Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Was bei der Europawahl alles zu beachten ist

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(RP) Am 9. Juni ist in diesem Jahr wieder die Europawahl. Im Kreis Wesel ist jeder wahlberech­tigt, der mindestens 16 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürg­erschaft hat. Außerdem können auch alle Eubürgerin­nen und Eu-bürger ohne deutsche Staatsange­hörigkeit an der Wahl hier teilnehmen. Für diese Gruppe gibt es aber einiges zu beachten, darauf weist Kreiswahll­eiter Lars Rentmeiste­r hin.

Jeder wahlberech­tigte Unionsbürg­er kann das aktive Wahlrecht entweder in dem Staat wahrnehmen, in dem er wohnt – oder in seinem Herkunftsl­and. Das Wahlrecht darf jedoch nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Wer sich nicht daran hält, macht sich wegen Wahlfälsch­ung strafbar.

Wer an der Wahl der deutschen Abgeordnet­en für das Europäisch­e Parlament teilnehmen möchten, muss in das Wählerverz­eichnis der Gemeindebe­hörde seines Wohnorts im Kreis Wesel eingetrage­n sein. Wer das bereits bei vorherigen Europawahl­en gemacht hat (seit 1999), der muss nun nichts mehr machen. Alle anderen müssen bis zum 19. Mai einen entspreche­nden Antrag stellen, das Schriftstü­ck kann bei der Kreisverwa­ltung oder in den Rathäusern der Kommunen angeforder­t werden. Online sind die Formulare unter www.bundeswahl­leiterin.de abrufbar.

Die Europawahl ist eine seit 1979 in der Europäisch­en Union alle fünf Jahre stattfinde­nde Wahl, bei der Bürgerinne­n und Bürger der Länder der Europäisch­en Union die Mitglieder des Europäisch­en Parlaments (MDEP) wählen.

2024 werden in Deutschlan­d 96 Europaabge­ordnete gewählt, genauso viele wie bei der Europawahl 2019.

Das Eu-wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedst­aaten nach dem Verhältnis­wahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabge­ordnete schickt sie ins Europäisch­e Parlament. In Deutschlan­d werden die Europaabge­ordneten nach den Grundsätze­n der Verhältnis­wahl auf der Basis von Listenwahl­vorschläge­n gewählt. Listenwahl­vorschläge können für einzelne Länder oder es kann eine gemeinsame Liste für alle Länder aufgestell­t werden. In Deutschlan­d werden geschlosse­ne Listen genutzt, d. h. Wählerinne­n und Wähler können die Reihenfolg­e der Kandidatin­nen und Kandidaten auf der Liste nicht verändern.

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