Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Betrugsmasche mit Google-einträgen
Noch sind es Einzelfälle, aber die Polizei warnt Unternehmer und Handwerker in NRW.
DÜSSELDORF Eine altbekannte Betrugsmasche taucht derzeit wieder in Nordrhein-westfalen auf: Unternehmer oder Handwerker werden angerufen und nach einem Google-eintrag gefragt. Der Anrufer beruft sich auf einen angeblich existierenden Vertrag, der nicht rechtzeitig gekündigt worden sei und nun kostenpflichtig werde. Eine Variante der Masche ist, dass die angerufene Firma angeblich im Google-ranking an erster Stelle stehe, was mit Kosten verbunden sei. Oder sie sprechen von einem kostenfreien Vertrag, der nun verlängert werden könne. Die Betrüger versuchen, alle möglichen Daten abzufragen, zeichnen das Gespräch auf und konstruieren aus dem Mitschnitt einen angeblichen Vertragsabschluss.
In einem aktuellen Fall aus Dorsten zeigte eine Frau sich einverstanden damit, Angebote zu erhalten, bekam dann aber eine Rechnung über eine vierstellige Summe für ein angeblich abgeschlossenes Abonnement. „Dabei hatte ich mehrfach betont, nichts kaufen zu wollen“, sagte sie unserer Redaktion. Wird keine Zahlung geleistet, erfolgte in ähnlichen Fällen eine Mahnung und die Androhung der Einschaltung eines Inkassodienstleisters. Auch wenn es sich derzeit nach Angaben der Polizei um Einzelfälle zu handeln scheint, rät die Handwerkskammer Düsseldorf zur Vorsicht. Die sogenannte Abofalle wird laut Landeskriminalamt durch einen rechtswidrigen Werbeanruf herbeigeführt. Wozu die Polizei rät: • Geben Sie niemals Ihre persönlichen Daten, insbesondere Ihre Kontodaten an Unbekannte weiter.
• Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon. Beantworten Sie keine Fragen, die Sie nicht verstehen.
• Erfragen und notieren Sie den Namen des Anrufers, die Adresse der Firma und den Grund des Anrufs. Notieren Sie Datum, Uhrzeit sowie die angezeigte Rufnummer.
• Geben Sie diese Daten an die Bundesnetzagentur oder an die örtliche Verbraucherzentrale Ihrer Stadt weiter, damit die Telefonverkäufer, die das Werbeverbot nicht beachten, abgemahnt werden können.
• Sie bestimmen, mit wem Sie telefonieren. Fühlen Sie sich „überfahren“oder verstehen Sie nicht, was der Anrufer eigentlich von Ihnen möchte, beenden Sie das Gespräch. Im Zweifel legen Sie einfach auf.
• Am Telefon geschlossene Verträge können nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Den Widerruf können Sie schriftlich erklären.
Wenn Sie Opfer geworden sind:
• Erstatten Sie immer eine Strafanzeige.
• Leisten Sie bei unberechtigten Forderungen auf keinen Fall (weitere) Geldzahlungen.
• Informieren Sie Ihr Geldinstitut, um eventuell getätigte Geldflüsse rückgängig zu machen.