Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
So wird das Heim sturmfest
Gestern ist Dinslaken glimpflich davongekommen. Doch auch heute warnt der Deutsche Wetterdienst vor schweren Gewittern mit heftigem Regen und starken Sturmböen. Was im Schadensfall zu tun ist.
(RP) Lokal können zwischen 25 und 40 Liter Regen pro Quadratmeter fallen oder schwere Sturmböen zwischen 80 und 100 Stundenkilometern auftreten, teils auch Orkanböen oder Hagel mit Körnern über zwei Zentimetern. „Im Schadensfall gilt der Dreiklang aus Sichern, Dokumentieren und Informieren”, sagt Hendrik Franck von der Dinslakener Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW und erklärt, was man zu Hause rechtzeitig sichern sollte und wie mögliche Schäden bei der Versicherung gemeldet werden müssen.
Das oberste Gebot heißt Sicherheit – vor, während und nach dem stürmischen Treiben. Alles, was beweglich ist, sollte soweit möglich vorab gesichert werden, etwa Möbel oder Pflanzen auf dem Balkon oder im Garten. Während eines Unwetters sollte man sich nicht unnötig in Gefahr bringen und den Aufenthalt im Freien vermeiden. Ist der Sturm vorüber, ist weiterhin Vorsicht geboten. Das undichte Dach oder der vollgelaufene Keller können eine Gefahr darstellen.
Wurden Haus, Auto oder Hausrat Opfer des Sturms, ist es wichtig, alle Schäden zu dokumentieren. Betroffene sollten mit dem Smartphone oder der Kamera aussagekräftige
Fotos machen, bevor aufgeräumt wird. Zur Not kann man auch Zeugen etwa aus der Nachbarschaft hinzuholen.
Es gibt eine Schadenminderungspflicht. Betroffene müssen Schäden so klein wie möglich halten und sollten Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden ergreifen – wenn es gefahrlos möglich ist. Also etwa Wasser im Keller abpumpen, defekte Scheiben abdecken oder ein beschädigtes Dach mit einer Plane schützen.
Bei Schäden muss zeitnah die Versicherung informiert werden. Dabei können Betroffene auch gleich die nächsten Schritte besprechen. Je nach Schaden müssen verschiedene Versicherer kontaktiert werden. Sturmschäden am Haus sind in der Regel in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Achtung: Ist Wasser durch Starkregen oder Rückstau von außen ins Haus eingedrungen, ist das nur mit der Erweiterung der bestehenden Versicherung um die sogenannte Elementarschadenversicherung versichert. Die Hausratversicherung ersetzt beschädigte Möbel, Elektrogeräte oder Wertsachen. Schäden am Auto durch Sturm oder Überschwemmung sind üblicherweise in der Kfz-versicherung mitversichert. Hierzu muss aber mindestens Teilkaskoschutz bestehen.
Extreme Wetterereignisse werden zunehmen. Deshalb rät die Verbraucherzentrale NRW in Dinslaken dazu, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen. Einen Schutz gegen Sturm und Hagel, Feuer und Leitungswasserschäden bietet die Gebäudeversicherung. Sie ist wichtig für Hausbesitzer und greift, wenn das Dach abgedeckt, der Schornstein beschädigt oder ein Baum aufs Haus gefallen ist. Wer unsicher ist, ob der bestehende Versicherungsschutz ausreicht oder etwa um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden sollte, kann sich an die Beratungsstelle in Dinslaken der Verbraucherzentrale NRW wenden. Dort gibt es auch Hilfe bei rechtlichen Streitigkeiten mit der Versicherung.
Weitere Infos zu Entschädigungsleistungen bei Unwetter gibt es im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/unwetter. Über die Rechte von Zugreisenden, wenn wegen Unwetters die Bahn ausfällt, informiert die Verbraucherzentrale NRW unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/17705