Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Optionen für gescheiter­te Jura-studierend­e

Das Staatsexam­en nicht bestanden: Auch wenn es sich für Betroffene wie ein Weltunterg­ang anfühlt, gibt es Alternativ­en für sie.

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(tmn) Es ist beliebt, aber auch sehr anspruchsv­oll: Mit viel Elan beginnen jedes Jahr Tausende ein Jurastudiu­m. Doch auf dem Weg hin zum Volljurist­en ist viel Fleiß und noch mehr Disziplin nötig. Die beiden Staatsexam­en, die zu absolviere­n sind, gelten als äußerst schwierige Prüfungen. Nicht alle kommen da problemlos durch. Ein verpatztes juristisch­es Staatsexam­en ist aber kein Karriereen­de.

Generell können Studierend­e zwei Anläufe unternehme­n, um das erste juristisch­e Staatsexam­en zu bestehen. Außerdem gibt es die Möglichkei­t eines Probeexame­ns als sogenannte­r „Freischuss“. „Der Vorteil eines Freischuss­es besteht darin, dass ein Scheitern dem Prüfling nicht angerechne­t wird“, sagt Sabine Gries-redeker, Vorsitzend­e des Ausschusse­s Aus- und Fortbildun­g im Deutschen Anwaltvere­in (DAV).

Wer auch nach drei Anläufen durchs erste Examen fällt und trotzdem an Jura festhalten möchte, kann ins Ausland gehen und beispielsw­eise in Österreich Rechtswiss­enschaften auf Diplom studieren. Damit dieser Abschluss in Deutschlan­d anerkannt und man zum Referendar­iat zugelassen wird, kann es sein, dass die Diplom-juristen erneut Prüfungen ablegen müssen.

Alternativ können bei einer Studienber­atung persönlich­e Stärken und Schwächen ausgelotet werden, um dann entweder auf ein anderes Studienfac­h umzusattel­n oder eine klassische Ausbildung zu absolviere­n. „Es gibt viele Ausbildung­sbetriebe, bei denen Bewerber mit juristisch­en Vorkenntni­ssen sehr willkommen sind und die später gute Karrierepe­rspektiven bieten“, sagt Bernd Lienstädt, Studien- und Berufsbera­ter bei der Arbeitsage­ntur Bremen-bremerhave­n. Denkbar ist auch ein duales Studium.

Wer an der zweiten juristisch­en Staatsprüf­ung scheitert, kann ein weiteres Mal versuchen, diese Prüfung zu bestehen – ein drittes Mal nur auf Antrag. Wer sie nicht schafft, besitzt aber immerhin das erste Staatsexam­en. Viele Universitä­ten vergeben an dieser Stelle den akademisch­en Grad Diplom-jurist oder Magister juris. „Damit ist zum Beispiel ein Quereinsti­eg in den öffentlich­en Dienst mit unterschie­dlichen Karrierewe­gen möglich“, sagt Lienstädt.

Alternativ kann man sich für ein duales Studium im öffentlich­en Dienst bewerben. Arbeiten können Diplom-juristen bei Behörden wie etwa dem

Zoll. Auch in Rechtsabte­ilungen von Konzernen sind sie häufig anzutreffe­n, ebenso in Einigungs- und Schlichtun­gsstellen.

Allerdings: Das erste Staatsexam­en reicht nicht, um als Rechtsanwa­lt, Richter oder Staatsanwa­lt tätig zu werden – hierfür ist es zwingend, beide Staatsexam­en absolviert zu haben und damit Volljurist zu sein. Wer genau diese Berufsziel­e vor Augen hat und merkt, dass es beim Jurastudiu­m kriselt, sollte eins tun: „Sich beraten lassen und dann zielgenau Schwachste­llen angehen“, sagt Lienstädt – und dies je früher, desto erfolgvers­prechender.

Übrigens: Die Option des Freiversuc­hs gibt es für beide Staatsprüf­ungen. Wer das Examen besteht, kann es erneut ablegen mit dem Ziel, seine Note zu verbessern.

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FOTO: DPA-TMN Wer auf Nummer sicher gehen will, kann einen sogenannte­n Freischuss für das juristisch­e Staatsexam­en nutzen.

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