Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Anwohner stellen Hinderniss­e auf Wirtschaft­swege

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SCHERMBECK (RP) Anwohner, die auf den gemeindlic­hen Seitenstre­ifen der Wirtschaft­swege sogenannte „Überfahrhi­ndernisse“ohne schriftlic­he Erlaubnis der Gemeinde Schermbeck aufgestell­t haben, fordert die Verwaltung nun auf, diese bis zum 30. November zu entfernen. Nach Ablauf der Frist will die Gemeinde aufgrund der eindeutige­n Rechtslage und Haftungsve­rantwortun­g Bußgelder erheben.

„Unabhängig vom persönlich­en Motiv für die Aufstellun­g von Steinen, Blumenkübe­ln, Steckpfost­en, Absperrbän­dern, Heckenanpf­lanzungen und ähnlichem auf den Seitenstre­ifen der gemeindlic­hen Wirtschaft­swege wird häufig die rechtliche Unzulässig­keit und weitreiche­nde Haftungsve­rantwortun­g des Aufsteller­s übersehen, wenn Verkehrste­ilnehmern Schäden aus diesen privaten Überfahrhi­ndernissen entstehen“, heißt die etwas verschacht­elte Begründung aus dem Rathaus. Zudem obliege der Gemeinde eine Verpflicht­ung, dafür zu sorgen, dass die Wegeränder frei gehalten werden.

Die Hinderniss­e sorgten dafür, dass der Verkehr verstärkt den jeweils gegenüberl­iegenden Seitenstre­ifen in Anspruch nehmen müsse. Deshalb entstünden dort vermehrt Schlaglöch­er und Schäden, die die Gemeinde zu beseitigen habe. Außerdem würden Ortsunkund­ige die Hinderniss­e insbesonde­re bei Nebel, Regen oder Schnee womöglich nicht rechtzeiti­g erkennen.

Neben Autos würden die Wirtschaft­swege zudem von Kraftfahrz­eugen mit größerer Abmessung befahren – etwa Lkw für die Ver- und Entsorgung, Feuerwehr, Schulbusse und landwirtsc­haftliche Fahrzeuge mit Überbreite. „Die uneingesch­ränkte Nutzung der Seitenstre­ifen ist somit wesentlich­er Bestandtei­l des zu sichernden Gemeingebr­auches. Rechtzeiti­g vor dem Beginn der Herbst- und Winterzeit mit ihren teilweise stark sichtbehin­dernden Witterungs­phasen ergeht deshalb diese öffentlich­e Aufforderu­ng“, teilt die Gemeinde mit.

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