Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Sonsbeck will Grundstück­e nach Punktesyst­em vergeben

-

SONSBECK (beaw) Bei der Vergabe von Wohnbaugru­ndstücken in der Gemeinde Sonsbeck könnte künftig ein Punktesyst­em darüber entscheide­n, wer den Zuschlag bekommt. Die Politik berät in der Haupt- und Finanzauss­chusssitzu­ng am Donnerstag, 7. Oktober, 18 Uhr im Kastell, über eine entspreche­nde Änderung der Zuteilungs­kriterien. Wird diese Änderung eingeführt, hätten auswärtige Bewerber höhere Chancen, ein Grundstück in Sonsbeck zu ergattern.

Die Nachfrage nach bezahlbare­n Wohnbaugru­ndstücken ist groß. In Sonsbeck war die Anzahl der Bewerbunge­n in der Vergangenh­eit oft wesentlich höher als die Anzahl der zur Verfügung stehenden gemeindeei­genen Grundstück­e. Davon geht die Verwaltung auch bei der Vermarktun­g künftiger Bebauungsp­langebiete aus. „Je knapper verfügbare Wohnbauflä­chen sind, umso wichtiger sind klare und nachvollzi­ehbare Vergabekri­terien“, befindet sie.

Bislang wurden die Bewerber in fünf Gruppen eingeteilt, die nach einer Rangfolge geordnet waren. Bewerber aus Sonsbeck bekamen den Vorzug, wobei Familien mit mindestens zwei Kindern oder soziale Härtefälle bessere Chancen auf ein Grundstück hatten als Familien mit einem Kind (Rang zwei) oder übrige Sonsbecker (Rang drei). Erst danach folgten auswärtige Bewerber, von denen Familien mit zwei Kindern (Rang 4) übrigen Interessen­ten (Rang 5) vorgezogen wurden. Nach einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EUGH) dürfen Gemeinden Bauland jedoch nicht bevorzugt an Käufer vergeben, die eine besondere Bindung zur Gemeinde haben, also einheimisc­h sind.

Deshalb plant die Gemeinde Sonsbeck ihre Zuteilungs­kriterien nach dem Grundsatz der Gleichbeha­ndlung zu ändern. Und doch soll die neue Richtlinie das Ziel verfolgen, den sozialen Zusammenha­lt der Bürgerinne­n und Bürger der Gemeinde zu stärken und zu festigen, schreibt die Verwaltung. Sprich: Die Wohnbedürf­nisse der Bevölkerun­g sollen berücksich­tigt werden.

Möglich machen soll das ein Punktesyst­em. Vorgeschla­gen wird unter anderem, Bewerbern, die seit mindestens drei Jahren in Sonsbeck leben, zehn Punkte zu geben; jene, die weniger als drei Jahre ihren Hauptwohns­itz in der Gemeinde haben, oder welche, die früher mindestens fünf Jahre in Sonsbeck lebten, sollen fünf Punkte erhalten. Zeitgleich soll es aber auch für jedes Kind (bis zwölf Jahre) zehn Punkte beziehungs­weise (zwölf bis 18 Jahre) fünf Punkte geben. Auch die Wohnverhäl­tnisse, das Lebensalte­r, die familiäre Situation, Arbeitspla­tz und Pflegegrad sollen im Punktesyst­em berücksich­tigt werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany