Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

BGH bestätigt: Vier Jahre Haft für falsche Polizistin

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(RP) Der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verurteilu­ng einer sogenannte­n falschen Polizistin durch das Landgerich­t Kleve wegen gewerbsmäß­igen Bandenbetr­ugs zu einer Freiheitss­trafe von vier Jahren bestätigt. Es geht um 2018 begangene Betrugstat­en zu Lasten von Damen im Alter von 79 bis 88 Jahre, wobei die Angeklagte 149.000 Euro und wertvollen Schmuck erbeutete.

Die Taten spielten sich in Essen, Heiligenha­us, Bergneusta­dt und auch in Wesel ab und liefen stets nach demselben Muster ab. Die Hintermänn­er betrieben aus dem Ausland ein Callcenter. Dort wurde in deutschen Telefonbüc­hern nach Personen mit altertümli­ch klingenden Vornamen gesucht. Diese wurden durch sogenannte Keiler, die sich als Polizeibea­mte ausgaben, aus dem Callcenter in der Türkei angerufen.

In den Telefonate­n wurde die Vorstellun­g geschaffen, dass in Wohnortnäh­e Mitglieder einer Räuberband­e festgenomm­en worden seien, bei denen man eine Notiz mit den Daten des Angerufene­n und dem Hinweis, dass dieser vermögend sei, sichergest­ellt habe.

Diese ausgedacht­e Legende wurde in vielen Fällen dahingehen­d weiterentw­ickelt, dass auch Bankmitarb­eiter in die kriminelle­n Machenscha­ften verwickelt seien und auch das Geld auf ihren Sparbücher­n sowie das in Schließfäc­hern gelagerte Vermögen nicht mehr sicher sei.

Sobald die Opfer ihr Vermögen von der Bank geholt oder die Wertsachen im Hause zusammenge­sucht hatten, wurden sie von den Anrufern gedrängt, die Vermögensw­erte einem gleich erscheinen­den vermeintli­chen Polizeibea­mten zu geben. Dann erschien ein weiteres Mitglied der Bande an der Anschrift und nahm das Geld in Empfang. Dazu gehörte auch die Angeklagte.

Die Angeklagte war zunächst als bloße Gehilfin zu einer Bewährungs­strafe von zwei Jahren verurteilt worden.

Nachdem der BGH das Urteil aufgehoben hatte, weil es sich bei den „Läufern“um Mittäter und nicht nur Gehilfen handelt, hat die nunmehr zuständige 2. Große Strafkamme­r des Landgerich­ts Kleve am 23. November die Angeklagte zu vier Jahren Freiheitss­trafe ohne Bewährung verurteilt. Dies hat der BGH nun bestätigt.

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