Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
BGH bestätigt: Vier Jahre Haft für falsche Polizistin
(RP) Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verurteilung einer sogenannten falschen Polizistin durch das Landgericht Kleve wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren bestätigt. Es geht um 2018 begangene Betrugstaten zu Lasten von Damen im Alter von 79 bis 88 Jahre, wobei die Angeklagte 149.000 Euro und wertvollen Schmuck erbeutete.
Die Taten spielten sich in Essen, Heiligenhaus, Bergneustadt und auch in Wesel ab und liefen stets nach demselben Muster ab. Die Hintermänner betrieben aus dem Ausland ein Callcenter. Dort wurde in deutschen Telefonbüchern nach Personen mit altertümlich klingenden Vornamen gesucht. Diese wurden durch sogenannte Keiler, die sich als Polizeibeamte ausgaben, aus dem Callcenter in der Türkei angerufen.
In den Telefonaten wurde die Vorstellung geschaffen, dass in Wohnortnähe Mitglieder einer Räuberbande festgenommen worden seien, bei denen man eine Notiz mit den Daten des Angerufenen und dem Hinweis, dass dieser vermögend sei, sichergestellt habe.
Diese ausgedachte Legende wurde in vielen Fällen dahingehend weiterentwickelt, dass auch Bankmitarbeiter in die kriminellen Machenschaften verwickelt seien und auch das Geld auf ihren Sparbüchern sowie das in Schließfächern gelagerte Vermögen nicht mehr sicher sei.
Sobald die Opfer ihr Vermögen von der Bank geholt oder die Wertsachen im Hause zusammengesucht hatten, wurden sie von den Anrufern gedrängt, die Vermögenswerte einem gleich erscheinenden vermeintlichen Polizeibeamten zu geben. Dann erschien ein weiteres Mitglied der Bande an der Anschrift und nahm das Geld in Empfang. Dazu gehörte auch die Angeklagte.
Die Angeklagte war zunächst als bloße Gehilfin zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.
Nachdem der BGH das Urteil aufgehoben hatte, weil es sich bei den „Läufern“um Mittäter und nicht nur Gehilfen handelt, hat die nunmehr zuständige 2. Große Strafkammer des Landgerichts Kleve am 23. November die Angeklagte zu vier Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Dies hat der BGH nun bestätigt.