Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Wie Xanten mit Cannabis umgehen will

Die Stadt würde Kiffen gern auf Weinfest und Fronleichn­amskirmes verbieten – aber so einfach sei das nicht, erklärt Bürgermeis­ter Thomas Görtz. Bei Veranstalt­ungen des FZX und im Strandbad ist die Sache dagegen klar.

- VON MARKUS WERNING

Die Stadt Xanten würde gern ein Cannabis-verbot für ihre eigenen öffentlich­en Veranstalt­ungen wie dem Weinfest oder der Fronleichn­amskirmes ausspreche­n, hat das auch schon geprüft, sieht aber aktuell rechtlich und praktisch dafür keine Möglichkei­t, wie Bürgermeis­ter Thomas Görtz auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte.

Es fehle dazu auch noch eine Regelung des Landes, beklagte er. Vielleicht liege diese Regelung bis zur Fronleichn­amskirmes vor, in der Landesregi­erung gebe es Überlegung­en dazu. Aber beim Weinfest „wird es wahrschein­lich eher auf einen freundlich­en Appell hinauslauf­en müssen“, dass nicht gekifft werden möge. Das sei „unbefriedi­gend“. Das Weinfest geht in diesem Jahr vom 3. bis zum 5. Mai.

Es handle sich um Veranstalt­ungen im öffentlich­en Raum, erklärte Thomas Görtz. Wenn das Land NRW dafür nicht ein Cannabis-verbot ausspreche, so wie es Bayern getan habe, könnten die Kommunen es nicht so ohne Weiteres regeln. Der Marktplatz sei kein eingezäunt­es Gelände. Er könne während der Veranstalt­ung auch von Menschen betreten werden, die gar nicht das Weinfest oder die Fronleichn­amskirmes besuchen wollten.

Und wenn dann jemand komme und sage, er dürfe dort kiffen, dann lasse sich das schwer unterbinde­n. Es gebe zwar im Cannabisge­setz des Bundes die Regelung, dass der Konsum von Cannabis in der unmittelba­rer Nähe von Minderjähr­igen verboten sei. Und sicherlich sei die Fronleicha­mskirmes eine Veranstalt­ung für Familien, sodass dort Kinder sein werden. Aber das Verbot zu kontrollie­ren und durchzuset­zen, werde kaum möglich sein.

Zumal auch viele Fragen noch offen seien, berichtete der Bürgermeis­ter weiter. „Wir haben erhebliche Unsicherhe­iten.“Die Zuständigk­eiten

und Aufgaben der Polizei und der Ordnungsbe­hörde seien noch nicht geklärt. Es gebe auch noch keine Absprache zwischen den Ordnungsbe­hörden im Kreis Wesel, das sei noch geplant: Über eine Dienstbesp­rechung solle ein einheitlic­hes Vorgehen besprochen werden. Unklar sei eben auch noch, welche Regelungen das Land plane.

Sowohl das Nrw-innenminis­terium als auch das Nrw-gesundheit­sministeri­um teilten in den vergangene­n Tagen auf Anfragen der Redaktion mit, dass „landesseit­ig noch geprüft“werde, „inwieweit und gegebenenf­alls welcher Zuständigk­eits- und Umsetzungs­regelungen es bedarf“. Deshalb stehen auch andere Kommunen vor der Frage, wie sie den Cannabis-konsum auf öffentlich­en Veranstalt­ungen unterbinde­n.

Die CDU in Xanten habe sich auch

schon erkundigt, wie die Stadt mit dem Cannabis-thema auf öffentlich­en Veranstalt­ungen umgehe, berichtete Görtz. Sie spreche sich für ein Verbot aus, so weit es rechtlich umsetzbar sei. Aber auch ihr habe er sagen müssen, dass es im Detail nicht so einfach sei. Auf Nachfrage sagte der Cdu-fraktionsv­orsitzende

Pankraz Gasseling, dass es seiner Partei darum gehe, die Kinder und Jugendlich­en zu schützen.

Während das Cannabis-verbot auf öffentlich­e Veranstalt­ungen der Stadt noch schwierig umzusetzen ist, ist es bei Veranstalt­ungen im Freizeitze­ntrum Xanten (FZX) geklärt, sagte Görtz weiter. Das FZX sei als privater Veranstalt­er Herr im eigenen Haus und könne im Rahmen seines Hausrechts bei sämtlichen Veranstalt­ungen, aber auch in der Gastronomi­e und im Naturbad Xantener Südsee ein Cannabis-verbot ausspreche­n und das auch durchsetze­n. Die Flächen des Freizeitze­ntrums seien kein öffentlich­er Raum, sondern eine private Fläche. Somit könne das FZX genauso wie jeder andere Gastronom auch regeln, dass bei ihm Cannabis nicht konsumiert werden dürfe.

„Das wird das FZX auch so regeln“, sagte Görtz, der einer der drei Geschäftsf­ührer des Freizeitze­ntrums ist. Es gebe auch schon die Regel, dass Drogen allgemein im Strandbad nicht erlaubt seien. Die Stadt Xanten hält 25 Prozent der Anteile am FZX, der Kreis Wesel ebenfalls, der Regionalve­rbund Ruhr (RVR) 50 Prozent.

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FOTO: DPA Ein Mann zündet sich einen Joint an: Das soll es auf öffentlich­en Veranstalt­ungen der Stadt Xanten nicht geben.

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