Rheinische Post - Xanten and Moers

Im Notfall zur Stelle

In vielen Gesundheit­sberufen gibt es Bereitscha­ftsdienste. Aber was darf man während der Wartezeite­n machen? Und wie sieht die Vergütung aus? Rechtsexpe­rten geben Antworten.

- VON CHRISTINA BACHMANN

Für Ärzte, Pflegekräf­te oder Beschäftig­te im Rettungsdi­enst sind Bereitscha­ftsdienste die Regel. Auch wenn die Bezeichnun­g schon Hinweise darauf gibt, worum es geht, sieht jeder Bereitscha­ftsdienst anders aus. „Da gibt es keine einheitlic­he Definition“, sagt Nathalie Oberthür, Rechtsanwä­ltin und Vorsitzend­e des Ausschusse­s Arbeitsrec­ht des Deutschen Anwaltvere­ins (DAV). Was Beschäftig­te wissen sollten:

Was zählt eigentlich als Bereitscha­ftsdienst? „Bereitscha­ftsdienst heißt: Ich halte mich bereit, um innerhalb kurzer Zeit Arbeitslei­stungen zu erbringen“, formuliert es Oberthür.

Die Ausgestalt­ung ist individuel­l. Dem einen ist ein fester Aufenthalt­sort für die Bereitscha­ft vorgeschri­eben, der andere muss lediglich innerhalb eines bestimmten Zeitraums die Arbeit aufnehmen können. Das nennt sich dann Rufbereits­chaft und ist eine Form des Bereitscha­ftsdienste­s. Davon abzugrenze­n ist dagegen die Arbeitsber­eitschaft, bei der der Angestellt­e vor Ort sein und den Arbeitsbed­arf stets selbst im Blick haben muss.

Gilt Bereitscha­ftsdienst als Arbeitszei­t? Rechtlich ist das Arbeitszei­t, so Till Bender,

Sprecher der Rechtsschu­tzabteilun­g des Deutschen Gewerkscha­ftsbunds (DGB). Früher einmal galten die Phasen des Bereitscha­ftsdienste­s, in denen man nichts zu tun hatte, als Ruhezeit. Seit einem Urteil (Az. C-518/15) des Europäisch­en Gerichtsho­fs ist das heute anders.

Eine andere Frage ist allerdings, wie der Bereitscha­ftsdienst vergütet wird. „Das ist für Außenstehe­nde manchmal schwer zu verstehen“, gibt Bender zu. „Nur weil es Arbeitszei­t ist, bedeutet das nicht, dass es genauso vergütet wird wie richtige Arbeit.“

Wie werden Bereitscha­ftsdienste vergütet? Das ergibt sich aus dem Arbeits- oder auch aus dem Tarifvertr­ag. Üblicherwe­ise werden Bereitscha­ftsdienste geringer honoriert als „richtige“Arbeitszei­ten. „Es ist ja klar, dass die Leistung in der Regel in der Bereitscha­ft weniger ist“, sagt Bender.

„Gut ist schon einmal, wenn ein Bereitscha­ftsdienst überhaupt bezahlt wird“, sagt Nathalie Oberthür. Unterm Strich muss für die gesamte Arbeitszei­t, zu der eben auch der Bereitscha­ftsdienst gehören kann, mindestens der gesetzlich­e Mindestloh­n herauskomm­en.

„Wie fair eine Vergütung der Bereitscha­ftsdienste ist, hängt aus meiner Sicht von zwei Aspekten ab“, sagt Oberthür. „Das sind zum einen die Einschränk­ungen: Wie begrenzt bin ich währenddes­sen in meiner Freizeitge­staltung? Zum anderen ist es die Frage: Wie sehr muss ich damit rechnen, während des Dienstes in Anspruch genommen zu werden?“

Was darf man während der Bereitscha­ftszeit tun und was nicht? „Das richtet sich natürlich erst mal danach, ob es Vorgaben

gibt, wo man sich aufhalten muss“, sagt Oberthür. Manche Beschäftig­te müssen die Bereitscha­ftszeit etwa in einem Ruheraum in der Klinik ableisten. Andere müssen lediglich an einem Ort sein, von dem sie sich innerhalb einer bestimmten Zeit am Arbeitspla­tz einfinden können.

„Inhaltlich gibt es keine Vorgaben, man muss sich lediglich arbeitsber­eit und arbeitsfäh­ig halten“, erklärt die Anwältin. „Man sollte also besser keinen Alkohol trinken.“Man könne auch schlafen, wenn man relativ schnell wieder wach wird.

Sind Arbeitnehm­er verpflicht­et, Bereitscha­ftsdienste zu übernehmen? Auch hier ist der Arbeitsver­trag entscheide­nd. Sind dort Bereitscha­ftsdienste vorgesehen, sind Arbeitnehm­er dazu verpflicht­et. Das Arbeitszei­tgesetz legt mit maximal zehn Stunden eine Höchstarbe­itsdauer fest, wobei die Mehrstunde­n ausgeglich­en werden müssen. „Da Bereitscha­ftsdienste Arbeitszei­t sind, gilt diese Grenze“, sagt Bender. „Allerdings sieht das Gesetz Ausnahmen vor. Per Tarifvertr­ag kann die Grenze ausgeweite­t werden.“In der Praxis können die Zeiten somit den Erforderni­ssen angepasst werden. Entspreche­nd groß ist die Bandbreite der Einzellösu­ngen.

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FOTO: MARCEL KUSCH/DPA Damit im Notfall schnell jemand vor Ort ist, leisten Sanitäter Bereitscha­ftsdienste.
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