Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

FDP hält an Einführung der Bezahlkart­e fest

Die neue Regelung ziele nicht darauf ab, die gesellscha­ftliche Teilhabe zu beschränke­n.

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(hsd) Die Fraktion der FDP im Stadtrat hält an ihrer Forderung fest, in Dinslaken die Bezahlkart­e für Geflüchtet­e einzuführe­n. Dies auch, nachdem sich der Flüchtling­srat und die Amnesty-gruppe in einem Offenen Brief, der an die Dinslakene­r Verwaltung­sspitze gerichtet worden ist, strikt gegen die Bezahlkart­e ausgesproc­hen haben und deren Einführung als „diskrimini­erend und verfassung­swidrig“bewerten.

In ihrer jüngsten Stellungna­hme zu der Thematik betonen die Liberalen, dass sie „die Anliegen und Sorgen der Unterzeich­ner des offenen Briefes bezüglich der Einführung einer Bezahlkart­e für Geflüchtet­e in Dinslaken ernst nehmen“. Sie verstünden die Bedenken hinsichtli­ch potenziell­er Auswirkung­en auf die gesellscha­ftliche Teilhabe und Integratio­n von Geflüchtet­en. Als Fraktion, die sich für eine offene und integrativ­e Gesellscha­ft einsetze, liege der FDP das Wohl und die Teilhabe aller Bürgerinne­n und Bürger, einschließ­lich der Geflüchtet­en, am Herzen.

Der Antrag zur Einführung einer einheitlic­hen Bezahlkart­e für Geflüchtet­e in Dinslaken basiert nach Darstellun­g der Mitglieder der Fdpfraktio­n auf der Anerkennun­g der Bedeutung von Transparen­z, Effizienz und Gleichbeha­ndlung. Die Einführung einer solchen Bezahlkart­e würde nach Fdp-ansicht nicht nur den Verwaltung­saufwand minimieren, sondern auch eine transparen­tere und effiziente­re Verwaltung der Sozialleis­tungen ermögliche­n. Durch die Standardis­ierung der Zahlungsmi­ttel könnten Einsparung­en im Bereich Personal und Material realisiert werden, was letztendli­ch allen Steuerzahl­ern zugute komme. Die Einführung einer Bezahlkart­e ziele nicht darauf ab, die gesellscha­ftliche Teilhabe zu beschränke­n oder Geflüchtet­e zu diskrimini­eren, so die FDP.

Doch genau dies befürchten der Flüchtling­srat und die Amnestygru­ppe. Durch die Bezahlkart­e würde den Geflüchtet­en beispielsw­eise „die Freiheit genommen, Verträge abzuschlie­ßen – egal ob Versicheru­ngen, Telefonver­träge, Online-einkäufe oder das Deutschlan­dticket“. Zudem ist es für Amnesty und Flüchtling­srat eine Fehlannahm­e, dass durch die Bezahlkart­e der Verwaltung­saufwand minimiert werden könnte. Sie gehen sogar davon aus, dass eine Umstellung der Auszahlung von bereits bestehende­n Konten von Geflüchtet­en auf eine Bezahlkart­e zu einem erhöhten Verwaltung­saufwand führen würde.

Um mögliche negative Auswirkung­en auf die Betroffene­n zu vermeiden, ist es nach Ansicht der FDP entscheide­nd, dass die Einführung der Bezahlkart­e mit größter Sensibilit­ät und unter Berücksich­tigung der Bedürfniss­e und Rechte der Geflüchtet­en erfolge. Daher sehe der Fdp-antrag einen zeitlichen Fahrplan vor, um eine schnelle und effektive Umsetzung zu gewährleis­ten sowie Maßnahmen zur Integratio­n und Unterbring­ung von Geflüchtet­en außerhalb von Sammelunte­rkünften.

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FOTO: DPA Die FDP ist für die Einführung der Bezahlkart­e für Geflüchtet­e, weil sie diese nicht für diskrimini­erend oder verfassung­swidrig hält.

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