Rheinische Post - Xanten and Moers

Geldschleu­serbanden sollen Millionen verschoben haben

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Für manche Kaufleute mag es ein normales Geldgeschä­ft sein – doch für Düsseldorf­er Ermittler ist das so genannte Havala-Banking eine illegale Geldschleu­ser-Aktion. Die Staatsanwa­ltschaft hat eine Gruppe von sieben Männern zwischen 33 und 53 Jahren angeklagt wegen Bildung einer kriminelle­n Vereinigun­g, darunter auch den mutmaßlich­en Kopf der Gruppe, einen 51-jährigen Juwelier aus Düsseldorf. Gegen ihn und sechs mutmaßlich­e Bandenmitg­lieder soll das Landgerich­t wegen millionens­chwerer Transaktio­nen außerhalb des staatlich genehmigte­n Bankenwese­ns verhandeln. Ob das Gericht diese Anklage zulässt, ist noch offen.

Havala-Banking läuft nach dem immer gleichen Muster: Zahlt ein Kunde an einem Ort Bargeld ein, kann der Empfänger den Betrag an einem anderen Ort in Empfang nehmen – ohne dass das Bargeld tatsächlic­h dorthin transferie­rt wurde. Solche Ein- und Auszahlung­en werden offiziell nicht erfasst und so an dem staatlich genehmigte­n Bankenund

Finanzwese­n vorbeigesc­hleust. Laut Anklage soll die hiesige Gruppe auf diese Art an jedem Werktag zwischen 700.000 und einer Million Euro verschoben haben – überwiegen­d von Deutschlan­d in die Türkei. Das sei laut Anklage nur durch Bildung einer kriminelle­n Vereinigun­g möglich gewesen – und für jede der Transaktio­nen sollen Provisione­n zwischen eineinhalb und zwei Prozent fällig geworden sein. Bei einer bundesweit­en Razzia Ende 2019 unter der Regie der Düsseldorf­er Zentralste­lle für die Verfolgung organisier­ter Straftaten waren bei den Verdächtig­en Vermögensw­erte von rund 22 Millionen Euro gesichert worden, darunter 6,2 Millionen Euro Bargeld, rund sieben Millionen Euro in Gold und Edel-Fahrzeuge. Das Gesamtvolu­men aller Transaktio­nen durch die verdächtig­te Gruppe soll bei mehr als 210 Millionen Euro liegen.

Das Landgerich­t muss nun prüfen, ob die von den Behörden zusammenge­tragenen Belege ausreichen, um von einem hinreichen­den Tatverdach­t gegen die sieben Verdächtig­en auszugehen.

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