Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Asylbewerb­erleistung­sgesetz: Awo fordert Abschaffun­g

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(RP) 1993 beschloss der Bundestag die Einführung des Asylbewerb­erleistung­sgesetzes. Zum 30. Jahrestag der Beschlussf­assung fordert der Awo Kreisverba­nd Wesel gemeinsam mit mehr als 200 andere Organisati­onen die Gleichbeha­ndlung aller Menschen in Deutschlan­d nach den Regeln des Sozialgese­tzbuchs und die Abschaffun­g des Gesetzes.

Das Gesetz sei 1993 im Bundestag im Rahmen des sogenannte­n „Asylkompro­misses“beschlosse­n worden, um die Lebensverh­ältnisse von Asylsuchen­den in Deutschlan­d gezielt zu verschlech­tern und die soziale Versorgung auf ein Niveau deutlich unterhalb der regulären Sozialleis­tungen abzusenken, schreibt die Awo.

„Die Menschenwü­rde zählt – für Schutzsuch­ende darf es keinen niedrigere­n Standard geben“, kritisiert Dr. Bernd Riekemann, Vorstand Fachpoliti­k des AWO Kreisverba­nds Wesel. „Es ist Zeit, dieses beschämend­e Kapitel deutscher Abschrecku­ngspolitik der 1990er Jahre endlich zu beenden.“

Die Bundesregi­erung will das Asylbewerb­erleistung­sgesetz laut Koalitions­vertrag „weiterentw­ickeln“. Ein Blick in die Geschichte zeige aber,

„dass ein von vornherein auf Diskrimini­erung angelegtes Sondergese­tz sich nicht verfassung­skonform ändern lässt, sondern je nach politische­r Stimmungsl­age immer wieder dazu einlädt, neue Zumutungen und Schikanen auf den Weg zu bringen“.

Die Flüchtling­saufnahme 2015/16 und die Aufnahme von über einer Million ukrainisch­er Geflüchtet­er 2022 „haben eine offene und hilfsberei­te Gesellscha­ft sichtbar gemacht.“, schreibt die Awo weiter. „Gleichwohl vereinbart­en Bund und die Länder im Mai 2023 Verschärfu­ngen in der Flüchtling­spolitik, die unter anderem auch neue Sozialleis­tungskürzu­ngen beinhalten.“

Dem gegenüber hätten die Integratio­nsminister­ien der Länder auf die positiven Erfahrunge­n mit der Gleichstel­lung ukrainisch­er Geflüchtet­er verwiesen und würden auf einen zügigen, diskrimini­erungsfrei­en Zugang zu Integratio­nsleistung­en „für alle vor Krieg, Gewalt und Verfolgung geflüchtet­en Menschen“drängen. Für Kommunen und Länder hätte die Gleichstel­lung von Geflüchtet­en wegen der stärkeren Bundesbete­iligung und wegfallend­er Sondergese­tz-bürokratie auch finanziell­e Vorteile.

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