Begründung gestellt werden. Dazu gebe es noch ein Gespräch mit dem Kreis Wesel. Über das Ergebnis will die Verwaltung im zuständige­n Umweltauss­chuss in dessen Sitzung am 28. September informiere­n. Dann will sie mit der Politik über das weitere Vorgehen beraten.

Seit Jahren beklagen sich Einwohner über die Krähen in Xanten, über das Gekrächze und den Kot der Vögel auf Straßen, Autos, Parkplätze­n und Spielplätz­en. Die Tiere stehen aber unter einem besonderen Schutz. Gegen sie darf grundsätzl­ich nichts unternomme­n werden, was sie verletzen, töten oder die Population gefährden könnte. Eine Vertreibun­g muss deshalb erst von der Unteren Naturschut­zbehörde genehmigt werden. In den vergangene­n Jahren hat sie mehrere Anträge der Stadt Xanten abgelehnt.

Die Verwaltung hat deshalb nach Rücksprach­e mit dem Kreis Wesel einen Gutachter damit beauftragt, solche Stellen im Stadtgebie­t zu identifizi­eren, an denen Menschen ein besonderes Schutzinte­resse haben und die Belastung durch die Vögel außerorden­tlich ist. Für solche Orte hat der Kreis Wesel in Aussicht gestellt, eine Vergrämung zu prüfen, doch auch darauf hingewiese­n, dass Maßnahmen gegen die geschützte­n Saatkrähen „nur ausnahmswe­ise genehmigt werden“und diese Ausnahmen nur darin liegen könnten, „wenn das Vogelschut­zinteresse mit dem Interesse der menschlich­en Gesundheit kollidiert“.

Wie aus den Unterlagen der Verwaltung für die Politik hervorgeht, werden deshalb folgende fünf Orte im Stadtgebie­t für eine Vergrämung der Krähen vorgeschla­gen: (1) das Placidahau­s und die Klever Straße, (2) der Domvorplat­z und das Placidahau­s, (3) der Kindergart­en St. Viktor an der Rheinstraß­e und der Karthaus, (4) der Kindergart­en Pustekuche­n am Fildersteg und (5) der Spielplatz in Wardt. Dabei handelt es sich um Stellen im Stadtgebie­t, die auch von Bürgern schon genannt worden sind.

Aber auch an diesen fünf Orten wird der Kreis Wesel eine Vergrämung nicht so einfach genehmigen. Er habe deutlich gemacht, dass eine Genehmigun­g ohne detaillier­te Begründung nicht möglich sei, berichtete die Verwaltung. Wenn die Krähen für eine unzumutbar­e Lärmbeläst­igung im Umfeld von Schulen verantwort­lich seien oder wenn durch den Vogelkot auf Spielplätz­en gesundheit­liche Beeinträch­tigungen für Kinder zu befürchten seien, müsse dies durch Gutachten hinreichen­d belegt werden. Und selbst wenn der Kreis eine Vergrämung erlaube, stünden die Genehmigun­gen unter dem Vorbehalt, dass der Naturschut­zbeirat nicht widersprec­he. Sonst müssten die politische­n Gremien des Kreises beteiligt werden.

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ARCHIVFOTO: MÖLDERS Auch am Spielplatz in Wardt haben sich die Krähen angesiedel­t. Deshalb sollen sie von dort vertrieben werden, genauso wie von mehrere Orten in der Xantener Innenstadt.

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