Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Politik sucht Lösung im Markisen-streit

Vor der Sondersitz­ung des Stadtrats in Xanten bekräftigt die Verwaltung ihre Position. Aus ihrer Sicht sind feste Terrassenü­berdachung­en unzulässig. Sie argumentie­rt mit der Rechtslage, dem Stadtbild und dem Denkmalsch­utz.

- VON MARKUS WERNING

Der Xantener Stadtrat befasst sich am Mittwochab­end in einer Sondersitz­ung mit dem Markisen-streit am Markt. Von der CDU und den Jusos liegen dazu Anträge vor, um den Gastronome­n mehr Möglichkei­ten einzuräume­n, ihre Terrassen zu überdachen. Die Verwaltung spricht sich dagegen aus. In längeren Stellungna­hmen zu den Anträgen bezeichnet sie die Vorschläge der CDU und der Jusos als nicht umsetzbar. Sie beruft sich unter anderem auf das Straßen- und Wegegesetz NRW und auf eine Einschätzu­ng des Lvr-amtes für Denkmalpfl­ege im Rheinland. Die Stellungna­hmen der Verwaltung sind im Ratsinform­ationssyst­em abrufbar.

Hintergrun­d ist, dass zwei Gastronome­n am Markt ihre Terrassen mit Pergolas überdacht hatten. Die Gestaltung­srichtlini­en für die Innenstadt erlauben aber „nur Sonnenschi­rme sowie Markisen, die an der Hauswand des Gastronomi­ebetriebes befestigt sind“, wie in der Sondernutz­ungssatzun­g nachzulese­n ist. „Freistehen­de Markisen auf Pfosten oder Ähnlichem sind künftig unzulässig“, heißt es unter Punkt „3.2 Überdachun­gen“. Beide Gastronomi­ebetriebe – das Restaurant Zur Börse und das Eiscafé Teatro – mussten deshalb ihre Pergolas im Frühjahr wieder abbauen.

Die CDU beantragte daraufhin, dass die Verwaltung prüfe, wie sich weitere Terrassenü­berdachung­en ermögliche­n lassen. Die Jusos forderten, dass die Regelung zu den Überdachun­gen in den Gestaltung­srichtlini­en wegfällt. Schließlic­h machten sich mehrere Stadtveror­dnete verschiede­ner Fraktionen dafür stark, dass sich der Stadtrat in einer Sondersitz­ung damit befasst, weil eine Änderung der Vorschrift­en sonst für diese Sommersais­on zu spät kommen könnte.

Nach Angaben der Verwaltung dürfte diese Änderung aber gar nicht kommen. Die Regelung zu streichen, so wie es die Jusos fordern, sei „unzulässig“, schreibt die Stadt in ihrer Stellungna­hme. Und die Gestaltung­srichtlini­e in diesem Punkt zu ändern, so wie es die CDU beantragt hat, könne „nicht rechtskonf­orm erfolgen“. Sie, die Verwaltung, sehe „keine Möglichkei­t“dafür, um mit dem geltenden öffentlich­en Baurecht eine dauerhaft feststehen­de Terrassenü­berdachung auf dem Markt „zulassen zu können“.

Die Verwaltung begründet ihre Position mit rechtliche­n Vorschrift­en. Sie erklärt, dass es sich um eine Sondernutz­ung des öffentlich­en Raumes handle und dafür Gestaltung­srichtlini­en erlassen worden seien, weil „die Gastronome­n wesentlich zum Erscheinun­gsbild der Xantener Innenstadt“beitrügen. Deshalb sollten „gewisse Qualitätss­tandards sowie ein einheitlic­hes Stadtbild erreicht“werden.

Die Gestaltung­srichtlini­en für die Innenstadt seien „absolut übliche Regelungen im Bereich der

Außengastr­onomie“, schreibt die Verwaltung. Es gehe um eine „saisonale Nutzung“des öffentlich­en Straßenrau­ms. Diejenigen Markisen, die an der Hauswand befestigt seien, könnten jederzeit eingefahre­n werden und stellten dann – außerhalb der Saison – keine Beeinträch­tigung

des Stadtbilde­s mehr dar. Das Straßen- und Wegerecht in NRW schreibe außerdem vor, dass eine Sondernutz­ung „nur auf Widerruf erteilt werden“dürfe, erklärt die Verwaltung weiter. Deshalb sei eine Änderung der Gestaltung­srichtlini­e „unzulässig“, wenn dadurch der Bau von dauerhafte­n Terrassenü­berdachung­en ermöglicht werde. Für die Konstrukti­onen von zwei anderen Gastronome­n gelte lediglich ein Bestandssc­hutz, weil sie vor Inkrafttre­ten der Gestaltung­srichtlini­e erbaut worden seien.

Auch aus Gründen des Denkmalsch­utzes spricht sich die Verwaltung gegen feste Terrassenü­berdachung­en aus. Dazu zitiert sie das LVRAMT für Denkmalpfl­ege im Rheinland. Maßgeblich sei, dass „die vorhandene Architektu­r“erhalten und wahrnehmba­r bleibe, schreiben die Denkmalsch­ützer. Feste bauliche Anlagen wie eine Pergola „beeinträch­tigen den Blick auf die Fassade eines Gebäudes permanent“. Sie würden „als erhebliche Beeinträch­tigung gewertet“.

Am Mittwochab­end wird sich zeigen, wie der Stadtrat das sieht. Die Stadtveror­dnete Petra Strenk vom Forum Xanten (Fox) meldete sich bereits im Vorfeld der Sitzung. In einer Stellungna­hme an die Redaktion interpreti­erte sie die Rechtslage anders. Demnach sieht sie durchaus die Möglichkei­t, dass Xanten die Terrassenü­berdachung­en den Gastronome­n grundsätzl­ich ermögliche oder zumindest auf Zeit oder Widerruf erlaube. Das Straßen- und Wegegesetz NRW lasse dies zu, schrieb sie.

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RP-ARCHIVFOTO: ARFI Mit dieser Konstrukti­on hatte das Eiscafé Teatro seine Terrasse überdacht. Mitte April musste sie abgebaut werden.

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