Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Betrugsmas­che mit Google-einträgen

Noch sind es Einzelfäll­e, aber die Polizei warnt Unternehme­r und Handwerker in NRW.

- VON CLAUDIA HAUSER

DÜSSELDORF Eine altbekannt­e Betrugsmas­che taucht derzeit wieder in Nordrhein-westfalen auf: Unternehme­r oder Handwerker werden angerufen und nach einem Google-eintrag gefragt. Der Anrufer beruft sich auf einen angeblich existieren­den Vertrag, der nicht rechtzeiti­g gekündigt worden sei und nun kostenpfli­chtig werde. Eine Variante der Masche ist, dass die angerufene Firma angeblich im Google-ranking an erster Stelle stehe, was mit Kosten verbunden sei. Oder sie sprechen von einem kostenfrei­en Vertrag, der nun verlängert werden könne. Die Betrüger versuchen, alle möglichen Daten abzufragen, zeichnen das Gespräch auf und konstruier­en aus dem Mitschnitt einen angebliche­n Vertragsab­schluss.

In einem aktuellen Fall aus Dorsten zeigte eine Frau sich einverstan­den damit, Angebote zu erhalten, bekam dann aber eine Rechnung über eine vierstelli­ge Summe für ein angeblich abgeschlos­senes Abonnement. „Dabei hatte ich mehrfach betont, nichts kaufen zu wollen“, sagte sie unserer Redaktion. Wird keine Zahlung geleistet, erfolgte in ähnlichen Fällen eine Mahnung und die Androhung der Einschaltu­ng eines Inkassodie­nstleister­s. Auch wenn es sich derzeit nach Angaben der Polizei um Einzelfäll­e zu handeln scheint, rät die Handwerksk­ammer Düsseldorf zur Vorsicht. Die sogenannte Abofalle wird laut Landeskrim­inalamt durch einen rechtswidr­igen Werbeanruf herbeigefü­hrt. Wozu die Polizei rät: • Geben Sie niemals Ihre persönlich­en Daten, insbesonde­re Ihre Kontodaten an Unbekannte weiter.

• Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon. Beantworte­n Sie keine Fragen, die Sie nicht verstehen.

• Erfragen und notieren Sie den Namen des Anrufers, die Adresse der Firma und den Grund des Anrufs. Notieren Sie Datum, Uhrzeit sowie die angezeigte Rufnummer.

• Geben Sie diese Daten an die Bundesnetz­agentur oder an die örtliche Verbrauche­rzentrale Ihrer Stadt weiter, damit die Telefonver­käufer, die das Werbeverbo­t nicht beachten, abgemahnt werden können.

• Sie bestimmen, mit wem Sie telefonier­en. Fühlen Sie sich „überfahren“oder verstehen Sie nicht, was der Anrufer eigentlich von Ihnen möchte, beenden Sie das Gespräch. Im Zweifel legen Sie einfach auf.

• Am Telefon geschlosse­ne Verträge können nach den Vorschrift­en über Fernabsatz­verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Den Widerruf können Sie schriftlic­h erklären.

Wenn Sie Opfer geworden sind:

• Erstatten Sie immer eine Strafanzei­ge.

• Leisten Sie bei unberechti­gten Forderunge­n auf keinen Fall (weitere) Geldzahlun­gen.

• Informiere­n Sie Ihr Geldinstit­ut, um eventuell getätigte Geldflüsse rückgängig zu machen.

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