Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Kreis prüft Vorgehen des Bürgermeisters
Vor der Rheinberger Ratssitzung zu den Flüchtlingsunterkünften gibt es keine rechtlichen Beanstandungen.
(up) Vor der von der CDU beantragten Sondersitzung des Stadtrates am Mittwoch, 31. Mai, 17 Uhr, in der Stadthalle, hat Bürgermeister Dietmar Heyde eine Einschätzung der Rechtslage beim Kreis Wesel eingeholt. Die CDU will erreichen, dass der geplante Bau neuer Flüchtlingsunterkünfte am Melkweg gestoppt wird. Das Projekt soll rund neun Millionen Euro kosten.
Heyde hatte dem Kreis mitgeteilt, dass die CDU seiner Ansicht nach erst nach Beschlussfassung gefordert habe, dass eine ausführlichere Information des Rates erforderlich gewesen wäre. Lars Rentmeister vom Kreis Wesel hat den Sachverhalt geprüft und schreibt: „Der Bürgermeister ist nach Paragraph 62 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW zwar verpflichtet, die Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse vorzubereiten. Wie dies im Einzelnen zu geschehen hat, ist in der Gemeindeordnung allerdings nicht geregelt.“Alternativlösungen und Folgekosten müssten nicht in einer Sitzungsvorlage stehen. In jedem Fall seien den politischen Entscheidungsgremien mit der Beschlussvorlage ausführlichere Informationen gegeben worden, so Rentmeister. Die Pflicht des Bürgermeisters zur Vorbereitung von Ratsbeschlüssen bestehe nur gegenüber dem Rat, nicht gegenüber Fraktionen oder einzelnen Ratsmitgliedern. Und: Der Rat hat mehrheitlich dem Beschluss zugestimmt.
Weiter fordert die CDU, dass der Rat selbst den Beschluss hätte fassen müssen, die Flüchtlingsunterkunft am Melkweg zu erweitern oder sich für eine alternative Lösung zu entscheiden. Rentmeister weist darauf hin, dass der Bau- und Planungsausschuss über die Planung von Hochbauten zu entscheiden habe. Der sei jedoch vorher nicht beteiligt worden. Fraglich sei, ob der Rat die dem Ausschuss zustehende Entscheidung wieder an sich gezogen habe. Das erscheine zweifelhaft, da dem Rat zwar Lage, Größe und grobe Ausführungsart, jedoch keine weiteren Informationen und nur eine überschlägige Bausumme bekannt gewesen seien. Der Jurist: „Angesichts der Bausumme wird man hier auch kein Geschäft der laufenden Verwaltung annehmen können.“Dennoch sei der Verwaltung zuzugestehen, dass mit Blick auf die dynamische Lage und fehlende Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete schnelles, pragmatisches Handeln geboten gewesen sei. Die Verwaltung habe den Hauptausschuss umfassend über ihr geplantes Vorgehen im Vorhinein informiert. Was die Ausschreibung anbelange, könne er sagen, dass der Bürgermeister grundsätzlich alle Vergabeentscheidungen ohne eine erneute Beteiligung eines Rates oder Ausschusses selbst treffen könne. Lars Rentmeister: „Vor diesem Hintergrund muss das Vergabeverfahren nicht gestoppt werden.“