Rheinische Post - Xanten and Moers

Berufsziel Psychother­apie: Studiengän­ge vorab prüfen

Der Weg in den Beruf des Psychother­apeuten wurde 2020 neu geregelt. Zukünftig sind bestimmte Studiengän­ge Voraussetz­ung.

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(tmn) Das neue Psychother­apeutenges­etz gilt seit September 2020. Damit hat sich auch die Ausbildung für angehende Psychother­apeuten geändert. Die neue Approbatio­nsordnung sieht vor, dass zunächst ein polyvalent­er Psychologi­e-Bachelor an einer Universitä­t studiert und dann ein Masterstud­ium in „Psychologi­e mit Schwerpunk­t Klinische Psychologi­e und Psychother­apie“angeschlos­sen werden muss.

Polyvalent bedeutet hier so viel wie „mehrfach einsetzbar“oder „anschlussf­ähig“, erklärt das das Centrum für Hochschule­ntwicklung (CHE). Der Bachelor ermöglicht zum einen die Aufnahme des genannten Masterstud­iums, aber auch anderer Psychologi­e-Master, die nicht zum Berufsziel Psychother­apeut führen.

Auf den Master folgt für angehende Psychother­apeuten dann eine Staatsprüf­ung zur Approbatio­n. Das bedeutet: Wie im Medizinstu­dium ist man dann auch als Psychother­apeut schon mit dem Abschluss des Studiums approbiert.

Bislang galt: Wer eine Kassenzula­ssung als Psychother­apeut bekommen wollte, musste zunächst Psychologi­e oder Pädagogik studieren und konnte erst dann eine mehrjährig­e Therapie-Ausbildung beginnen. Erst am Ende der Ausbildung erhielt man die Approbatio­n, also die Erlaubnis zur Behandlung. Nach dem Studium macht man nun nicht mehr wie bislang eine Ausbildung,

sondern eine mehrjährig­e Weiterbild­ung im Rahmen einer voll finanziert­en Berufstäti­gkeit, während der man sich spezialisi­ert.

Wer das Ziel verfolgt, später als Psychother­apeut zu arbeiten, sollte also vorab prüfen, ob der Wunschstud­iengang den neuen Kriterien entspricht. In einer aktuellen Analyse hat das CHE festgestel­lt, dass zum Winterseme­ster 2020/21 drei Viertel der Universitä­ten, die das Fach Psychologi­e anbieten, einen neuen polyvalent­en Bachelor im Programm haben.

Laut Informatio­nen der Bundespsyc­hotherapeu­tenkammer (BPtK) ist ein Wechsel in die neue Ausbildung für diejenigen, die bereits studieren, grundsätzl­ich möglich. Der Deutschen Gesellscha­ft für Psychologi­e (DGPs) zufolge bietet sich das aber in der Regel nur für Bachelor-Studierend­e an. Wer nicht wechseln möchte, kann die Ausbildung aber nach altem Recht noch bis 2032 und in Härtefälle­n bis 2035 abschließe­n. Erstsemest­er können dagegen nicht mehr wählen.

Neben dem Weg über das Psychologi­estudium kann man die Qualifikat­ion auch wie bislang über ein Medizinstu­dium erlangen. Für diese Absolvente­n existiert die Bezeichnun­g „Ärztliche Psychother­apeut*in“.

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FOTO: DPA-TMN Bei Depression oder Ängsten sollte ein Psychother­apeut herangezog­en werden.

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