Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Sonsbeck will Grundstücke nach Punktesystem vergeben
SONSBECK (beaw) Bei der Vergabe von Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde Sonsbeck könnte künftig ein Punktesystem darüber entscheiden, wer den Zuschlag bekommt. Die Politik berät in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am Donnerstag, 7. Oktober, 18 Uhr im Kastell, über eine entsprechende Änderung der Zuteilungskriterien. Wird diese Änderung eingeführt, hätten auswärtige Bewerber höhere Chancen, ein Grundstück in Sonsbeck zu ergattern.
Die Nachfrage nach bezahlbaren Wohnbaugrundstücken ist groß. In Sonsbeck war die Anzahl der Bewerbungen in der Vergangenheit oft wesentlich höher als die Anzahl der zur Verfügung stehenden gemeindeeigenen Grundstücke. Davon geht die Verwaltung auch bei der Vermarktung künftiger Bebauungsplangebiete aus. „Je knapper verfügbare Wohnbauflächen sind, umso wichtiger sind klare und nachvollziehbare Vergabekriterien“, befindet sie.
Bislang wurden die Bewerber in fünf Gruppen eingeteilt, die nach einer Rangfolge geordnet waren. Bewerber aus Sonsbeck bekamen den Vorzug, wobei Familien mit mindestens zwei Kindern oder soziale Härtefälle bessere Chancen auf ein Grundstück hatten als Familien mit einem Kind (Rang zwei) oder übrige Sonsbecker (Rang drei). Erst danach folgten auswärtige Bewerber, von denen Familien mit zwei Kindern (Rang 4) übrigen Interessenten (Rang 5) vorgezogen wurden. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) dürfen Gemeinden Bauland jedoch nicht bevorzugt an Käufer vergeben, die eine besondere Bindung zur Gemeinde haben, also einheimisch sind.
Deshalb plant die Gemeinde Sonsbeck ihre Zuteilungskriterien nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung zu ändern. Und doch soll die neue Richtlinie das Ziel verfolgen, den sozialen Zusammenhalt der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde zu stärken und zu festigen, schreibt die Verwaltung. Sprich: Die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung sollen berücksichtigt werden.
Möglich machen soll das ein Punktesystem. Vorgeschlagen wird unter anderem, Bewerbern, die seit mindestens drei Jahren in Sonsbeck leben, zehn Punkte zu geben; jene, die weniger als drei Jahre ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, oder welche, die früher mindestens fünf Jahre in Sonsbeck lebten, sollen fünf Punkte erhalten. Zeitgleich soll es aber auch für jedes Kind (bis zwölf Jahre) zehn Punkte beziehungsweise (zwölf bis 18 Jahre) fünf Punkte geben. Auch die Wohnverhältnisse, das Lebensalter, die familiäre Situation, Arbeitsplatz und Pflegegrad sollen im Punktesystem berücksichtigt werden.