Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Politik sucht Lösung im Markisen-streit
Vor der Sondersitzung des Stadtrats in Xanten bekräftigt die Verwaltung ihre Position. Aus ihrer Sicht sind feste Terrassenüberdachungen unzulässig. Sie argumentiert mit der Rechtslage, dem Stadtbild und dem Denkmalschutz.
Der Xantener Stadtrat befasst sich am Mittwochabend in einer Sondersitzung mit dem Markisen-streit am Markt. Von der CDU und den Jusos liegen dazu Anträge vor, um den Gastronomen mehr Möglichkeiten einzuräumen, ihre Terrassen zu überdachen. Die Verwaltung spricht sich dagegen aus. In längeren Stellungnahmen zu den Anträgen bezeichnet sie die Vorschläge der CDU und der Jusos als nicht umsetzbar. Sie beruft sich unter anderem auf das Straßen- und Wegegesetz NRW und auf eine Einschätzung des Lvr-amtes für Denkmalpflege im Rheinland. Die Stellungnahmen der Verwaltung sind im Ratsinformationssystem abrufbar.
Hintergrund ist, dass zwei Gastronomen am Markt ihre Terrassen mit Pergolas überdacht hatten. Die Gestaltungsrichtlinien für die Innenstadt erlauben aber „nur Sonnenschirme sowie Markisen, die an der Hauswand des Gastronomiebetriebes befestigt sind“, wie in der Sondernutzungssatzung nachzulesen ist. „Freistehende Markisen auf Pfosten oder Ähnlichem sind künftig unzulässig“, heißt es unter Punkt „3.2 Überdachungen“. Beide Gastronomiebetriebe – das Restaurant Zur Börse und das Eiscafé Teatro – mussten deshalb ihre Pergolas im Frühjahr wieder abbauen.
Die CDU beantragte daraufhin, dass die Verwaltung prüfe, wie sich weitere Terrassenüberdachungen ermöglichen lassen. Die Jusos forderten, dass die Regelung zu den Überdachungen in den Gestaltungsrichtlinien wegfällt. Schließlich machten sich mehrere Stadtverordnete verschiedener Fraktionen dafür stark, dass sich der Stadtrat in einer Sondersitzung damit befasst, weil eine Änderung der Vorschriften sonst für diese Sommersaison zu spät kommen könnte.
Nach Angaben der Verwaltung dürfte diese Änderung aber gar nicht kommen. Die Regelung zu streichen, so wie es die Jusos fordern, sei „unzulässig“, schreibt die Stadt in ihrer Stellungnahme. Und die Gestaltungsrichtlinie in diesem Punkt zu ändern, so wie es die CDU beantragt hat, könne „nicht rechtskonform erfolgen“. Sie, die Verwaltung, sehe „keine Möglichkeit“dafür, um mit dem geltenden öffentlichen Baurecht eine dauerhaft feststehende Terrassenüberdachung auf dem Markt „zulassen zu können“.
Die Verwaltung begründet ihre Position mit rechtlichen Vorschriften. Sie erklärt, dass es sich um eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes handle und dafür Gestaltungsrichtlinien erlassen worden seien, weil „die Gastronomen wesentlich zum Erscheinungsbild der Xantener Innenstadt“beitrügen. Deshalb sollten „gewisse Qualitätsstandards sowie ein einheitliches Stadtbild erreicht“werden.
Die Gestaltungsrichtlinien für die Innenstadt seien „absolut übliche Regelungen im Bereich der
Außengastronomie“, schreibt die Verwaltung. Es gehe um eine „saisonale Nutzung“des öffentlichen Straßenraums. Diejenigen Markisen, die an der Hauswand befestigt seien, könnten jederzeit eingefahren werden und stellten dann – außerhalb der Saison – keine Beeinträchtigung
des Stadtbildes mehr dar. Das Straßen- und Wegerecht in NRW schreibe außerdem vor, dass eine Sondernutzung „nur auf Widerruf erteilt werden“dürfe, erklärt die Verwaltung weiter. Deshalb sei eine Änderung der Gestaltungsrichtlinie „unzulässig“, wenn dadurch der Bau von dauerhaften Terrassenüberdachungen ermöglicht werde. Für die Konstruktionen von zwei anderen Gastronomen gelte lediglich ein Bestandsschutz, weil sie vor Inkrafttreten der Gestaltungsrichtlinie erbaut worden seien.
Auch aus Gründen des Denkmalschutzes spricht sich die Verwaltung gegen feste Terrassenüberdachungen aus. Dazu zitiert sie das LVRAMT für Denkmalpflege im Rheinland. Maßgeblich sei, dass „die vorhandene Architektur“erhalten und wahrnehmbar bleibe, schreiben die Denkmalschützer. Feste bauliche Anlagen wie eine Pergola „beeinträchtigen den Blick auf die Fassade eines Gebäudes permanent“. Sie würden „als erhebliche Beeinträchtigung gewertet“.
Am Mittwochabend wird sich zeigen, wie der Stadtrat das sieht. Die Stadtverordnete Petra Strenk vom Forum Xanten (Fox) meldete sich bereits im Vorfeld der Sitzung. In einer Stellungnahme an die Redaktion interpretierte sie die Rechtslage anders. Demnach sieht sie durchaus die Möglichkeit, dass Xanten die Terrassenüberdachungen den Gastronomen grundsätzlich ermögliche oder zumindest auf Zeit oder Widerruf erlaube. Das Straßen- und Wegegesetz NRW lasse dies zu, schrieb sie.