Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Anwohner stellen Hindernisse auf Wirtschaftswege
SCHERMBECK (RP) Anwohner, die auf den gemeindlichen Seitenstreifen der Wirtschaftswege sogenannte „Überfahrhindernisse“ohne schriftliche Erlaubnis der Gemeinde Schermbeck aufgestellt haben, fordert die Verwaltung nun auf, diese bis zum 30. November zu entfernen. Nach Ablauf der Frist will die Gemeinde aufgrund der eindeutigen Rechtslage und Haftungsverantwortung Bußgelder erheben.
„Unabhängig vom persönlichen Motiv für die Aufstellung von Steinen, Blumenkübeln, Steckpfosten, Absperrbändern, Heckenanpflanzungen und ähnlichem auf den Seitenstreifen der gemeindlichen Wirtschaftswege wird häufig die rechtliche Unzulässigkeit und weitreichende Haftungsverantwortung des Aufstellers übersehen, wenn Verkehrsteilnehmern Schäden aus diesen privaten Überfahrhindernissen entstehen“, heißt die etwas verschachtelte Begründung aus dem Rathaus. Zudem obliege der Gemeinde eine Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die Wegeränder frei gehalten werden.
Die Hindernisse sorgten dafür, dass der Verkehr verstärkt den jeweils gegenüberliegenden Seitenstreifen in Anspruch nehmen müsse. Deshalb entstünden dort vermehrt Schlaglöcher und Schäden, die die Gemeinde zu beseitigen habe. Außerdem würden Ortsunkundige die Hindernisse insbesondere bei Nebel, Regen oder Schnee womöglich nicht rechtzeitig erkennen.
Neben Autos würden die Wirtschaftswege zudem von Kraftfahrzeugen mit größerer Abmessung befahren – etwa Lkw für die Ver- und Entsorgung, Feuerwehr, Schulbusse und landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Überbreite. „Die uneingeschränkte Nutzung der Seitenstreifen ist somit wesentlicher Bestandteil des zu sichernden Gemeingebrauches. Rechtzeitig vor dem Beginn der Herbst- und Winterzeit mit ihren teilweise stark sichtbehindernden Witterungsphasen ergeht deshalb diese öffentliche Aufforderung“, teilt die Gemeinde mit.