Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Wie Xanten mit Cannabis umgehen will
Die Stadt würde Kiffen gern auf Weinfest und Fronleichnamskirmes verbieten – aber so einfach sei das nicht, erklärt Bürgermeister Thomas Görtz. Bei Veranstaltungen des FZX und im Strandbad ist die Sache dagegen klar.
Die Stadt Xanten würde gern ein Cannabis-verbot für ihre eigenen öffentlichen Veranstaltungen wie dem Weinfest oder der Fronleichnamskirmes aussprechen, hat das auch schon geprüft, sieht aber aktuell rechtlich und praktisch dafür keine Möglichkeit, wie Bürgermeister Thomas Görtz auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte.
Es fehle dazu auch noch eine Regelung des Landes, beklagte er. Vielleicht liege diese Regelung bis zur Fronleichnamskirmes vor, in der Landesregierung gebe es Überlegungen dazu. Aber beim Weinfest „wird es wahrscheinlich eher auf einen freundlichen Appell hinauslaufen müssen“, dass nicht gekifft werden möge. Das sei „unbefriedigend“. Das Weinfest geht in diesem Jahr vom 3. bis zum 5. Mai.
Es handle sich um Veranstaltungen im öffentlichen Raum, erklärte Thomas Görtz. Wenn das Land NRW dafür nicht ein Cannabis-verbot ausspreche, so wie es Bayern getan habe, könnten die Kommunen es nicht so ohne Weiteres regeln. Der Marktplatz sei kein eingezäuntes Gelände. Er könne während der Veranstaltung auch von Menschen betreten werden, die gar nicht das Weinfest oder die Fronleichnamskirmes besuchen wollten.
Und wenn dann jemand komme und sage, er dürfe dort kiffen, dann lasse sich das schwer unterbinden. Es gebe zwar im Cannabisgesetz des Bundes die Regelung, dass der Konsum von Cannabis in der unmittelbarer Nähe von Minderjährigen verboten sei. Und sicherlich sei die Fronleichamskirmes eine Veranstaltung für Familien, sodass dort Kinder sein werden. Aber das Verbot zu kontrollieren und durchzusetzen, werde kaum möglich sein.
Zumal auch viele Fragen noch offen seien, berichtete der Bürgermeister weiter. „Wir haben erhebliche Unsicherheiten.“Die Zuständigkeiten
und Aufgaben der Polizei und der Ordnungsbehörde seien noch nicht geklärt. Es gebe auch noch keine Absprache zwischen den Ordnungsbehörden im Kreis Wesel, das sei noch geplant: Über eine Dienstbesprechung solle ein einheitliches Vorgehen besprochen werden. Unklar sei eben auch noch, welche Regelungen das Land plane.
Sowohl das Nrw-innenministerium als auch das Nrw-gesundheitsministerium teilten in den vergangenen Tagen auf Anfragen der Redaktion mit, dass „landesseitig noch geprüft“werde, „inwieweit und gegebenenfalls welcher Zuständigkeits- und Umsetzungsregelungen es bedarf“. Deshalb stehen auch andere Kommunen vor der Frage, wie sie den Cannabis-konsum auf öffentlichen Veranstaltungen unterbinden.
Die CDU in Xanten habe sich auch
schon erkundigt, wie die Stadt mit dem Cannabis-thema auf öffentlichen Veranstaltungen umgehe, berichtete Görtz. Sie spreche sich für ein Verbot aus, so weit es rechtlich umsetzbar sei. Aber auch ihr habe er sagen müssen, dass es im Detail nicht so einfach sei. Auf Nachfrage sagte der Cdu-fraktionsvorsitzende
Pankraz Gasseling, dass es seiner Partei darum gehe, die Kinder und Jugendlichen zu schützen.
Während das Cannabis-verbot auf öffentliche Veranstaltungen der Stadt noch schwierig umzusetzen ist, ist es bei Veranstaltungen im Freizeitzentrum Xanten (FZX) geklärt, sagte Görtz weiter. Das FZX sei als privater Veranstalter Herr im eigenen Haus und könne im Rahmen seines Hausrechts bei sämtlichen Veranstaltungen, aber auch in der Gastronomie und im Naturbad Xantener Südsee ein Cannabis-verbot aussprechen und das auch durchsetzen. Die Flächen des Freizeitzentrums seien kein öffentlicher Raum, sondern eine private Fläche. Somit könne das FZX genauso wie jeder andere Gastronom auch regeln, dass bei ihm Cannabis nicht konsumiert werden dürfe.
„Das wird das FZX auch so regeln“, sagte Görtz, der einer der drei Geschäftsführer des Freizeitzentrums ist. Es gebe auch schon die Regel, dass Drogen allgemein im Strandbad nicht erlaubt seien. Die Stadt Xanten hält 25 Prozent der Anteile am FZX, der Kreis Wesel ebenfalls, der Regionalverbund Ruhr (RVR) 50 Prozent.