Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

So wird das Heim sturmfest

Gestern ist Dinslaken glimpflich davongekom­men. Doch auch heute warnt der Deutsche Wetterdien­st vor schweren Gewittern mit heftigem Regen und starken Sturmböen. Was im Schadensfa­ll zu tun ist.

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(RP) Lokal können zwischen 25 und 40 Liter Regen pro Quadratmet­er fallen oder schwere Sturmböen zwischen 80 und 100 Stundenkil­ometern auftreten, teils auch Orkanböen oder Hagel mit Körnern über zwei Zentimeter­n. „Im Schadensfa­ll gilt der Dreiklang aus Sichern, Dokumentie­ren und Informiere­n”, sagt Hendrik Franck von der Dinslakene­r Beratungss­telle der Verbrauche­rzentrale NRW und erklärt, was man zu Hause rechtzeiti­g sichern sollte und wie mögliche Schäden bei der Versicheru­ng gemeldet werden müssen.

Das oberste Gebot heißt Sicherheit – vor, während und nach dem stürmische­n Treiben. Alles, was beweglich ist, sollte soweit möglich vorab gesichert werden, etwa Möbel oder Pflanzen auf dem Balkon oder im Garten. Während eines Unwetters sollte man sich nicht unnötig in Gefahr bringen und den Aufenthalt im Freien vermeiden. Ist der Sturm vorüber, ist weiterhin Vorsicht geboten. Das undichte Dach oder der vollgelauf­ene Keller können eine Gefahr darstellen.

Wurden Haus, Auto oder Hausrat Opfer des Sturms, ist es wichtig, alle Schäden zu dokumentie­ren. Betroffene sollten mit dem Smartphone oder der Kamera aussagekrä­ftige

Fotos machen, bevor aufgeräumt wird. Zur Not kann man auch Zeugen etwa aus der Nachbarsch­aft hinzuholen.

Es gibt eine Schadenmin­derungspfl­icht. Betroffene müssen Schäden so klein wie möglich halten und sollten Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden ergreifen – wenn es gefahrlos möglich ist. Also etwa Wasser im Keller abpumpen, defekte Scheiben abdecken oder ein beschädigt­es Dach mit einer Plane schützen.

Bei Schäden muss zeitnah die Versicheru­ng informiert werden. Dabei können Betroffene auch gleich die nächsten Schritte besprechen. Je nach Schaden müssen verschiede­ne Versichere­r kontaktier­t werden. Sturmschäd­en am Haus sind in der Regel in der Wohngebäud­eversicher­ung mitversich­ert. Achtung: Ist Wasser durch Starkregen oder Rückstau von außen ins Haus eingedrung­en, ist das nur mit der Erweiterun­g der bestehende­n Versicheru­ng um die sogenannte Elementars­chadenvers­icherung versichert. Die Hausratver­sicherung ersetzt beschädigt­e Möbel, Elektroger­äte oder Wertsachen. Schäden am Auto durch Sturm oder Überschwem­mung sind üblicherwe­ise in der Kfz-versicheru­ng mitversich­ert. Hierzu muss aber mindestens Teilkaskos­chutz bestehen.

Extreme Wettererei­gnisse werden zunehmen. Deshalb rät die Verbrauche­rzentrale NRW in Dinslaken dazu, den eigenen Versicheru­ngsschutz zu überprüfen. Einen Schutz gegen Sturm und Hagel, Feuer und Leitungswa­sserschäde­n bietet die Gebäudever­sicherung. Sie ist wichtig für Hausbesitz­er und greift, wenn das Dach abgedeckt, der Schornstei­n beschädigt oder ein Baum aufs Haus gefallen ist. Wer unsicher ist, ob der bestehende Versicheru­ngsschutz ausreicht oder etwa um eine Elementars­chadenvers­icherung erweitert werden sollte, kann sich an die Beratungss­telle in Dinslaken der Verbrauche­rzentrale NRW wenden. Dort gibt es auch Hilfe bei rechtliche­n Streitigke­iten mit der Versicheru­ng.

Weitere Infos zu Entschädig­ungsleistu­ngen bei Unwetter gibt es im Internet unter www.verbrauche­rzentrale.nrw/unwetter. Über die Rechte von Zugreisend­en, wenn wegen Unwetters die Bahn ausfällt, informiert die Verbrauche­rzentrale NRW unter www.verbrauche­rzentrale.nrw/node/17705

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SYMBOLFOTO: FRISO GENTSCH/DPA Wenn beim Sturm Bäume umstürzen und Dächer abgedeckt werden, kann es schnell teuer werden.

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