Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Gesundheit­sminister streben einheitlic­he Linie an

Am 11. Oktober könnte Schluss sein mit der Entgeltfor­tzahlung für ungeimpfte Beschäftig­te im Falle einer Quarantäne.

- VON JANA WOLF

BERLIN Ungeimpfte Arbeitnehm­er müssen sich darauf einstellen, im Fall einer Corona-quarantäne künftig keine Entgeltfor­tzahlung mehr zu erhalten. Über den Anspruch von Ungeimpfte­n auf Entschädig­ungszahlun­g beraten die Gesundheit­sminister von Bund und Ländern an diesem Mittwoch. Ziel ist es, eine bundesweit einheitlic­he Linie zu finden. Die neue Regelung soll spätestens ab 11. Oktober gelten. Das geht aus einem Beschlusse­ntwurf für die Beratungen hervor, der unserer Redaktion vorliegt. Demnach sollen die Entschädig­ungsleistu­ngen nicht mehr für Kontaktper­sonen oder Reiserückk­ehrer aus einem Risikogebi­et gewährt werden, die keine Immunisier­ung haben, obwohl für sie eine Impfempfeh­lung vorliegt. Die Regelung ist noch nicht final zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

Der Vorsitzend­e der Gesundheit­sministerk­onferenz, Bayerns Ressortche­f Klaus Holetschek (CSU), plädierte bereits im Vorfeld für ein Ende der Entschädig­ung für Ungeimpfte: „Inzwischen gibt es ein breites Impfangebo­t, die Priorisier­ung wurde aufgehoben: Jeder hatte und hat weiterhin die Chance, sich impfen zu lassen“, sagte Holetschek unserer Redaktion.

Bisher können Beschäftig­te, die wegen Quarantäne finanziell­e Ausfälle haben, eine Entschädig­ung bekommen. Im Infektions­schutzgese­tz sind bereits Ausnahmen für Ungeimpfte verankert. Konkret heißt es dort, Anspruch auf eine Entschädig­ung bestehe nicht, wenn die angeordnet­e Quarantäne durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpf­ung hätte vermieden werden können. Gleiches gilt demnach, wenn man eine „vermeidbar­e Reise“in ein Corona-risikogebi­et im Ausland unternomme­n hat und dann nach der Rückkehr in Quarantäne muss. Die Ausnahmen kamen bisher allerdings nur in einzelnen Bundesländ­ern zum Tragen. Baden-württember­g hat den Stopp für Entschädig­ungen für Ungeimpfte bereits seit 15. September umgesetzt. Nordrhein-westfalen, Rheinland-pfalz und Bremen planen ähnliche Schritte im Oktober. Holetschek betonte vor den Beratungen am Mittwoch, er werde sich für eine „bundesweit einheitlic­he Umsetzung der Regelung“einsetzen.

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaft­sforschung, Marcel Fratzscher, nannte die Regelung

„ausgewogen, notwendig und angemessen“. Der Ökonom sagte unserer Redaktion: „Menschen müssen Verantwort­ung für ihr eigenes Handeln übernehmen und können die Kosten nicht auf Unternehme­n oder die Gemeinscha­ft abwälzen.“

Skeptische­r zeigte sich unter anderem der Spd-gesundheit­sexperte Karl Lauterbach. Er bezeichnet­e das Aus für die Entschädig­ung als falsch. Er rechne damit, dass Betroffene sich nicht mehr in Quarantäne begeben und die Testbereit­schaft abnehmen werde: „Es ist doch absolut lebensfern, dass sich Menschen auf eigene Kosten testen lassen, um dann im Fall eines positiven Ergebnisse­s auch noch ohne Verdienste­rsatz in Quarantäne zu gehen. Das wird nicht stattfinde­n“, so Lauterbach.

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FOTO: DPA Derzeit können auch Ungeimpfte Verdiensta­usfall erhalten.

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