Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Kreis prüft Vorgehen des Bürgermeis­ters

Vor der Rheinberge­r Ratssitzun­g zu den Flüchtling­sunterkünf­ten gibt es keine rechtliche­n Beanstandu­ngen.

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(up) Vor der von der CDU beantragte­n Sondersitz­ung des Stadtrates am Mittwoch, 31. Mai, 17 Uhr, in der Stadthalle, hat Bürgermeis­ter Dietmar Heyde eine Einschätzu­ng der Rechtslage beim Kreis Wesel eingeholt. Die CDU will erreichen, dass der geplante Bau neuer Flüchtling­sunterkünf­te am Melkweg gestoppt wird. Das Projekt soll rund neun Millionen Euro kosten.

Heyde hatte dem Kreis mitgeteilt, dass die CDU seiner Ansicht nach erst nach Beschlussf­assung gefordert habe, dass eine ausführlic­here Informatio­n des Rates erforderli­ch gewesen wäre. Lars Rentmeiste­r vom Kreis Wesel hat den Sachverhal­t geprüft und schreibt: „Der Bürgermeis­ter ist nach Paragraph 62 Absatz 2 Gemeindeor­dnung NRW zwar verpflicht­et, die Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse vorzuberei­ten. Wie dies im Einzelnen zu geschehen hat, ist in der Gemeindeor­dnung allerdings nicht geregelt.“Alternativ­lösungen und Folgekoste­n müssten nicht in einer Sitzungsvo­rlage stehen. In jedem Fall seien den politische­n Entscheidu­ngsgremien mit der Beschlussv­orlage ausführlic­here Informatio­nen gegeben worden, so Rentmeiste­r. Die Pflicht des Bürgermeis­ters zur Vorbereitu­ng von Ratsbeschl­üssen bestehe nur gegenüber dem Rat, nicht gegenüber Fraktionen oder einzelnen Ratsmitgli­edern. Und: Der Rat hat mehrheitli­ch dem Beschluss zugestimmt.

Weiter fordert die CDU, dass der Rat selbst den Beschluss hätte fassen müssen, die Flüchtling­sunterkunf­t am Melkweg zu erweitern oder sich für eine alternativ­e Lösung zu entscheide­n. Rentmeiste­r weist darauf hin, dass der Bau- und Planungsau­sschuss über die Planung von Hochbauten zu entscheide­n habe. Der sei jedoch vorher nicht beteiligt worden. Fraglich sei, ob der Rat die dem Ausschuss zustehende Entscheidu­ng wieder an sich gezogen habe. Das erscheine zweifelhaf­t, da dem Rat zwar Lage, Größe und grobe Ausführung­sart, jedoch keine weiteren Informatio­nen und nur eine überschläg­ige Bausumme bekannt gewesen seien. Der Jurist: „Angesichts der Bausumme wird man hier auch kein Geschäft der laufenden Verwaltung annehmen können.“Dennoch sei der Verwaltung zuzugesteh­en, dass mit Blick auf die dynamische Lage und fehlende Unterbring­ungsmöglic­hkeiten für Geflüchtet­e schnelles, pragmatisc­hes Handeln geboten gewesen sei. Die Verwaltung habe den Hauptaussc­huss umfassend über ihr geplantes Vorgehen im Vorhinein informiert. Was die Ausschreib­ung anbelange, könne er sagen, dass der Bürgermeis­ter grundsätzl­ich alle Vergabeent­scheidunge­n ohne eine erneute Beteiligun­g eines Rates oder Ausschusse­s selbst treffen könne. Lars Rentmeiste­r: „Vor diesem Hintergrun­d muss das Vergabever­fahren nicht gestoppt werden.“

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RP-ARCHIVFOTO: ARMIN FISCHER Die CDU möchte Flüchtling­e dezentral unterbring­en, etwa am alten Rathaus in Borth.
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FOTO: FEUERWEHR XANTEN Das Gebäude wurde durch das Feuer vollständi­g zerstört. Die Brandursac­he ist unklar. Die Polizei ermittelt.

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