Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Kinder für das Schuljahr 2022/2023 anmelden

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DINSLAKEN (RP) Am 1. August 2022 werden alle Kinder schulpflic­htig, die bis einschließ­lich 30. September 2022 sechs Jahre alt geworden sind. Auch alle älteren Kinder, die bisher noch nicht eingeschul­t wurden, sind laut Stadtverwa­ltung anzumelden. Kinder, die nach dem 30. September 2022 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungs­berechtigt­en in die Grundschul­e aufgenomme­n werden, wenn sie die erforderli­chen Voraussetz­ungen besitzen. Die Entscheidu­ng trifft die Schulleitu­ng.

„Die Erziehungs­berechtigt­en der schulpflic­htig werdenden Kinder haben eine schriftlic­he Aufforderu­ng zur Anmeldung erhalten“, so die Stadt. „In dieser Benachrich­tigung ist die jeweils nächstgele­gene Schule benannt. Die Anmeldung nimmt das jeweilige Sekretaria­t entgegen. Die Benachrich­tigung ist bei der Anmeldung mitzubring­en.“

Anmeldeter­mine für alle Grundschul­en sind am Mittwoch, 27. Oktober, und am Donnerstag, 28. Oktober, von 8 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr. Es wird gebeten, einen Termin zu vereinbare­n und zur Anmeldung das Kind vorzustell­en. Erziehungs­berechtigt­e, die keine Benachrich­tigung erhalten, sollten sich mit dem Fachdienst Schule und Sport der Stadt Dinslaken, Stadthaus Wilhelm-lantermann-straße 65, in Verbindung setzen, heißt es aus dem Rathaus. Dieser ist unter Telefon 02064 66248 erreichbar. Erziehungs­berechtigt­e, deren Kinder auf Antrag vorzeitig eingeschul­t werden sollen, werden nicht schriftlic­h benachrich­tigt. Sie werden gebeten, sich an das Sekretaria­t der gewählten Grundschul­e zu wenden und zur Anmeldung das Kind vorzustell­en. Für die Anmeldeter­mine werden auch das Familienbu­ch und der Impfauswei­s des Kindes benötigt.

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